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CDU - Bündnis90/Die Grünen - FDP

Die Wahlprüfsteine der Jamaika-Koalition

Kiel.

Die politischen Zeichen in Schleswig-Holstein stehen offenbar auf eine Jamaika-Koalition von CDU, Bündnis/90 und FDP. Im Vorfeld der Wahl hatte die Gewerkschaft der Polizei die Positionen der drei Parteien zur Inneren Sicherheit und Landespolizei in Wahlprüfsteinen erfragt. Die jeweiligen Antworten auf die Fragen stellen wir hier noch einmal nebeneinander.

Es wird mit Spannung erwartet, in welchen Bereichen die betreffenden Parteien nach den Koalitionsverhandlungen noch zu ihren Versprechungen stehen.
Thomas Gründemann






1. Wie viel Polizei braucht Schleswig-Holstein?

1.1. Welche Vorstellungen haben Sie zur Entwicklung der Personalstärke in der Landespolizei a) bis 2022? b) und darüber hinaus?

1.2. Wie werden Sie Ihre Vorstellungen konkret umsetzen?





(Hinweis: Die Fragen 1.1. und 1.2. werden im Zusammenhang beantwortet):
Die CDU ist der Überzeugung, dass es einen deutlichen Personalaufbau bei der Landespolizei geben muss. Deshalb werden wir sicherstellen, dass die vollen Ausbildungskapazitäten der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung während der gesamten Legislaturperiode ausgeschöpft werden. Neben dem Ausgleich altersbedingter Abgänge wird hierdurch ein signifikanter Personalaufbau erreicht. In unserem Wahlprogramm haben wir daher 400 Einstellungen pro Jahr für die gesamte Legislaturperiode vorgesehen, sodass wir in diesem Zeitraum auf bis zu 700 zusätzliche Stellen und Köpfen in der Landespolizei kommen.
Anhand der Aufgabendichte in der Polizei und der zukünftigen Pensionierungszahlen wird frühzeitig zu prüfen sein, in welchem Umfang ein Stellenaufbau über das Jahr 2022 hinaus erforderlich ist.






Wir wollen die durch die Beendigung des Stellenabbaupfades begonnene Stärkung der Polizei fortführen und setzen uns dafür ein, dass mehr PolizeianwärterInnen ausgebildet werden. Wir halten es für geboten, dass die hohe Zahl von Neueinstellungen bis mindestens bis 2022 fortgeführt wird. Ziel ist es, bis 2023 insgesamt 500 zusätzliche Polizeistellen zu haben. In einem ersten Schritt haben wir bereits 2016 200 zusätzliche vorübergehende Stellen bis 2019 (etwa durch freiwillige Lebensarbeitszeitverlängerungen) geschaffen.






1.1.
a)Die FDP Schleswig-Holstein ist der Ansicht, dass Verbesserungen bei der Personalstruktur der Landespolizei zwingend notwendig sind. Angesichts eines Überstundenstands, der zuletzt rund 275.000 Stunden betrug, und der Vielzahl neuer Aufgaben für die Landespolizei, ist es offensichtlich, dass die derzeitige Personalstärke nicht ausreichend ist. Um einer Überalterung der Polizei und den bis zum Jahr 2022 zu erwartenden 1300 Pensionsabgängen entgegenzuwirken, will die FDP, dass 450 Polizeianwärterinnen und -anwärter pro Jahr eingestellt werden. So sollen bis zum Jahr 2022 mindestens 500 Stellen mehr bei der Landespolizei geschaffen werden.

b) Aus Sicht der FDP Schleswig-Holstein muss die Personalstärke dann in jedem Fall auf dem Niveau des Jahres 2022 festgeschrieben werden. Pensionsabgänge müssen also durch entsprechende Einstellungen von Polizeianwärterinnen und -
anwärtern antizipiert und ausgeglichen werden. Sollten der Polizei neue Aufgaben
übertragen werden, ist eine weitere Erhöhung der Personalstärke folgerichtig.

1.2. Die FDP ist sich der begrenzten Ausbildungskapazitäten der PD AFB Eutin bewusst und wird sich daher für einen sukzessiven Ausbau dieser Kapazitäten einsetzen, in erster Linie durch die Einstellung von zusätzlichem Lehrpersonal, um die avisierte Zahl von Polizeianwärterinnen und -anwärtern auch angemessen unterzubringen und unterrichten zu können. Außerdem ist zu prüfen, in welchem Umfang die Rahmenbedingungen für die Ausbildung in Altenholz an den steigenden Bedarf angepasst werden müssen. Eine weitere Absenkung der Einstellungsstandards lehnt die FDP ab. Zu erwägen ist hingegen eine stärkere Gewichtung der psychologischen Eignung bei der Bewerberauswahl.


2.) Welche Polizei braucht Schleswig-Holstein?

