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Ausschreibung für den Posten des Leitenden Polizeiarztes in Kiel erfolgte nicht intern, sondern öffentlich.

Unruhe und Enttäuschung unter Polizeiärzten

Dr. Holleck, Chef der Polizeiabteilung im Innenministerium, antwortet auf Nachfrage. GdP: „Kurativmedizinische Versorgung für Polizeibeschäftigte ist von großer Bedeutung. Deshalb: Polizeiarztstellen müssen attraktiver werden!“

Kiel.

Unruhe herrscht seit Wochen unter den Ärzten der Landespolizei. Anlass für Diskussionen gibt die Ausschreibung des Postens des Leitenden Polizeiarztes. So war – im Unterschied zur Nachbesetzung vor gut zwei Jahren – die Ausschreibung nicht nur polizeiintern, sondern öffentlich erfolgt. „Offenbar hat man kein Vertrauen und deshalb versucht, uns auf diese Art und Weise auszubooten“, ist aus dem Kreise der aktuellen Polizeiärzte zu vernehmen.

Die außergewöhnliche Verfahrensweise bei der Nachbesetzung des Leitenden Polizeiarztes dürfte insbesondere bei den erfahrenen Polizeiärzten auf Enttäuschung gefallen sein. Gerüchte machten sich breit, dass es sogar im Vorfeld der Ausschreibung Bemühungen gegeben haben soll, Ärztinnen oder Ärzte, die nicht der Landespolizei angehören, zu einer Initiativbewerbung zu animieren. Viele Fragen kamen auf.
    Auf Anfrage der GdP bemühte sich der Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium Dr. Torsten Holleck um Schadensbegrenzung. Auf den GdP-Hinweis, dass der Weg der öffentlichen Ausschreibung für die Nachfolge des ausscheidenden Leitenden Polizeiarztes Dr. Horst-Michael Schulz ungewöhnlich sei, stellte Dr. Holleck fest, dass es ein „übliches Verfahren“ bei der Besetzung des Dienstpostens LBA 33 nicht gebe. Die letzte Ausschreibung im Jahr 2016 sei intern erfolgt, davor sei die Stelle über mehr als ein Jahrzehnt durchgehend besetzt gewesen. Es könne sich somit kein Verwaltungshandeln etabliert haben, das man als „übliches Verfahren“ ansehen könnte, meinte Dr. Holleck. „Da zumindest eine Wahrscheinlichkeit besteht, mit der öffentlichen Ausschreibung der höher bewerteten Stelle Leitung LPA 33 ein größeres Bewerberfeld zu gewinnen, war die öffentliche Ausschreibung angezeigt“, so die Erklärungsversuche des Polizeiabteilungsleiters im Innenministerium.
    Den vertraulichen Hinweisen an die GdP, wonach Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Landespolizei zu der öffentlichen Ausschreibung möglicherweise persönlich angesprochen und zu Initiativbewerbungen auf die o. a. Funktion ermuntert worden seien, tritt Holleck entgegen: “Aus dem für Personalangelegenheiten der Laufbahngruppe 2.2 zuständigen Referat IV 44 heraus wurden aktiv keine Ärztinnen oder Ärzte auf die Ausschreibung LPA 33 angesprochen“, erklärt der Polizeiabteilungsleiter. Lediglich sein Vertreter Jürgen Anhalt habe nach eigenem Bekunden „reaktiv“ telefonische Nachfragen von drei Personen zur Ausschreibung entgegengenommen.
      In seinen weiteren Ausführungen beschreibt Dr. Holleck die Gesamtproblematik, Ärztinnen oder Ärzte für die Landespolizei zu gewinnen. „Der derzeit immer wieder zitierte Fachkräftemangel betrifft auch den medizinischen Bereich. Das haben wir als Landespolizei zur Kenntnis nehmen müssen im Zusammenhang mit den beiden zurückliegenden Ausschreibungen einer Arztstelle in der PD AFB. Diese Ausschreibungen führten jeweils lediglich zu einstelligen Bewerberzahlen“, sagt Torsten Holleck. Die in diesem Jahr erfolgte Ausschreibung habe Bewerbungen von vier Personen erbracht, von denen drei das Anforderungsprofil nicht erfüllt hätten und somit nicht berücksichtigt werden konnten. Die verbleibende Bewerberin habe im Zuge der Stellenbesetzungsverfahren ihre Bewerbung zurückgezogen, so dass die Stelle bislang nicht nachbesetzt worden sei. Es sei zu prognostizieren, dass weitere Stellenausschreibungen von Polizeiarztstellen kein günstigeres Ergebnis erbringen würden, so die Einschätzung Hollecks. Der Ministerialdirigent weiter: „Sollte es auch weiterhin nicht gelingen, ausreichend Nachwuchs für den ärztlichen Dienst zu gewinnen, hätte dies gravierende Folgen für die Aufgabenwahrnehmung und diesem Bereich der Landespolizei. Gegebenenfalls müsste die Aufgabenwahrnehmung auf die gesetzlich vorgegebenen Handlungsfelder Betriebsmedizin und gutachterliche Aufgaben reduziert werden“.
        Der Polizeiabteilungsleiter zeigt mögliche Folgen auf: Kurative Tätigkeiten und ärztliches Sprechstunden könnten entfallen. Die ärztliche Begutachtung des polizeilichen Nachwuchses im Zuge der Einstellungsuntersuchungen müsste gegebenenfalls ausgelagert und an die Universitätsklinik, Campus Kiel und Campus Lübeck, vergeben werden.

