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Unruhe um neue Erschwerniszulagen-Verordnung

Jörg Muhlack: Kritikpunkte werden einer genauen Analyse unterzogen

Kiel.

Die seit dem 1. Januar gültige neue Erschwerniszulagen-Verordnung hat in Teilen der Landespolizei zu erheblicher Unruhe geführt. Dies hat Landesredakteur Thomas Gründemann zum Anlass genommen, für den Geschäftsführenden GdP-Landesvorstand Fragen an Jörg Muhlack, den Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium, zu richten.

Herr Muhlack, haben Sie als Leiter der Polizeiabteilung des Innenministeriums die teilweise doch sehr kritischen Meldungen von Kolleginnen und Kollegen auch erreicht?
Wo liegen nach Ihrer Auffassung die Ursachen für die Unruhe? Wie bewerten Sie die Kritik? Halten Sie sie für gerechtfertigt?

Die Unruhe, die im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Erschwerniszulagenverordnung innerhalb der Landespolizei entstanden ist, bleibt auch einem Leiter der Polizeiabteilung
nicht verborgen. Nach meiner Einschätzung dürfte die wesentliche Ursache dafür in der nicht zeitgerechten Kommunikation dieser Verordnungsänderung mit seinen Zielen und Konsequenzen liegen. Leider stand die endgültige Fassung erst Ende November 2013 fest, nachdem kurzfristig noch Änderungen durch andere Ministerien eingebracht wurden. Kritik ist sicherlich in Bezug auf die Kommunikation im Nachgang zum Inkrafttreten angebracht und nachvollziehbar. Verständlich sind auch die Schwierigkeiten in der kurzfristigen administrativen Umsetzung auf den Dienststellen, weil gerade auch in einem solchen Prozess viele Fragen entstehen. Leider lassen sich diese aber nicht gänzlich vermeiden. Bis dahin kann ich die Kritik gut nachvollziehen. In Bezug auf die systemische Neuausrichtung – „einfacher und gerechter“ - bin ich jedoch der Überzeugung, dass wir mit der neuen Erschwerniszulagenverordnung den richtigen Weg beschreiten.

Was sind für Sie die maßgeblichen Ziele der neuen Erschwerniszulagen-Verordnung? Ist sie aus Ihrer Sicht nun eine Verbesserung oder eine Verschlechterung im Vergleich zur alten Regelung? Was macht für Sie die Vorteile oder Nachteile der neuen Regelung aus?

Die wesentlichen Ziele beruhen auf dem Gedanken, der Vereinfachung und der Gerechtigkeit. Die Erschwernisse sollen zielgerichtet demjenigen vergütet werden, der auch das tatsächliche,
unmittelbare Erschwernis trägt. Gleichzeitig soll der administrative Aufwand für die An- und Abmeldung und dadurch entstehende Probleme entfallen. Diese Ziele sind auch mit der Neuregelung erreicht worden. Die aktuell strittigen Punkte liegen außerhalb der bisherigen Regelungen und wurden als Neuerungen in die Verordnung aufgenommen. Bei näherer Betrachtung eben dieser Regelungen kann festgestellt werden, dass hier für viele Beamte Verbesserungen eingeführt worden sind. Inwieweit diese Veränderungen sich positiv auf einzelne Beamte auswirken werden, wird sich im Laufe des Jahres zeigen. Negativ, aber nicht zu vermeiden, ist in diesem Zusammenhang die entstehende Mehrarbeit bei der Umsetzung, wie Abmeldungen mittels AP-Vordrucke, Änderungen in SPX etc..

Was haben die Berechnungen in der Polizeiabteilung ergeben? Gibt es nachvollziehbare (vergleichende) Berechnungsbeispiele, die die Vorteile oder Nachteile für die Kolleginnen und Kollegen (unter anderem auch im Wechselschichtdienst) nachvollziehbar belegen? Wenn ja, besteht eine Möglichkeit der kurzfristigen Veröffentlichung)?

Unsere Berechnungen haben ergeben, dass
  • der Wegfall der festen (steuerpflichtigen) monatlichen Zulage durch die höheren Sätze für Nachtstunden in den meisten Fällen ausgeglichen werden müsste,
  • bei Betrachtung der durchschnittlichen Stunden pro Beamten im Schwerpunkt- und im Wechselschichtdienst in der Regel kein finanzieller Nachteil entsteht, eher sogar leichte Verbesserungen eintreten.
  • Die Beamten der ZSK einen durchschnittlichen monatlichen Zugewinn von etwa 30 haben.

Die neue Erschwerniszulagen-Verordnung bietet die Verbesserung, bei Vorliegen dringender dienstlicher Notwendigkeit im Anschluss an einen mindestens achtstündigen
Nachtdienst Dienst zu ungünstigen Zeiten auch auf die Verlängerung des Dienstes anzuwenden. Dieses soll jedoch nur für Nachtdienste bis sechs Uhr gelten. Das Nachtdienstende ist aber bei den einzelnen Polizeidienststellen sehr unterschiedlich organisiert. Diejenigen, deren Dienst nach sechs Uhr endet und die zwingend länger arbeiten müssen, vielleicht an der gleichen Unfallstelle, erhalten keine Zulage. Welche Korrekturmöglichkeiten schlagen Sie hier vor?

Meine Auffassung ist, dass die Zahlung über das Schichtende hinaus in den geschilderten Fällen unabhängig vom Zeitpunkt des Schichtwechsels – 06.00 , 06.30 oder 07.00 Uhr - gelten muss. Die genaue Rechtsauslegung wird zzt. mit dem Finanzministerium abgestimmt.

Sehen Sie Chancen, mögliche oder festgestellte Schwachstellen in der neuen Verordnung zu korrigieren? Wie könnten Korrekturen erfolgen?

Ja! Minister Breitner beabsichtigt, wie bereits auf dem Landesdelegiertentag der GdP angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode die Stundensätze für Dienst zu ungünstigen Zeiten spürbar anzuheben. Im Zuge dessen werden die vorgebrachten Kritikpunkte einer genauen Analyse unterzogen. Im Übrigen werden wir erst im April oder Mai 2014 mit den dann gezahlten Bezügen wissen, wie im Einzelnen sich die neue Verordnung auswirkt. Sollten sich entgegen unsere Ziele – „es bleibt in der Summe für die Masse alles beim alten und Erschwerniszulagen sollen gezahlt werden, wo auch die tatsächlichen Erschwernisse durch Nacht- oder Wochenenddienst sind“ – Verschlechterungen für die Masse der „Schichtgänger“ ergeben, werden wir das so schnell wie möglich korrigieren.


Verantwortlich für das Flugblatt: Thomas Gründemann

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