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GdP Information

Tarifpolitische Information der Gewerkschaft der Polizei

Änderungen für Beschäftigte im IT-Bereich ab dem 01.01.2021 als Checkliste

1. Für die Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik gelten ab dem 01.01.2021 neue Eingruppierungsbestimmungen (neuer Abschnitt 11 Teil 2 EGO).
        2. Für eine über den 31.12.2020 hinaus unverändert ausgeübte Tätigkeit bleibt es bei der bisherigen Eingruppierung. Eine Überprüfung findet ebenso wenig statt wie eine Herabgruppierung, die bisherige Eingruppierung hat weiterhin Bestand (Bestandsschutz gemäß § 29d Abs. 1 TVÜ-L).

        3. Stellen die Beschäftigten fest, dass ihnen aufgrund der Änderungen des neuen Abschnitts 11 eine höhere Entgeltgruppe zusteht, sind sie auf ihren schriftlichen Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich gemäß § 12 TVL ergibt
        (§ 29d Abs. 2 TVÜ-L).

        4. Den vorgenannten schriftlichen Antrag auf tarifrichtige Eingruppierung können die Beschäftigten in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 stellen.


        Gilt das für mich?
        Nein, wenn ich im IT-Bereich arbeite und meine Tätigkeit nach Teil I der Entgeltordnung bewertet ist.
        Ja, wenn ich im IT-Bereich arbeite und meine Tätigkeit nach Teil II der Entgeltordnung bewertet ist.
        Was dann?

        Beraten und prüfen lassen!
        Wir als GdP beraten euch gerne, ruft uns an oder schreibt eine E-Mail an:

        Gewerkschaft der Polizei
        Landesbezirk Schleswig-Holstein
        Landesgeschäftsstelle
        Max-Giese-Straße 22
        24116 Kiel
        Sven Martinsen
        Telefon: 0431-17091
        E-Mail: Sven.Martinsen@gdp.de

        oder

        GdP-Fachausschuss Tarifkommission
        Norina Gloy-Leinweber
        Telefon: 0431-988.3042
        E-Mail: Norina.Gloy-Leinweber@im.landsh.de

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