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GdP aktuell

Rüstzeit ist Dienstzeit - Ansprüche gehen nicht verloren!

Rüstzeit ist Dienstzeit - dieser arbeitszeitrechtlich unstrittige Anspruch wurde nicht in allen Bereichen der Landespolizei umgesetzt.

Jetzt führt ein Rechtsschutzverfahren der GdP in einem Einzelfall zu einer intensiven Prüfung des Sachverhalts mit einer möglichen nachträglichen Stundengutschrift für die letzten drei Jahre.

In Gesprächen mit der Polizeiabteilung des Innenministeriums wurde dem GdP - Landesvorstand angekündigt, einen Erlass „Rüstzeiten“ quasi als Vorgriff auf den Arbeitszeiterlass zu veröffentlichen. Dieser soll zwei wesentliche Aspekte beinhalten:
    1. Es sind taktische, technische, organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um das Auf- und Abrüsten in der vorgesehenen Dienstzeit durchführen zu können.
      2. In den Fällen, in denen es nicht möglich ist, soll es Zeitgutschriften geben.

    Mit Blick in die Vergangenheit will die Verwaltung Transparenz schaffen. So werden aktuell in den Behörden Verfahrensweisen abgefragt.

    In markanten Einzelfällen soll von Amts wegen geprüft werden, ob es Ansprüche in die Vergangenheit hinein gibt. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung wird die weitere Bearbeitung ausgestaltet.

    Alle analog anzuerkennenden Ansprüche werden seitens der Verwaltung entsprechend nachlaufend bearbeitet werden.

    Wichtig: Ansprüche gehen nicht verloren!

    Torsten Jäger: „Es war richtig, das Thema Arbeitszeit auf die Tagesordnung zu setzen. Die Arbeitsgruppe um Frank Ritter bewegt viele wichtige Themen des Arbeitsschutzes und der Anrechnung von Arbeitszeiten, so auch jetzt die Regelungen zu den Rüstzeiten.“

    Der Landesvorstand
    Zum Flugblatt als pdf-Datei
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