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GdP Information

Rückerstattung von Verpflegungsgeld

GdP ist am Ball

Eutin.

Großer Unmut herrscht derzeit bei vielen jungen Kolleginnen und Kollegen, die Ende Januar ihre Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst beendet haben. Der Grund: Auf ihrer letzten Verdienstabrechnung haben sie feststellen müssen, dass beim Jahreswert Verpflegungsgeld bereits 240 Euro abgerechnet wurden. Das waren also 120 Euro zu viel, da die Ausbildung bereits am 31. Januar 2019 beendet worden ist und keinerlei Verpflegung an der PD AFB mehr in Anspruch genommen wurde.

Die telefonische Auskunft seitens des DLZP an Betroffene war zunächst irreführend, so dass die GdP gestern von ihren Mitgliedern über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurde. Die Landesgeschäftsführerin der GdP Susanne Rieckhof telefonierte daraufhin mit der Leiterin des DLZP Silke Ruck. Diese nahm sich des Sachverhalts sofort an. Die zuständige Mitarbeiterin im Sachgebiet Beamtenbesoldung Andrea Schlüter konnte Licht ins Dunkel bringen: Die in der Vergangenheit zu viel abgerechneten Beträge für Verpflegungsgeld seien während der Ausbildungszeit regelmäßig über die Zahlstelle der PD AFB ausgekehrt worden. Das DLZP habe wie immer nur die gelieferten Daten verarbeitet. Grundsätzlich seien jedoch in allen Fällen Korrekturen, Bereinigungen und Nachberechnungen im laufenden Steuerjahr problemlos auch immer seitens des DLZP möglich.

Nach Erkenntnissen der GdP dürften vermutlich alle 110 Kolleginnen und Kollegen betroffen sein, die Ende Januar ihre Ausbildung in der PD AFB beendet haben. Die GdP versteht den Unmut der Betroffenen und hat die Angelegenheit an den Örtlichen Personalrat weitergegeben, der leider erneut Probleme mit KoPers befürchtet. Insbesondere bei Kollegen, die schon länger keine Verpflegungsleistungen in Anspruch genommen haben, drückt der Schuh gewaltig, denn ihnen wurden teilweise mehr als 800 Euro zu viel abgezogen.

Die GdP ruft alle Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ausbildung im Januar 2019 beendet haben, auf, Ihre Verdienstabrechnungen der letzten Monate hinsichtlich der Position „Verpflegungsgeld“ zu überprüfen. Wir bleiben für Euch am Ball!
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