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Vorbereitung auf den (Un)-Ruhestand

Erneut sehr zufriedene Teilnehmer des diesjährigen GdP-Seminars

Themen der Versorgung, der Beihilfe, des Erbens und Vererbens und der Vorsorge bildeten abermals Schwerpunkte des diesjährigen GdP-Seniorenseminars

Foto: Frank Poster
Foto: Frank Poster
Malente.

Am 28. und 29. Mai 2018 fand das auf den Ruhestand vorbereitende GdP-Seminar abermals in der Gustav-Heinemann-Bildungsstätte in Bad Malente statt. Wie immer gab es ein breit gefächertes Themenangebot. Und die GdP traf für die 33 Seminarteilnehmer offenbar wieder „ins Schwarze“.

Unser GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger ließ es sich selbstverständlich nicht nehmen, den ersten Vormittag mit „seinen zukünftigen Senioren“ zu verbringen. Er berichtete umfänglich über die aktuelle Gewerkschaftsarbeit. Selbstbewusst blickte er mit uns auf eine erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit zurück, wobei er einräumte, dass noch viele „große Brocken“ vor uns liegen würden.
Nicht zu unterschätzen waren auch die erfolgreichen Initiativen der GdP bei den unerträglich lang gewordenen Beihilfebearbeitungszeiten; unterstützt von einigen betroffenen Kollegen, die sich mit scharfen Briefen an die örtlichen Landtagsabgeordneten wandten.

Im Vorwege hatten Uwe Wessler und Frank Poster aus der GdP-Bildungskommission Themen für das Seminar erarbeitet. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband vermittelte erneut Herrn Rechtsanwalt Thomas Menzel aus Bad Malente.

Rechtsanwalt Menzel referierte zunächst zum Thema „Gut vorgesorgt mit Vollmachten und Verfügungen“. Hierbei wurde vielen vor Augen geführt, wie wichtig es im Alter, aber auch bei Krankheit ist, mithilfe von Verfügungen und Vollmachten medizinische, betreuende und finanzielle Regelungen festgelegt zu haben.

Mit einem weiteren interessanten Thema war Rechtsanwalt Menzel am zweiten Seminartag abermals unser Gast. „Erben und Vererben“ war es überschrieben. Auch zu diesem Thema wurde vielen Teilnehmern klar, wie wichtig es ist zu Lebzeiten die Vermögensübertragung festzulegen, um beim Erbe Streitigkeiten zu vermeiden. Nur stichwortartig sei dieses Referat beschrieben: Erbvertrag, Testament, Gesetzliche Erbfolge; Form, Inhalt und Wirkung des letzten Willen; Erbschaftssteuer; schenken statt vererben; Erbschaft ausschlagen. Es kann nur geraten werden, zeitgerecht fachanwaltliche und/oder notarielle Begleitung in Anspruch zu nehmen.

Zu beiden Themen leistet die GdP-Broschüre APS-Vorsorge sehr, sehr gute Dienste. Diese erhalten GdP-Mitglieder bei ihren Regionalgruppen natürlich kostenlos.

Mit dem Thema Beihilfe werden der überwiegende Teil der Kolleginnen und Kollegen erst im Ruhestand konfrontiert.

Dankbar waren wir daher erneut, dass der Abteilungsleiter „Beihilfe“, Herr Björn Möller, aus dem DLZP bei seinem Referat „Leistungen der Beihilfe für Versorgungsempfänger“ keine Frage unbeantwortet ließ.

Das Thema „Alimentation des Dienstherrn, Versorgung im Ruhestand“ klingt nüchtern.

Jörg Struve aus dem Landespolizeiamt verstand es jedoch, das Interesse der Seminarteilnehmer zu wecken. Einigen war die die Berechnung der Versorgung, aber auch die Versorgung von Hinterbliebenen z. B. beim Zusammentreffen von Hinterbliebenenversorgung und Rente überhaupt nicht klar.

Stefan Mackeprang, ebenfalls aus dem LPA, stand für Beamtenrechtsfragen zur Verfügung.

Ja – und der GdP-Landesseniorenvorsitzende Hermann Reissig durfte auf diesem Seminar nicht fehlen. Herrmann stellte die Arbeit der Seniorengruppe, aber auch die Rolle der Senioren in der GdP vor. Spontan sagten zwei Seminarteilnehmer: „Da mache ich mit und werde in meiner Regionalgruppe Seniorenvertreter“.

Frank Poster unterstützte Hermann Reissig bei der Vorstellung Aktiv-Programms-Senioren (APS), das nur für GdP-Mitglieder online im geschlossenen Mitgliederbereich aufgerufen werden kann.

Abschließend kann durchweg wieder ein dickes Lob an die vielen fleißigen Hände und an die Verwaltung der Gustav-Heinemann-Bildungsstätte gerichtet werden. Danke sehr!!!

Gut, dass es sie gibt: die GdP, die Gewerkschaft der Polizei.

(pr)

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