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GdP Regionalgruppe Segeberg-Pinneberg

zu den beleidigenden Äußerungen des AfD-Kreisvorsitzenden gegen Elmshorner Beamte bei Facebook

Segeberg / Elmshorn.

Der Vorstand der GdP-Regionalgruppe Segeberg-Pinneberg bezieht Stellung zur Pressearbeit des AfD-Kreisverbands Pinneberg anlässlich polizeilicher Maßnahmen im Rahmen einer Demonstration von Corona-Kritikern am Montag in Elmshorn.

Der Umgang mit der Corona-Pandemie polarisiert…

Nicht alle sind mit den Maßnahmen einverstanden, viele haben Existenzängste.

Auch wenn durch die pandemische Lage und die Bekämpfung derselben einige Grundrechte vorübergehend eingeschränkt sind, so sind es zwei Grundrechte trotz allem nicht: Das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Versammlungsfreiheit!

Jeder, der mit den Maßnahmen nicht einverstanden ist, darf in die Öffentlichkeit gehen und dies kundtun. So auch am Montag dieser Woche auf dem Alten Markt in Elmshorn. Dort trafen sich diverse Menschen, um ihrer Ablehnung bzw. Kritik verschiedener Maßnahmen der Regierung gegenüber
zum Ausdruck zu bringen.
Das dürfen sie!
Was sie nicht dürfen ist, dabei die Regeln (definiert in Gesetzen und Verordnungen), die sie ablehnen und kritisieren, verletzen.

So ist es in diesen Tagen nicht nur Aufgabe der Polizei, Versammlungen, wie die am Montag in Elmshorn, zu schützen, sondern auch dafür zu sorgen, dass auch hier Regeln eingehalten werden.
Ergo: Verstößt jemand auf einer Demonstration gegen sogenannte Coronabeschränkungen wie den derzeit verfügten Mindestabstand, so ist dies ein Verstoß, den die Polizei ahnden kann und letztendlich auch muss. Unvernünftig ist es zudem auch…

Dies sind Situationen, die sich Polizeibeamtinnen und –beamte nicht aussuchen.
Wenn also, wie am Montag in Elmshorn geschehen, Beamte Verstöße gegen die Corona-Regeln feststellen, die auch bußgeld- oder strafbewehrt sind, so haben sie die Pflicht, diese zu beenden und zu ahnden. Wenn sie dabei von Unbeteiligten behindert oder beleidigt werden, so sind dies Straftaten, die Polizeikräfte verfolgen müssen. Sie haben dort keinen Ermessensspielraum, denn sie sind keine Richter.

Werden Beamte also, wie in Elmshorn am Montag, bei der Ahndung von Verstößen von Dritten beleidigt, sind sie verpflichtet, diese Straftaten zur Anzeige zu bringen und dazu auch Personalien festzustellen.
Wird dies verweigert so dürfen, und müssen, sie ggf. Maßnahmen treffen, um die Personalien gegen den Willen des Täters zu erheben.

Im Einsatz gefilmt zu werden ist mittlerweile polizeilicher Alltag und bis zu einem gewissen Maße zu akzeptieren…
Hierbei sei jetzt mal dahingestellt, ob diese Situation zufällig gefilmt wurde, oder vielleicht sogar zu diesem Zwecke provoziert.

Nicht akzeptabel ist allerdings, anschließend von Vertretern einer nach eigenen Angaben demokratischen Partei in Sozialen Medien unter Weiterverbreitung des Videos unterstellt zu bekommen, bewusst falsch zu handeln (eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht außerhalb des Zeitraumes ahnden zu wollen), harmlose Passanten zu behelligen und zu Boden zu werfen, um coronabedingt fehlende Dienstsporteinheiten zu kompensieren und so ihren Frust an der Elmshorner Bevölkerung abzureagieren!

Das Ganze garniert mit Beleidigungen, wie armselig und der Aufforderung, sich zu schämen!
Dies ist nicht nur wenig erwachsen und eines Politikers, der für sich in Anspruch nimmt, einen Teil des Volkes zu vertreten, nicht würdig. Es ist auch reißerisch, aufmerksamkeitsheischend und unter Umständen sogar strafbar!
Die AfD im Kreis Pinneberg täte gut daran, die entsprechenden Posts zu löschen und sich von der Aussage ihres Vorsitzenden zu distanzieren.

Gut stehen würde es ihr, wenn sie sich öffentlich bei den Beamtinnen und Beamten, die rechtskonform und wertneutral auch Skeptiker bei der Ausübung ihrer Grundrechte schützen, aber genauso wertneutral ihren Pflichten zur Verfolgung von Verstößen nachkommen, entschuldigen würde!




Für die Regionalgruppe Segeberg-Pinneberg,

Sebastian Kratzert
Vorsitzender
Zur Pressemitteilung als pdf-Datei
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