Zum Inhalt wechseln

GdP Rechtsschutz

Hilfe bei Anerkennung von Erfahrungsstufen im Tarifrecht im Bereich des Justizvollzugs

Die GdP-Rechtsschutzkommission hatte mir im Jahre 2016 rechtliche Hilfe bezüglich meiner Festsetzung der Erfahrungsstufen gewährt. Die rechtliche Einordnung des Sachverhaltes war unübersichtlich und nicht einfach, Frau Rechtsanwältin Scheel war zunächst skeptisch.

Der Fall vereinfacht dargestellt:
Ich habe mich aus dem Beamtenverhältnis im mittleren Verwaltungsdienst entlassen lassen (2012), um im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst die Ausbildung zu beginnen.

Nach dem DLZP müsse ich meine Erfahrungszeit zunächst für die fiktive Erfahrungsstufe 1 (A6) aufwenden, da ich im mittleren Dienst angefangen hatte und beide Beamtenverhältnisse als ein zusammenhängendes Verhältnis gewertet werden. Der Abstand beider Verhältnisse wäre zu gering.
Infolgedessen wurde meine Erfahrungszeit praktisch nicht anerkannt, für meine Eingangserfahrungsstufe in A9, Stufe 2, hatte ich so keine Erfahrung mehr anzurechnen, denn die Erfahrung musste ich für die in A9 nicht vorhandene Stufe 1 verwenden. Ich war somit mit Kollegen gleichgestellt, die zum Beispiel direkt vom Gymnasium in die Ausbildung kamen (keine anrechenbaren Vorzeiten). Bei blanker Betrachtung des Gesetzes könnte man zu dieser Einordnung kommen, muss es aber nicht….

Der Widerspruch blieb erfolglos, wir schreiben das Jahr 2016.
Im März 2018 kam es endlich zur mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht. Im Ergebnis folgte die Richterin meiner Argumentation, die Klage hatte Erfolg. Nach Monaten des Wartens u.a. bezüglich der Rechtskraft des Urteils halte ich nunmehr die neue Festsetzung der Erfahrungsstufen in meiner Hand und erhalte eine Nachzahlung.

Die Kollegen Storch und Schwarzstock der Regionalgruppe Justizvollzug haben mich von Anfang an gut unterstützt, ich bin dankbar!
Ich möchte mich herzlich für die gewerkschaftliche Unterstützung bedanken, die Gewerkschaft ist da, wenn man Hilfe braucht!

Rechtsschutz für dich

Du bist GdP-Mitglied und brauchst auch Hilfe oder Unterstützung vom GdP-Rechtsschutz? Dann hast du die Wahl. Fülle unseren Rechtsschutzantrag direkt aus oder ruf deine/n Regionalgruppenvorsitzende/n an. Man wird dir sicher weiterhelfen können!

Du bist noch kein GdP-Mitglied? Überzeuge dich hier von den Leistungen der GdP!
Du bist überzeugt und möchtest Mitglied werden? Dann kannst du hier direkt online deine Mitgliedschaft beantragen.
This link is for the Robots and should not be seen.