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GdP Information

Studiensituation Fachbereich Polizei an der FHVD

Dringend benötigter Nachwuchs hat sich schon nach einem Jahr Grundstudium um 36 Kommissaranwärter und -anwärterinnen reduziert

Altenholz/Kiel.

Nach der GdP-Veröffentlichung zu drohenden Entlassungen an der FHVD Altenholz gab es gestern einen konstruktiven Versuch, die Situation an der FHVD Altenholz, Fachbereich Polizei, aufzuarbeiten. Auf Einladung des Präsidenten der FHVD, Dr. Jens Kowalski, nahm der Landesvorsitzende Torsten Jäger für die GdP an einem dreistündigen Workshop zur Studiensituation im Fachbereich Polizei teil.

Nach dem Grundstudium mussten aufgrund nicht bestandener Modulprüfungen bisher 27 Kolleginnen und Kollegen entlassen werden, neun weitere Kolleginnen und Kollegen haben aus anderen Gründen die Polizei bereits wieder verlassen. Einige weitere Nachprüfungen stehen an, so dass sich diese Zahl noch erhöhen könnte.

        Unter neutraler Moderation von Herrn Kai-Uwe Schmidt-Kühlewind wurden unterschiedliche Positionen und Sichtweisen ausgetauscht. Sind die Studenten und Studentinnen schlechter geworden? Wurde auf die Prüfungen ausreichend vorbereitet? Welche Rolle hat die Corona-Pandemie gehabt?

        Seit dem Einstiegsjahrgang 2016 steigen die Ausfälle nach dem Grundstudium an: Bereits im vorherigen Jahrgang gab es zu dem Zeitpunkt 22 Entlassungen.

        Torsten Jäger dazu: „Die Absicht der FHVD, jetzt genau hinzuschauen und zumindest für die Zukunft nach Lösungs- und Verbesserungsmöglichkeiten zu schauen, wird unterstützt. Erste Ideen wurden diskutiert. Ob die 27 aktuellen Entlassungen wirklich alle durch Studienunfähigkeiten zu begründen sind, ist schwer nachzuvollziehen. Da sind doch richtig schlaue Menschen dabei, die ihre Kompetenzen teilweise in vorherigen Studien schon bewiesen haben. Als GdP begleiten wir jetzt unsere Mitglieder durch Rechtsschutzgewährung und intensive Arbeit unserer Vertrauensanwältin Uta Scheel. Die GdP steht allerdings auch deutlich zur Fachhochschulausbildung, die hohe Ansprüche an die Studentinnen und Studenten stellt. Das machen die hohen rechtlichen Anforderungen an unseren Beruf schlicht erforderlich.“
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