2. Welche Polizei braucht Schleswig-Holstein?

Wie stellen Sie sich vor diesem Hintergrund eine

a) moderne, b) motivierte, c) gut aus-und fortgebildete und d) gut ausgerüstete Polizei für alle Bürgerinnen und Bürger vor?





Eine leistungsfähige Landespolizei muss sich an den aktuellen Herausforderungen orientieren. Dabei muss sie sich darauf verlassen können, dass Politik und Gesellschaft hinter ihrem polizeilichen Auftrag stehen und ihr den Rücken stärken. Für die anstehenden Herausforderungen, von Terrorgefahren über Wohnungseinbrüche bis hin zur Bekämpfung der Alltagskriminalität, benötigen wir sowohl den Freund und Helfer Polizei als auch eine niedrigschwellig einschreitende Polizei, die konsequent unsere Werte- und Rechtsordnung durchsetzt. Dabei ist es für die CDU unerlässlich, dass die Landespolizei im Bereich der Nachwuchsförderung im Wettbewerb um die besten Köpfe konkurrenzfähig ist.

Die hohe Belastungssituation, die sich unter anderem in hohen Kranken- und Überstundenständen wiederspiegelt, wirkt sich auf Dauer negativ auf die Motivation und die Leistungsfähigkeit der Bediensteten aus. Eine dauerhafte Überlastung der Polizistinnen und Polizisten darf es nicht geben. Es ist für uns zudem eine Selbstverständlichkeit, dass die Polizei über die notwendigen Ermittlungsinstrumente, insbesondere in der digitalen Welt, und eine gute Ausstattung verfügt. Dies gilt für nicht nur, aber insbesondere für Schutzausstattung und Bewaffnung.

Eine moderne Polizei darf keine reine Anrufpolizei sein. Der Kontakt zu den Menschen muss auch außerhalb von Einsätzen gewährleistet sein. Daher werden wir die Polizei wieder zu einem verlässlichen Partner in der Präventionsarbeit, insbesondere an unseren Schulen und Kindergärten, machen. Nur der enge Kontakt zur Bevölkerung sichert der Polizei dauerhaft das hohe Vertrauen, dass sie bei den Menschen genießt.







Wir verstehen die Landespolizei als BürgerInnenpolizei, die vor Ort ansprechbar und in der Gesellschaft verankert sein muss. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits die Beauftragte für die Landespolizei geschaffen, eine Anlaufstelle, die bereits in den ersten Monaten ihrer Tätigkeit deutlich nachgefragt ist, auch von PolizeibeamtInnen. Wir wollen auch mehr Menschen mit Migrationshintergrund und mehr Frauen für unsere Polizei werben. Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat herausgefunden, dass bei Anwesenheit einer Polizistin die Gefahr von Gewalttaten gegen ein Einsatzteam deutlich geringer ist. Wir wissen, dass Arbeitszufriedenheit Voraussetzung für eine motivierte Polizei ist. Wir wollen sobald wie möglich wieder Maßnahmen ins Auge fassen (siehe 5.), die zum Abbau der starken Arbeitsbelastung unserer PolizistInnen beitragen. Wir brauchen eine sowohl personell als auch materiell gut ausgestattete Polizei; das ist die Voraussetzung für unsere Sicherheit. Die schleswig-holsteinische Polizei ist im Ländervergleich bereits jetzt sehr gut ausgerüstet, nicht zuletzt dank der Verbesserungen im Laufe dieser Legislaturperiode. Diesen Weg wollen wir konsequent weiter beschreiten und weitere Bedarfe natürlich laufend prüfen. Eine Militarisierung der Polizei widerspräche jedoch unserem Prinzip der Bürgernähe und wir halten diese ebenso wenig für geboten wie einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren.