        Einzelne andere Bundesländer seien diesen Weg bereits gegangen. „Eine solche Entwicklung möchte ich nicht eintreten lassen und sehe daher die öffentliche Ausschreibung als den richtigen und zugleich unvermeidbaren Weg an“, unterstreicht Holleck in seiner Antwort an die GdP. Auch den polizeiintern kritisierten späten Zeitpunkt der Ausschreibung der Stelle des Leitenden Polizeiarztes rechtfertigt er: „Der Zeitpunkt ist daran orientiert, dass der Dienstposten zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Stelleninhabers nachbesetzt werden kann. Abwesenheiten aufgrund Urlaubs oder andere Umstände können dabei regelmäßig keine Berücksichtigung finden. Hierfür gibt es Vertretungsregelungen“, so Torsten Holleck. Und auf eine Veröffentlichung im "Ärzteblatt" sei lediglich deshalb verzichtet worden, weil das Abwarten der nächsten Ausgabe eine Verzögerung der Ausschreibung bedeutet hätte.

        Öffentliche Ausschreibungen habe es in anderen Aufgabenbereichen der Polizei in der Vergangenheit ebenfalls gegeben und werde es auch künftig geben.
        Dies sei in allen Aufgabenfeldern notwendig, in denen die öffentliche Verwaltung den Nachwuchs nicht selbst ausbilde, sondern darauf angewiesen sei, Nachwuchskräfte aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu suchen. „Ausgenommen hiervon ist der Polizeivollzug. Für den Polizeivollzug bilden wir die Nachwuchskräfte selbst aus und bieten polizeiinterne Aufstiege mittels Qualifikationen über einen Bachelor-oder ein Masterstudium, wo das öffentliche Ausschreiben höher bewerteter Dienstposten nicht erforderlich sind“, so Holleck abschließend.

        Mit Sorge betrachtet die GdP die Entwicklung und die Diskussionen um den polizeiärztlichen Dienst. Polizeiärztinnen und -ärzte seien zentraler Baustein eines funktionierenden Gesundheitsmanagements in der Landespolizei. Sie würden wie kaum ein anderer die Sorgen und Nöte von Kolleginnen und Kollegen kennen, schnell und zielgerichtet helfen und damit an entscheidender Stelle mit für die Ausgestaltung der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn stehen, erklärt der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger. „Es ist daher von hoher Bedeutung, auch weiterhin qualifizierte Ärztinnen und Ärzte kurativmedizinisch in der Landespolizei zu beschäftigen und weitere zu gewinnen. Dazu ist es ganz dringend erforderlich, diese Stellen attraktiver zu gestalten“, unterstreicht Torsten Jäger.

        Übrigens! Das angebliche Ziel, mit der öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Leitenden Polizeiarztes ein größeres Bewerberfeld zu gewinnen, wurde offenbar verfehlt. Nach Erkenntnissen der GdP hat es doch nur interne Bewerber gegeben, die ihr Interesse an der Nachfolge von Dr. Horst-Michael Schulz bekundet haben.
          Thomas Gründemann
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