Ausschreibung für den Posten des Leitenden Polizeiarztes in Kiel erfolgte nicht intern, sondern öffentlich.
Unruhe und Enttäuschung unter Polizeiärzten
Dr. Holleck, Chef der Polizeiabteilung im Innenministerium, antwortet auf Nachfrage. GdP: „Kurativmedizinische Versorgung für Polizeibeschäftigte ist von großer Bedeutung. Deshalb: Polizeiarztstellen müssen attraktiver werden!“
Die außergewöhnliche Verfahrensweise bei der Nachbesetzung des Leitenden Polizeiarztes dürfte insbesondere bei den erfahrenen Polizeiärzten auf Enttäuschung gefallen sein. Gerüchte machten sich breit, dass es sogar im Vorfeld der Ausschreibung Bemühungen gegeben haben soll, Ärztinnen oder Ärzte, die nicht der Landespolizei angehören, zu einer Initiativbewerbung zu animieren. Viele Fragen kamen auf.
Den vertraulichen Hinweisen an die GdP, wonach Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Landespolizei zu der öffentlichen Ausschreibung möglicherweise persönlich angesprochen und zu Initiativbewerbungen auf die o. a. Funktion ermuntert worden seien, tritt Holleck entgegen: “Aus dem für Personalangelegenheiten der Laufbahngruppe 2.2 zuständigen Referat IV 44 heraus wurden aktiv keine Ärztinnen oder Ärzte auf die Ausschreibung LPA 33 angesprochen“, erklärt der Polizeiabteilungsleiter. Lediglich sein Vertreter Jürgen Anhalt habe nach eigenem Bekunden „reaktiv“ telefonische Nachfragen von drei Personen zur Ausschreibung entgegengenommen.
Einzelne andere Bundesländer seien diesen Weg bereits gegangen. „Eine solche Entwicklung möchte ich nicht eintreten lassen und sehe daher die öffentliche Ausschreibung als den richtigen und zugleich unvermeidbaren Weg an“, unterstreicht Holleck in seiner Antwort an die GdP. Auch den polizeiintern kritisierten späten Zeitpunkt der Ausschreibung der Stelle des Leitenden Polizeiarztes rechtfertigt er: „Der Zeitpunkt ist daran orientiert, dass der Dienstposten zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Stelleninhabers nachbesetzt werden kann. Abwesenheiten aufgrund Urlaubs oder andere Umstände können dabei regelmäßig keine Berücksichtigung finden. Hierfür gibt es Vertretungsregelungen“, so Torsten Holleck. Und auf eine Veröffentlichung im "Ärzteblatt" sei lediglich deshalb verzichtet worden, weil das Abwarten der nächsten Ausgabe eine Verzögerung der Ausschreibung bedeutet hätte.
Öffentliche Ausschreibungen habe es in anderen Aufgabenbereichen der Polizei in der Vergangenheit ebenfalls gegeben und werde es auch künftig geben.
Dies sei in allen Aufgabenfeldern notwendig, in denen die öffentliche Verwaltung den Nachwuchs nicht selbst ausbilde, sondern darauf angewiesen sei, Nachwuchskräfte aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu suchen. „Ausgenommen hiervon ist der Polizeivollzug. Für den Polizeivollzug bilden wir die Nachwuchskräfte selbst aus und bieten polizeiinterne Aufstiege mittels Qualifikationen über einen Bachelor-oder ein Masterstudium, wo das öffentliche Ausschreiben höher bewerteter Dienstposten nicht erforderlich sind“, so Holleck abschließend.
Mit Sorge betrachtet die GdP die Entwicklung und die Diskussionen um den polizeiärztlichen Dienst. Polizeiärztinnen und -ärzte seien zentraler Baustein eines funktionierenden Gesundheitsmanagements in der Landespolizei. Sie würden wie kaum ein anderer die Sorgen und Nöte von Kolleginnen und Kollegen kennen, schnell und zielgerichtet helfen und damit an entscheidender Stelle mit für die Ausgestaltung der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn stehen, erklärt der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger. „Es ist daher von hoher Bedeutung, auch weiterhin qualifizierte Ärztinnen und Ärzte kurativmedizinisch in der Landespolizei zu beschäftigen und weitere zu gewinnen. Dazu ist es ganz dringend erforderlich, diese Stellen attraktiver zu gestalten“, unterstreicht Torsten Jäger.