a) Für die Freien Demokraten ist die moderne Polizei eine Bürgerpolizei, die sich in Haltung und Auftreten als Beschützerin der Demokratie und des liberalen Rechtsstaates im Sinne der Freiheitsvermutung, die das Grundgesetz beherrscht, versteht. Eine moderne Polizei bedeutet aus Sicht der FDP aber auch eine technisch gut ausgerüstete Polizei. Die Nutzung moderner Technik bietet Chancen für eine effizientere, flexiblere und auch serviceorientierte Polizei. Die FDP fordert deshalb, dass alle Dienststellen über schnelle Internetzugänge verfügen und für die Arbeit der Landespolizei Tablets mit polizeispezifischen Applikationen zur Eingabe von Daten in das Vorgangssystem der Polizei und Abfrage von Daten aus den polizeilichen Informations- und Auskunftssystemen für alle Polizeidienststellen und Streifenwagen angeschafft werden. Auch in bestimmten Kriminalitätsbereichen sollte nach Auffassung der Freien Demokraten die technische Ausstattung der Landespolizei verbessert werden. Angesichts einer Aufklärungsquote bei Wohnungseinbruchdiebstählen, die in den meisten Kreisen bei unter 10 Prozent liegt, müssen hier neue Ermittlungsmethoden wie Fahndungs- und Prognosesoftware (Predictive Policing) in Modellversuchen erprobt werden, wobei ausgeschlossen werden muss, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden und die Nutzung zur Stigmatisierung von Betroffenen führt.
Diese Maßnahmen sollten dabei durch die Schaffung eines Innovationsfonds beim
Landeskriminalamt zur Erforschung neuer Ermittlungs- und Fahndungsmethoden
sowie zur Erstellung wissenschaftlicher Studien flankiert werden.
b) Die FDP Schleswig-Holstein wird sich für eine Steigerung der Motivation der Polizeibediensteten und eine Erhöhung der Attraktivität des Polizeiberufs einsetzen. Insbesondere bedarf es dazu des Aufbaus eines verlässlichen Beförderungssystems für Polizeibedienstete und des Abbaus von Wartezeiten bei der Beförderung zum Polizeihauptkommissar sowie der Schaffung verbindlicher Laufbahnmodelle und damit verbundener Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten, aber auch die Beibehaltung der Heilfürsorge und der Beihilfe sowie der Dienstunfallfürsorge als besondere Formen der Vergütung zum Ausgleich extremer Einsatz- und Belastungssituationen. (Zu den von der FDP angestrebten Entlastungen beim Schichtdienst: siehe unten unter Punkt 5.1.)
Um die Attraktivität für die Auszubildenden zu steigern, wird sich die FDP dafür einsetzen, dass die Sport- und Freizeitmöglichkeiten in der PD AFB Eutin verbessert
werden. Dazu gehört insbesondere die Modernisierung der Sporträume und Anschaffung neuer Gerätschaften sowie der weitere Ausbau eines leistungsstarken WLAN, das auch zur privaten Nutzung für die Auszubildenden zur Verfügung steht.
Darüber hinaus wird die FDP Maßnahmen ergreifen, um die Beschäftigten besser vor
Gewalt zu schützen und den Opfern von Angriffen zu helfen. Die FDP spricht sich
hier für eine verbesserte psychologische Nachsorge, die Gewährung dienstlichen
Rechtsschutzes bei Angriffen sowie die Übernahme von Schmerzensgeldforderungen von Bediensteten durch den Dienstherrn aus, wenn sich abzeichnet, dass die Eintreibung für den Beamten langwierig oder aussichtslos ist, und wird eine öffentliche Initiative zur Stärkung des Respekts und der Anerkennung der polizeilichen Arbeit auf den Weg bringen.
c) Gerade vor dem Hintergrund immer neuer Aufgaben und größerer Bedrohungslagen ist eine gut ausgebildete Polizei von herausragender Bedeutung. Komplexe Wirtschaftsverfahren, die Bearbeitung der nach wie vor zahlreichen Wohnungseinbruchdiebstähle und die Bekämpfung der zunehmend an Bedeutung gewinnenden Internetkriminalität erfordern aus Sicht der Freien Demokraten entsprechende Schwerpunktsetzungen bei Aus- und Fortbildung.
Im Bereich der Cyber- und Internetkriminalität ist nach Auffassung der FDP nicht nur
eine Verbesserung der technischen Ausstattung, sondern auch eine Erhöhung der
Auswertekapazitäten durch die Anwerbung von IT-Experten nötig.
Angesichts der zunehmenden Gefahr durch religiös motivierte Gewalt und reisende
Banden ist es aus Sicht der FDP Schleswig-Holstein zudem von großer Bedeutung,
die Polizeibeamtinnen und -beamten auch sprachlich und kulturell aus- und weiterzubilden. Personal, das bei terroristischen Großlagen eingesetzt wird, muss hierfür kontinuierlich aus- und fortgebildet werden. Insbesondere erfordert die Anschaffung von Sturmgewehren eine entsprechende Fort- und Ausbildung aller Polizeikräfte. Die PD AFB ist demgemäß um die erforderlichen Schießbahnen zu erweitern. Zu einer effektiven Abwehr terroristischer Bedrohungen gehören auch gemeinsame Übungen mit Kräften der Bundeswehr. Einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnt die FDP hingegen ab.
d) Aus Sicht der FDP Schleswig-Holstein muss der Grundsatz gelten, dass die Polizei guten Gewissens in jede Bedrohungslage geschickt werden kann. Insbesondere mit Blick auf die Bedrohung durch den Terrorismus sollten bezogen auf die Ausstattung zunächst fachliche Standards definiert, ein taktisches Konzept entwickelt und dann alle notwendigen Einsatzmittel beschafft werden. In jedem Fall erforderlich ist aus Sicht der FDP eine sachgerechte Schutz- und Abwehrausrüstung
der Polizei mit Westen und Helmen. Grundsätzlich sollte jeder Streifenwagen
mit einer bestimmten Schutzausrüstung bestückt werden, die im Notfall verwendet werden kann. Dazu sollten Helme und Westen der Schutzklasse 4 mit Kevlar-Einlagen zählen. Darüber hinaus ist aber auch die Ausstattung mit Waffen, die
im Falle terroristischer Attacken wirksam sind, notwendig. Wenn die Landespolizei
eine partielle oder flächendeckende Ausrüstung mit bestimmten Waffen oder Fahrzeugen für angemessen und geboten hält, wird eine Landesregierung unter Beteiligung der FDP diese auch in erforderlicher Stückzahl anschaffen. Die längst überfällige Ausrüstung mit dem Sturmgewehr G 36c wird von der FDP Schleswig-Holstein ausdrücklich begrüßt. Die FDP wird sich ferner dafür einsetzen, dass jede Einsatzkraft einer Einsatzhundertschaft mit einer persönlich angepassten Schutzausstattung ausgerüstet wird. Vor dem Hintergrund des Personalaufbaus ist es nach Ansicht der FDP selbstverständlich, dass auch entsprechend mehr Streifenwagen angeschafft werden.

