GdP aktuell
Schnellstmögliche Anpassung von Besoldung und Versorgung geplant
Inhalts- und zeitgleiche Übertragung nach der Tarifeinigung
Dies bedeutet eine Anpassung von 2,0 % rückwirkend zum 1. Januar 2017 und von 2,35 % zum 1. Januar 2018. Im Jahr 2017 wird hiervon letztmalig ein Abzug von 0,2 % für die Versorgungsrücklage vorgenommen.
Ebenfalls 2017 soll die Besoldung zudem mindestens um den Betrag von 75 Euro für alle Beamtinnen und Beamten steigen. Dies war eine elementare Forderung auch der GdP. Dies bewirkt, dass viele unserer Kolleginnen und Kollegen tatsächliche eine Besoldungserhöhung erfahren, die über der 2 %-Marke liegt.
Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden zum 1. Januar 2017 um 35 Euro und zum 1. Januar 2018 um weitere 35 Euro erhöht. Darüber hinaus gehende strukturelle Fragen zur Verbesserung der Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sollen bis zum Sommer 2017 gemeinsam erörtert werden.
Torsten Jäger sprach hier Verbesserungsnotwendigkeiten in der Erschwerniszulagenverordnung bei den Beträgen des Dienstes zu ungünstigen Zeiten und festen Zulagen für Spezialeinheiten und sonstigen Einheiten mit Spezialaufgaben an. Zudem müsse ernsthaft über die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und im Justizvollzugsbereich der sogenannten „Gitterzulage“ gesprochen werden.
Torsten Jäger: „Das akzeptable Tarifergebnis, das nach dieser guten Einigung mit der Landesregierung jetzt schnell zum Gesetzesvorhaben werden soll, so dass auch die Beamten und Versorgungsempfänger möglichst bald mit einer Auszahlung rechnen können. Zudem erwarten wir ernsthafte Bewegung bei den weiteren angesprochenen Strukturverbesserungen.“
Der Landesvorstand
Ebenfalls 2017 soll die Besoldung zudem mindestens um den Betrag von 75 Euro für alle Beamtinnen und Beamten steigen. Dies war eine elementare Forderung auch der GdP. Dies bewirkt, dass viele unserer Kolleginnen und Kollegen tatsächliche eine Besoldungserhöhung erfahren, die über der 2 %-Marke liegt.
Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden zum 1. Januar 2017 um 35 Euro und zum 1. Januar 2018 um weitere 35 Euro erhöht. Darüber hinaus gehende strukturelle Fragen zur Verbesserung der Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sollen bis zum Sommer 2017 gemeinsam erörtert werden.
Torsten Jäger sprach hier Verbesserungsnotwendigkeiten in der Erschwerniszulagenverordnung bei den Beträgen des Dienstes zu ungünstigen Zeiten und festen Zulagen für Spezialeinheiten und sonstigen Einheiten mit Spezialaufgaben an. Zudem müsse ernsthaft über die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und im Justizvollzugsbereich der sogenannten „Gitterzulage“ gesprochen werden.
Torsten Jäger: „Das akzeptable Tarifergebnis, das nach dieser guten Einigung mit der Landesregierung jetzt schnell zum Gesetzesvorhaben werden soll, so dass auch die Beamten und Versorgungsempfänger möglichst bald mit einer Auszahlung rechnen können. Zudem erwarten wir ernsthafte Bewegung bei den weiteren angesprochenen Strukturverbesserungen.“
Der Landesvorstand
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