Übrigens! Das angebliche Ziel, mit der öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Leitenden Polizeiarztes ein größeres Bewerberfeld zu gewinnen, wurde offenbar verfehlt. Nach Erkenntnissen der GdP hat es doch nur interne Bewerber gegeben, die ihr Interesse an der Nachfolge von Dr. Horst-Michael Schulz bekundet haben.
Den vertraulichen Hinweisen an die GdP, wonach Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Landespolizei zu der öffentlichen Ausschreibung möglicherweise persönlich angesprochen und zu Initiativbewerbungen auf die o. a. Funktion ermuntert worden seien, tritt Holleck entgegen: “Aus dem für Personalangelegenheiten der Laufbahngruppe 2.2 zuständigen Referat IV 44 heraus wurden aktiv keine Ärztinnen oder Ärzte auf die Ausschreibung LPA 33 angesprochen“, erklärt der Polizeiabteilungsleiter. Lediglich sein Vertreter Jürgen Anhalt habe nach eigenem Bekunden „reaktiv“ telefonische Nachfragen von drei Personen zur Ausschreibung entgegengenommen.
Einzelne andere Bundesländer seien diesen Weg bereits gegangen. „Eine solche Entwicklung möchte ich nicht eintreten lassen und sehe daher die öffentliche Ausschreibung als den richtigen und zugleich unvermeidbaren Weg an“, unterstreicht Holleck in seiner Antwort an die GdP. Auch den polizeiintern kritisierten späten Zeitpunkt der Ausschreibung der Stelle des Leitenden Polizeiarztes rechtfertigt er: „Der Zeitpunkt ist daran orientiert, dass der Dienstposten zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Stelleninhabers nachbesetzt werden kann. Abwesenheiten aufgrund Urlaubs oder andere Umstände können dabei regelmäßig keine Berücksichtigung finden. Hierfür gibt es Vertretungsregelungen“, so Torsten Holleck. Und auf eine Veröffentlichung im "Ärzteblatt" sei lediglich deshalb verzichtet worden, weil das Abwarten der nächsten Ausgabe eine Verzögerung der Ausschreibung bedeutet hätte.
Öffentliche Ausschreibungen habe es in anderen Aufgabenbereichen der Polizei in der Vergangenheit ebenfalls gegeben und werde es auch künftig geben.
Dies sei in allen Aufgabenfeldern notwendig, in denen die öffentliche Verwaltung den Nachwuchs nicht selbst ausbilde, sondern darauf angewiesen sei, Nachwuchskräfte aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu suchen. „Ausgenommen hiervon ist der Polizeivollzug. Für den Polizeivollzug bilden wir die Nachwuchskräfte selbst aus und bieten polizeiinterne Aufstiege mittels Qualifikationen über einen Bachelor-oder ein Masterstudium, wo das öffentliche Ausschreiben höher bewerteter Dienstposten nicht erforderlich sind“, so Holleck abschließend.
Mit Sorge betrachtet die GdP die Entwicklung und die Diskussionen um den polizeiärztlichen Dienst. Polizeiärztinnen und -ärzte seien zentraler Baustein eines funktionierenden Gesundheitsmanagements in der Landespolizei. Sie würden wie kaum ein anderer die Sorgen und Nöte von Kolleginnen und Kollegen kennen, schnell und zielgerichtet helfen und damit an entscheidender Stelle mit für die Ausgestaltung der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn stehen, erklärt der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger. „Es ist daher von hoher Bedeutung, auch weiterhin qualifizierte Ärztinnen und Ärzte kurativmedizinisch in der Landespolizei zu beschäftigen und weitere zu gewinnen. Dazu ist es ganz dringend erforderlich, diese Stellen attraktiver zu gestalten“, unterstreicht Torsten Jäger.
Übrigens! Das angebliche Ziel, mit der öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Leitenden Polizeiarztes ein größeres Bewerberfeld zu gewinnen, wurde offenbar verfehlt. Nach Erkenntnissen der GdP hat es doch nur interne Bewerber gegeben, die ihr Interesse an der Nachfolge von Dr. Horst-Michael Schulz bekundet haben.
Thomas Gründemann
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