3. Taktische und organisatorische Struktur bzw. Schwerpunktsetzungen in der Landespolizei

3.1. Wie und wo wollen Sie das Personal zukünftig einsetzen?

a) Vollzug b) Verwaltung c) Tarif

3.2. Wie wollen Sie insbesondere die maritime Sicherheit künftig sicherstellen?





3.1) Die Aufgabe der Polizei ist es, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Diese Aufgabe wird maßgeblich durch den Vollzugsdienst wahrgenommen. Deshalb muss hier der Schwerpunkt polizeilicher Arbeit liegen und hier das Personal vorrangig eingesetzt werden. Dennoch muss aus unserer Sicht stets geprüft werden, inwieweit für bestimmte Aufgabenfelder die Polizeivollzugsbeamteneigenschaft erforderlich ist. Die Tarifbeschäftigten in der Polizei dürfen nicht von der Entwicklung anderer Tarifbereiche abgekoppelt werden, sodass es einem schlüssigen Tarifentwicklungskonzept bedarf, das Perspektiven schafft und dringend benötigte Fachkräfte bindet.
Organisatorische Maßnahmen sind kein polizeilicher Selbstzweck, sondern sie haben sich an den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger auszurichten. Dabei gehören die Kriminalitätsdaten und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung für uns zusammen. Außerdem gilt für uns, dass sich das Maß der Sicherheit nicht nach dem Wohnort richten darf. Hierfür ist ein Mindestmaß an Ortsnähe zur Polizei erforderlich. Den von SPD, Grünen und SSW betriebenen Rückzug der Polizei aus der Fläche werden wir beenden.

3.2) Die CDU hat sich gegen den von der Landesregierung vorgenommenen Abbau bei der Wasserschutzpolizei ausgesprochen. Wir werden deshalb sehr genau prüfen, wie sich dieser Abbau auf die Gewährleistung der der maritimen Sicherheit ausgewirkt hat. Erforderliche Maßnahmen, etwa durch Personalumsteuerungen, werden wir vornehmen.







3.1 Entgegen der landläufigen Interpretation mancher Maßnahmen stehen wir nicht für einen Rückzug aus der Fläche, sondern unser Motto heißt: Konzentration in der Fläche! Die Polizei braucht eine moderne Organisationsstruktur in dem ländlich geprägten Flächenland Schleswig-Holstein. Wir wollen aufbauen auf dem in dieser Legislaturperiode beschrittenenWeg, mit dem wir die Kräfte von ineffizienten Kleinststationen auf dem Land moderat zentralisiert und zu den Kriminalitätsschwerpunkten verlagert haben. Die Zusammenziehung von Polizeikräften in größeren Stationen stärkt nicht nur die Ermittlungsschlagkraft, sondern auch die Sicherheit der PolizistInnen. Die Bereiche Cybercrime, IT, Spurensicherung und Kriminaltechnik sowie spezielle Schulungsangebote müssen auch weiterhin gestärkt werden, um mit aktuellen Kriminalitätsformen Schritt zu halten. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Vollzugspersonal. Der größte Teil sollen auch weiterhin BeamtInnen sein und keine Tarifangestellten.
3.2 Die Wasserschutzpolizei nimmt ihre Kernkompetenzen weiterhin wahr und bleibt an den Standorten präsent, an denen die Mehrheit ihrer Aufgaben anfällt.






