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Ehescheidung und Altersversorgung

Versorgungsausgleich: Teuer, aber auch richtig?

GdP-Veranstaltung mit Rechtsanwalt Bernd Stege am 29.04.2015 in Stockelsdorf

Kiel.

Immer wieder tauchen Fragen auf, ob bei einer „alten“ Ehescheidung der ausgeurteilte Versorgungsausgleich noch den aktuellen Verhältnissen entspricht und welche rechtlichen Möglichkeiten sich in aktuellen und anstehenden Scheidungsverfahren bieten. Der GdP-Landesvorstand hat dazu den Spezialisten Rechtsanwalt Bernd Stege aus Bremen als Referenten gewinnen können.

Bei der Ehescheidung ist vielfach der Versorgungsausgleich der rechnerisch „werthaltigste“ Teil der Vermögensauseinandersetzung. Das seit dem 01.09.2009 geltende neue VersAusglG könnte Polizeibeamte/innen benachteiligen. Es sind aber auch erhebliche Einsparungen möglich. Auf einer mitgliederoffenen Veranstaltung am
Mittwoch, dem 29. April 2015, 15.30 Uhr,

sollen diese und weitere Fragen behandelt und beantwortet werden. Für Einzelfragen stehen Rechtsanwalt Stege und eine Mitarbeiterin im Anschluss zur Verfügung.

Thematisch wird behandelt:
      - Möglichkeiten zur Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen
      - Vereinbarungen in heutigen Scheidungsverfahren
      - Risikofaktoren.

Die Veranstaltung findet in der Gaststätte
Zum Schützenhof,
Segeberger Straße 86, 23617 Stockelsdorf,
Telefon: 0451-49993-0, Telefax: 0451-49993-30,

statt. Sie ist für GdP-Mitglieder kostenfrei. Es werden Kaffee und ein Stück Kuchen gereicht. Fahrtkosten werden nicht erstattet. Anmeldung bis zum 22. April 2015 an Dorith Schulz, Tel. 0431/1221015, oder dorith.schulz@gdp.de erforderlich.
Für Fragen steht auch Frank Poster, Tel. 04331/89800 oder über frank.poster@gdp.de zur Verfügung.
Der Landesvorstand

Zur Seminarankündigung und dem Artikel aus der Deutschen Polizei, Landesjournal 04/15 als pdf-Dateien


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