GdP aktuell
Rüstzeit ist Dienstzeit - Ansprüche gehen nicht verloren!
Rüstzeit ist Dienstzeit - dieser arbeitszeitrechtlich unstrittige Anspruch wurde nicht in allen Bereichen der Landespolizei umgesetzt.
In Gesprächen mit der Polizeiabteilung des Innenministeriums wurde dem GdP - Landesvorstand angekündigt, einen Erlass „Rüstzeiten“ quasi als Vorgriff auf den Arbeitszeiterlass zu veröffentlichen. Dieser soll zwei wesentliche Aspekte beinhalten:
Mit Blick in die Vergangenheit will die Verwaltung Transparenz schaffen. So werden aktuell in den Behörden Verfahrensweisen abgefragt.
In markanten Einzelfällen soll von Amts wegen geprüft werden, ob es Ansprüche in die Vergangenheit hinein gibt. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung wird die weitere Bearbeitung ausgestaltet.
Alle analog anzuerkennenden Ansprüche werden seitens der Verwaltung entsprechend nachlaufend bearbeitet werden.
Wichtig: Ansprüche gehen nicht verloren!
Torsten Jäger: „Es war richtig, das Thema Arbeitszeit auf die Tagesordnung zu setzen. Die Arbeitsgruppe um Frank Ritter bewegt viele wichtige Themen des Arbeitsschutzes und der Anrechnung von Arbeitszeiten, so auch jetzt die Regelungen zu den Rüstzeiten.“
Der Landesvorstand
- 1. Es sind taktische, technische, organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um das Auf- und Abrüsten in der vorgesehenen Dienstzeit durchführen zu können.
Mit Blick in die Vergangenheit will die Verwaltung Transparenz schaffen. So werden aktuell in den Behörden Verfahrensweisen abgefragt.
In markanten Einzelfällen soll von Amts wegen geprüft werden, ob es Ansprüche in die Vergangenheit hinein gibt. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung wird die weitere Bearbeitung ausgestaltet.
Alle analog anzuerkennenden Ansprüche werden seitens der Verwaltung entsprechend nachlaufend bearbeitet werden.
Wichtig: Ansprüche gehen nicht verloren!
Torsten Jäger: „Es war richtig, das Thema Arbeitszeit auf die Tagesordnung zu setzen. Die Arbeitsgruppe um Frank Ritter bewegt viele wichtige Themen des Arbeitsschutzes und der Anrechnung von Arbeitszeiten, so auch jetzt die Regelungen zu den Rüstzeiten.“
Der Landesvorstand
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