3.1. a) Aus Sicht der FDP muss es das Ziel sein, so viel Personal im Vollzug bzw. auf der Straße zu haben, wie möglich. Die Schwerpunkte sollten hier insbesondere in den Bereichen Wohnungseinbruchdiebstahl, Cyberkriminalität und Bekämpfung der Terrorgefahr liegen. Dementsprechend fordert die FDP für den Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl spezialisierte Ermittlungseinheiten mit ausschließlich dafür eingesetztem Personal in allen Polizeidirektionen sowie eine Zentralstelle für mobile Serientäter und Banden einzurichten. Zudem sollten in allen Polizeidirektionen des Landes spezielle Einbruchteams für die unmittelbare Tatortaufnahme, auch in Hinblick auf Spurensicherung und kriminaltechnische Untersuchungen, aufgebaut werden. Daneben muss die polizeiliche Präsenz, insbesondere in Brennpunktgebieten, erhöht werden, um das Risiko der Tatentdeckung zu steigern und so abschreckende Effekte zu erzielen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Terrorgefahr fordert die FDP, ausreichend
Personal für Observationsarbeit bereitzustellen sowie den Aufbau einer zweiten Einsatzhundertschaft, da für die Bewältigung von Groß- und Problemlagen geschlossene Einheiten in ausreichender Anzahl und Stärke zur Verfügung stehen müssen. Dies hätte nicht nur eine Entlastung der bestehenden Einsatzhundertschaft zur Folge, sondern würde auch die bisherigen Abordnungen aus der Fläche oder der PD AFB Eutin und daraus resultierende Mehrbelastungen sowie Unterrichtsausfall deutlich reduzieren sowie die Anzahl von Anfragen an andere Bundesländer verringern.
b) Die FDP Schleswig-Holstein spricht sich grundsätzlich dafür aus, die Polizei von vollzugsfremden Aufgaben zu befreien.
c) Wo es aus polizeilicher Sicht zur Entlastung von Vollzugsbeamtinnen und –beamten sinnvoll ist, wie im Bereich der Spurensicherung, sollten Tarifangestellte eingestellt werden. Die Einstellung von Hilfs- oder Wachpolizisten mit Kurzausbildung, die die reguläre Landespolizei unterstützen, lehnt die FDP Schleswig-Holstein hingegen ab, da die Aufgabe der Staates, die öffentliche Sicherheit zu gewähren, viel zu wichtig und zugleich zu grundrechtssensibel ist, um sie auf angestellte Dienstkräfte zu übertragen, die nicht die gleiche Qualifikation wie Polizeibeamte haben.
3.2. Die von der Landesregierung vollzogenen Strukturveränderungen bei der Wasserschutzpolizei hält die FDP nach wie vor für sehr problematisch. Es wirkt wenig glaubhaft, wenn von der Landesregierung behauptet wird, die Umstrukturierungen werden keinen Einfluss auf die Erfüllung der wasserschutzpolizeilichen Kernaufgaben haben, zugleich aber rund ein Fünftel der Stellen abgebaut werden, ohne die Aufgaben in gleichem Umfang zu reduzieren. Aus Sicht der FDP ist deshalb unverzüglich zu prüfen, inwiefern die Umorganisation der Wasserschutzpolizei zu unangemessen langen Einsatzwegen oder Defiziten bei der Überprüfung von Gefahrgut-Transporten, Sportbooten und im Bereich der Prävention haben.


















4. Verbesserung der Beförderungssituation, anforderungsgerechte Bezahlung und Verbesserung im Erschwerniszulagensystem

4.1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung

a) der Beförderungssituation b) der anforderungsgerechten Bezahlung c) im Erschwerniszulagensystem

d) der Durchlässigkeit vom mittleren in den gehobenen Dienst im Polizei-und Justizvollzug wollen Sie ergreifen?

4.2. Wann beabsichtigen Sie die Wiedereinführung der echten Sonderzah­lung/Weihnachtsgeld für Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger in Schleswig-Holstein?





4.1.
a) Die realistische Möglichkeit von Beförderungen ist ein wichtiger Faktor für die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb werden wir sicherstellen, dass die sogenannten Stehzeiten verkürzt werden, sodass wir die Beförderungszeiten über die gesamte Legislaturperiode mit einem Volumen von 4 Millionen Euro verkürzen sowie den Personalhaushalt in Stellen und Budget stärken.

b) Für die CDU war es immer eine Selbstverständlichkeit, das Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Hieran werden wir strikt festhalten und damit verhindern, dass unsere Beamtinnen und Beamten von der Lohnentwicklung abgekoppelt werden. Wir werden zudem sicherstellen, dass Polizistinnen und Polizisten in den, ihren Aufgaben entsprechenden Besoldungsgruppen eingruppiert werden.

