Die GdP informiert: Demo am 8. Februar
Informatives zur Tarifrunde 2017
TdL ist die Abkürzung für Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder führt auf Arbeitgeberseite die Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen. Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat am 15. Juni 2016 auf Vorschlag der Finanzministerkonferenz den bisherigen zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstandes, Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (Niedersachsen), einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes der TdL gewählt.
2. Wie viele Beschäftigte sind im Öffentlichen Dienst betroffen?
Die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für rund eine Million Tarifbeschäftigte (800.000 Vollzeitstellen) und 40.000 Auszubildende im Öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) sind am 18. Januar 2017 in Berlin aufgenommen worden.
3. Welche Bereiche in der Polizei sind betroffen?
Alle Tarifbeschäftigten der Länder, die unter den TV-L fallen, d. h. alle Bereiche, die in der Entgeltordnung (EGO) TV-L für den Polizeibereich maßgeblich sind, d. h. von den allgemeinen Tätigkeiten im Verwaltungsdienst über Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst, Beschäftigte im kriminaltechnischen Dienst, Fotografen, Polizeiärztinnen und -ärzte, Beschäftigte in der Informationstechnik, Techniker bis Beschäftigte der Hubschrauberstaffel etc. Mit anderen Worten alle Berufe, die für die Polizeiarbeit benötigt werden. Das ergibt ein buntes Berufsbild von Tarifbeschäftigten in der Polizei.
4. Welche Bereiche können bestreikt werden?
Alle bereits oben benannten Bereiche, d. h. alle in der EGO TV-L genannten Bereiche.
5. Welche Forderungen sind für diese Beschäftigten aufgestellt worden?
1. Erhöhung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen von 6 Prozent unter Einbeziehung einer sozialen Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages und der Einführung der Stufe 6 in denEntgeltgruppen 9 bis 15 sowie der Übernahme weiterer struktureller Verbesserungen (ein bunter Strauß) bei der Eingruppierung bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
2. Erhöhung der Ausbildungsentgelte und der Entgelte der Praktikantinnen/Praktikanten um 90 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
3. Ausschluss sachgrundloser Befristungen.
4. Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Länder und der Kommunen. Die Gewerkschaften
des ÖD fordern die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die 1,1 Millionen Beamtinnen und Beamten sowie rund 700.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Länder sowie
185.000 Beamtinnen und Beamte und 115.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Kommunen.
Flugblatt
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein e.V.,
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel, Telefon 0431-17091, Telefax 0431-17092,
E-Mail: gdp-schleswig-holstein@gdp-online.de, 24. Januar 2017 – Nr. 84/2017