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GdP aktuell

Rückgang von Wohnungseinbrüchen ist Beleg für hochprofessionelle und gute Polizeiarbeit

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nimmt die heute vorgestellten Zahlen und Fakten im Bereich der Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls (WED) zufrieden zur Kenntnis. Der Landesvorsitzende Torsten Jäger nannte die zurückgehende Zahl von Wohnungseinbrüchen „einen Beleg für die hochprofessionelle und gute Polizeiarbeit in der Landespolizei SH“.

Sowohl im Ermittlungs- als auch im Einsatzbereich habe die Landespolizei mit hohem Personalinvest das Thema bearbeitet. Die Zahlen gäben aber keinen Anlass, sich auszuruhen, wie die nach wie vor wohl eher niedrigen Aufklärungsquoten zeigten. So sei der Anstieg im Jahr 2015 insbesondere auf international agierende Serien- und Bandentäter zurückzuführen gewesen. Diese würden durch erfolgreiche Polizeiarbeit – so auch der bundesweite Trend – immer wieder verdrängt, könnten aber auch schnell zurückkehren. Deshalb sei es wichtig, mit diesem Konzept weiterzumachen. Das bisher überwiegend aus anderen Bereichen abgezogene, „geliehene“ Personal müsse durch echte Personalzuwächse in der Landespolizei ausgeglichen werden.

    Die zusätzlichen eingestellten Spurensicherungskräfte (Tarifbeschäftigte) machten erfolgreich unterstützende Arbeit. „Insofern bekräftige ich nochmals, dass die KW-Vermerke (künftig wegfallend) zu 40 Tarif- und 150 Vollzugsstellen im Landeshaushalt gestrichen gehören!“, so Jäger. Anderenfalls werde diese erfolgreiche Arbeit möglicherweise massiv gestört.
    Die GdP beobachtet zudem einen Flaschenhals in hochspezialisierten Auswertebereichen (Telekommunikationsüberwachung, Daktyloskopie, Funkzellenbestimmung). Hier fehle es an Personal, um ausreichend schnell und erfolgversprechend die gelieferten Informationen zu bearbeiten.
    Die Strafverschärfung des § 244 IV StGB zum Verbrechenstatbestand bewertet die GdP als einen Erfolg, strafprozessual böten sich deutlich mehr Ermittlungsmöglichkeiten als zuvor. Aber auch die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Vermögensabschöpfung nach dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 1. Juli 2017 müssen in diesem Bereich genutzt werden. Diese neue und wichtige Aufgabe sei bisher leider nicht mit Personal hinterlegt.


    Der Landesvorstand
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Nr. 007/2018 - Kiel, 14. Februar 2018
V.i.S.d.P. Dr. Susanne Rieckhof, Landesgeschäftsführerin
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel,
Mobil: 0173-4534384
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