c) Für uns ist es entscheidend, dass das System der Erschwerniszulagen einen realistischen Ausgleich der zusätzlichen Belastungen darstellt, die durch den Dienst zu ungünstigen Zeiten entstehen. Die notwendigen Veränderungs-bedarfe werden wir in enger Kooperation mit den Interessenvertretungen der Polizei diskutieren und in Abstimmung mit den Personalräten der Polizei die erforderlichen Schritte ergreifen.

d) Wir befürworten ausdrücklich verbesserte Möglichkeiten für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst. Deshalb werden wir Maßnahmen ergreifen, um insgesamt die Durchlässigkeit zwischen allen Laufbahngruppen zu erhöhen. Die konkreten Schritte hierzu werden wir in enger Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Polizei vornehmen.
4.2.) Das Anliegen nach Wiedereinführung von Sonderzahlungen ist nachvollziehbar. Eine solche Entscheidung hat jedoch auch Konsequenzen für den Haushalt. Es gilt, diese zu ermitteln und gegenüber anderen politischen Zielsetzungen abzuwägen. Eine endgültige Entscheidung wird daher erst im Lichte der zukünftigen Haushaltsentwicklung zu treffen sein. Konstruktiven Gesprächen mit dem Ziel einer gemeinsamen Lösung stehen wir sehr offen gegenüber.






4.1 Bis 2021 wollen wir die bereits angekündigten 1200 Stellenanhebungen umsetzen – 400 im Jahr 2017 und dann jährlich 200-250 weitere Stellenanhebungen.
Unsere Richtschnur sind die Eckpunkte aus dem Perspektivpapier von Innenminister Studt: Verkürzung der Stehzeit im Statusamt A 8; Ausweitung des prüfungsfreien Aufstiegs vom mittleren in den gehobenen Dienst; Stabilisierung der Beförderungszeiten nach A 10 und A 11; Beförderungsmöglichkeiten prüfungsfrei aufgestiegener Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamter bis A 11; Stärkung der Beförderungsämter A 12 und A 13; Erhöhung des Anteils der LG 2.2 (höherer Dienst).
4.2 Derzeit wird in Schleswig-Holstein Weihnachtsgeld nur für Ruheständler und Aktive bis A10 sowie Anwärter gezahlt und außerdem für jedes Kind. Für Maßnahmen im Sinne einer Wiedereinführung der „echten“ Sonderzahlung für alle sehen wir derzeit leider keinen Spielraum.






4.1. a) Die FDP spricht sich grundsätzlich für ein verlässliches Beförderungssystems und den Abbau von Wartezeiten bei der Beförderung zum Polizeihauptkommissar sowie die Schaffung verbindlicher Laufbahnmodelle aus.
b) Die FDP Schleswig-Holstein hält eine anforderungsgerechte Entlohnung der Polizei angesichts der Schwierigkeit des Berufes für selbstverständlich. Die Anhebung der Eingangsbesoldung auf A 8 wird von der FDP ausdrücklich begrüßt. Sollten sich zukünftig finanzielle Spielräume ergeben, sind weitere Verbesserungen im Besoldungssystem aus Sicht der FDP aber grundsätzlich nur möglich, wenn dies nicht zu einer Schlechterstellung anderer Gruppen führt.
c) Die FDP wird sich im Falle einer Regierungsbeteiligung für eine Erhöhung der Erschwerniszulagen einsetzen. Polizeivollzugsbeamtinnen- oder beamte, die in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezialeinsatzkommando verwendet werden, sollen eine Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich erhalten. Beamtinnen oder Beamte, die als Verdeckte Ermittlerin oder Verdeckter Ermittler verwendet werden, oder in der Observationsgruppe des Verfassungsschutzes, in der observationsbegleitenden Operativtechnik des Verfassungsschutzes, als zivile Streifenkommandos oder in vergleichbaren Einheiten der Landespolizei verwendet werden, sollen eine Zulage in Höhe von 250 Euro monatlich erhalten.
Zudem soll die Zulage für den Dienst an Sonn- und Feiertagen auf 5,00 Euro je
Stunde steigen und bei Tariferhöhungen entsprechend angepasst werden.
d) Da der Polizeiberuf ein typischer Erfahrungsberuf ist, sollten die Laufbahnen aus
Sicht der FDP möglichst durchlässig ausgestaltet sein. Wer durch seinen Dienst besondere Qualifikationen oder ein besonderes Fachwissen erwirbt, muss auch Entwicklungsperspektiven bezogen auf einen Laufbahnwechsel haben.

