Ruhegehaltsfähigkeit
GdP gibt Erinnerungshilfe
CDU-Abgeordneter Tim Brockmann bestreitet im Landtag Wahlversprechen der CDU zur Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit von Polizei- und Justizvollzugszulagen zum 1. Januar 2023

Die CDU hat unter Verantwortung ihres Vorsitzenden Daniel Günther im Wahlkampf gegenüber der GdP schriftlich folgende Zusage gegeben:
„Wir werden die Ruhegehaltfähigkeit der „Polizeizulage“ und der „Gitter-Zulage“ in Justizvollzugsanstalten in den sicherheitsrelevanten Bereichen einführen. Ab dem 1. Januar 2023 werden alle Pensionärinnen und Pensionäre davon profitieren, die sich im Ruhestand befinden. Strukturelle Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen bleiben auch weiterhin unser Ziel, die wir insbesondere durch die Schaffung einer bedarfsgerechten Personalausstattung erreichen wollen.“
Die CDU hat offenbar geschlossen gegen den FDP-Antrag gestimmt. Im Ergebnis spricht sich der Schleswig-Holsteinische Landtag dafür aus, die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage in dieser Legislaturperiode wiedereinzuführen.
Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger kommentiert diesen Vorgang wie folgt: „Die Aussagen des CDU-Verantwortlichen im Landtag für das Thema innere Sicherheit Tim Brockmann zum Einführungsdatum überraschen und verärgern. Können sich Polizisten, die zuvor als Wähler*innen umworben wurden, nicht mehr auf politische Versprechen verlassen? Wir werden mit unseren 6.300 Mitgliedern im Land entsprechend reagieren. Verlässlichkeit von Aussagen verantwortlicher Politik haben für Polizei- und Justizvollzugbeschäftigte eine sehr hohe Bedeutung!“
„Wir werden die Ruhegehaltfähigkeit der „Polizeizulage“ und der „Gitter-Zulage“ in Justizvollzugsanstalten in den sicherheitsrelevanten Bereichen einführen. Ab dem 1. Januar 2023 werden alle Pensionärinnen und Pensionäre davon profitieren, die sich im Ruhestand befinden. Strukturelle Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen bleiben auch weiterhin unser Ziel, die wir insbesondere durch die Schaffung einer bedarfsgerechten Personalausstattung erreichen wollen.“
Die CDU hat offenbar geschlossen gegen den FDP-Antrag gestimmt. Im Ergebnis spricht sich der Schleswig-Holsteinische Landtag dafür aus, die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage in dieser Legislaturperiode wiedereinzuführen.
Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger kommentiert diesen Vorgang wie folgt: „Die Aussagen des CDU-Verantwortlichen im Landtag für das Thema innere Sicherheit Tim Brockmann zum Einführungsdatum überraschen und verärgern. Können sich Polizisten, die zuvor als Wähler*innen umworben wurden, nicht mehr auf politische Versprechen verlassen? Wir werden mit unseren 6.300 Mitgliedern im Land entsprechend reagieren. Verlässlichkeit von Aussagen verantwortlicher Politik haben für Polizei- und Justizvollzugbeschäftigte eine sehr hohe Bedeutung!“
Nr. 016/2022 - Kiel, 02. September 2022
Der Landesvorstand Zur Pressemitteilung als pdf-Datei