Vollzugsbeamtinnen und -beamte sollten in bestimmen Fällen die Beförderungsmöglichkeiten bis A 11 erhalten, auch wenn dies durch Überholeffekte neue Ungerechtigkeiten zeitigen könnte. Deshalb muss aus Sicht der FDP dann denknotwendig auch über bessere und stabilere Beförderungsmöglichkeiten für den gehobenen Dienst auf A 12 und A 13 nachgedacht werden. Die FDP wird sich in jedem Fall dafür einsetzen, die bereits bestehenden Aufstiegsmöglichkeiten
verbindlicher zu gestalten. Berufsbegleitende Qualifizierungs- und
Studienangebote an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz müssen erweitert werden. Für Bewerber, die im Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, ist eine Regelung für eine spätere Aufnahme in die verkürzte Aufstiegsausbildung zu entwickeln, so dass sie das Bewerbungsverfahren nicht mehr vollständig von vorn durchlaufen müssen.
Durch besondere Qualifizierungsangebote können zum Beispiel auch Spezialisierungen vermittelt werden, die es bei entsprechender Leistung und verfügbaren Stellen ermöglichen, vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst und von dort bis in den höheren Dienst aufzusteigen.

4.2 Das Anliegen ist nachvollziehbar. In dem Maße, wie Schleswig-Holstein auf dem
Weg zu einer finanzpolitischen Konsolidierung weiter erfolgreich voranschreitet, wird
sich die FDP auch dafür einsetzen, die dadurch neu gewonnenen Spielräume
schrittweise für eine entsprechende Verbesserung der Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst zu nutzen.



5. Gute und gesunde Arbeitsbedingungen und Entlastung in belastenden Dienstformen

5.1. Wann beginnen Sie mit gesundheitsförderlichen Entlastungen durch Wo­chenarbeitszeitreduzierungen und Verkürzungsmöglichkeiten der Lebensar­beitszeit in belastenden Dienstformen?

5.2. Wie sieht Ihre Zielbeschreibung aus?

5.3. Welche weiteren Entlastungsmöglichkeiten sehen Sie?





(Hinweis: Die Fragen 5.1. bis 5.3. werden im Zusammenhang beantwortet)
Die Einführung gesundheitsschonender Schichtmodelle ist uns ein Anliegen. Wir nehmen hierbei auch zur Kenntnis, dass der Schichtdienst nachweislich Beschäftigte mit zunehmendem Alter auch stärker gesundheitlich belastet. Zur Verbesserung der Situation sind verschiedene Modelle denkbar, die wir unter dem Vorbehalt der praktischen Umsetzbarkeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Polizei diskutieren werden. Dies gilt im Übrigen auch für die Frage, wie Schichtmodelle mit dem Ziel, Familie und Beruf bestmöglich zu vereinbaren, optimiert werden können.


Weiterhin verfolgen wir das feste Ziel, den Beschäftigen im öffentlichen Dienst die größtmögliche Flexibilität zu bieten und persönliche Lebensphasen stärker zu berücksichtigen. Deshalb werden wir Lebensarbeitszeitkonten einführen. In diesem Zusammenhang werden wir uns auch der Frage stellen, ob und wie sich besonders belastende Dienstzeiten im Schichtdienst verkürzend auf die Lebensarbeitszeit auswirken können.


Eine geringere Wochenarbeitszeit würden wir sehr begrüßen, denn auch wir sehen die hohen Belastungen, denen Vollzugsbedienstete vor allem im Wechselschichtdienst ständig ausgesetzt sind. Jedoch würde bei allgemeiner Arbeitszeitverkürzung auch entsprechend mehr Personal benötigt. Der vorgesehene Stellenzuwachs sollte jedoch zunächst genutzt werden, dadurch entstehende Entlastungen vor Ort wirksam werden zu lassen. Mit gegenläufigen Maßnahmen sollten nicht gleichzeitig neue Bedarfe hervorgerufen werden. In der laufenden Legislaturperiode wurde die Polizei trotz Stellenabbaupfad und entgegen
dem Trend in fast allen anderen Verwaltungsbereichen erheblich aufgestockt. Wir gehen davon aus, dass dies bereits für Entlastung sorgen wird. Es ist aber auch notwendig, den Dienst in Schleswig-Holstein attraktiv im Vergleich zu anderen Bundesländern zu halten. Daher wollen wir eine Reduzierung zu gegebener Zeit wieder ins Auge fassen. Dazu gehört beispielsweise eine schrittweise Entlastung im Wechselschichtdienst durch eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit ab 20 Dienstjahren. Anstelle einer Verkürzung der Lebensarbeitszeit bleibt unser Ansatz flexible Altersteilzeitmodelle, vorgezogenem Ausscheiden aus dem Wechselschichtdienst und Verschiebung in weniger belastende Tätigkeitsbereiche zur Entlastung der BeamtInnen. Die Gesundheitsvorsorge ist uns ein besonderes grünes Anliegen. Dazu gehört für uns auch
die Stärkung des betrieblichen Sports.


5.1. Die FDP befürwortet eine schrittweise Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden pro Woche für Beamtinnen und Beamte, die seit zehn Jahren Wechselschichtdienst versehen. Aus Sicht der FDP ist es aber fraglich, ob Wochenarbeitszeitreduzierungen bereits möglich sind, bevor der Aufbau des Personals durch den Dienstbeginn der zuletzt eingestellten Anwärterinnen und Anwärter im Jahr 2019 einsetzt. Hier wird zu prüfen sein, ob es bereits ab dem Jahr 2017 Ausnahmen geben kann, ohne dass dadurch unverhältnismäßige Vakanzen entstehen. Inwiefern für Wechselschichtdienstleistende darüber hinaus auch Verkürzungsmöglichkeiten der Lebensarbeitszeit möglich sind, sollte nach Ansicht der FDP ebenfalls geprüft werden. Eine Reduzierung um bis zu einer Untergrenze von 60 Jahren sollte hier aber grundsätzlich möglich sein, sofern die so entstehenden Lücken durch vorhandenes Personal gedeckt werden können und die finanziellen Mehrkosten vertretbar sind.
5.2. Ziel sollte aus Sicht der FDP Schleswig-Holstein sein, etwaige gesundheitsförderliche Entlastungen durch Wochenarbeitszeitreduzierungen und Verkürzungsmöglichkeiten der Lebensarbeitszeit spätestens im Jahr 2019 mit dem Dienstbeginn der zuletzt eingestellten Anwärterinnen und Anwärter beginnen zu lassen.
5.3. Angesichts der hohen Krankentage und vielen Überstunden ist nach Ansicht der FDP Schleswig-Holstein eine wissenschaftlich begleitete Untersuchung der Arbeitsbewältigungsfähigkeit längst überfällig, um den drohenden Gesundheitsgefahren für eine immer älter werdende Belegschaft durch die hohe Arbeitsverdichtung nachhaltig entgegenzuwirken.

6. Sicherung der Versorgung

6.1. Sprechen Sie sich auch für die Sicherung des Versorgungsniveaus aus?

6.2. Werden Sie sich ebenfalls für eine solche Forderung der GdP einsetzen bzw. sie unterstützen?

6.3. Beabsichtigen Sie die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Stel­lenzulagen für Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst („Gitterzula­ge“)?





(Hinweis: Die Fragen 6.1 bis 6.3 werden im Zusammenhang beantwortet)
Wir wollen nicht nur eine faire Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes gewährleisten, sondern den öffentlichen Dienst insgesamt attraktiver gestalten. Eine gute Versorgung ist aus Sicht der CDU ein wichtiger Bestandteil um diese Ziele zu erreichen. Unter einer CDU geführten Regierung wird es in diesem Bereich keine Einschnitte geben. Damit eine gute Versorgung auch mittel- und langfristig gewährleisten zu können, muss ausreichende Vorsorge getroffen werden. Hierfür ist der geplante Versorgungsfonds zwar ein richtiger Einstieg, aus Sicht der Union jedoch bei Weitem nicht auskömmlich.
Inwiefern Zulagen ruhegehaltsfähig sein können, ist nach Art und Grund der Zulage im Einzelfall zu prüfen. Eine eindeutige und allgemeingültige Aussage zu diesem Thema ist demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.





6.1 Die Pensionen sind ein großer Posten im öffentlichen Haushalt, aber sie sind das
erarbeitete Recht der täglich für Schleswig-Holstein arbeitenden BeamtInnenschaft. Wir haben einen Versorgungsfonds für die Pensionen eingeführt, den wir aufbauen und nachhaltig ausgestalten wollen. Der Alimentationsgrundsatz beschränkt die Möglichkeiten der systematischen Eingriffe in die Versorgung. Die Regelungen unterliegen dazu der verfassungsgerichtlichen Kontrolle. Weitere Maßnahmen müssten sich selbstverständlich an diesen Grundsätzen orientieren.
6.2 Polizeizulage Wir haben bei der Landespolizei bereits in den Bereichen
Eingangsbesoldung, Stellenhebungen und Amtszulage Verbesserungen geschaffen, so dass wir weitere Maßnahmen mit langfristigen finanziellen Auswirkungen, wie die
Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen nicht einzeln, sondern allenfalls im Rahmen weiterer Strukturüberlegungen erwägen wollen. Hierzu werden wir die gesamte Personalstruktur betrachten, um weitere, in sich stimmige Verbesserungen erreichen und Unwuchten vermeiden zu können.
6.3 „Gitterzulage“ Wir haben im Bereich der JVAs andere Maßnahmen umgesetzt und hier bereits erhebliche Verbesserungen erzielen können, namentlich bei Stellenhebungen, Eingangsamt und Amtszulagen. Im Übrigen siehe 6.2







6.1 Ja.
6.2 Das Anliegen ist aus Sicht der FDP Schleswig-Holstein nachvollziehbar, auch wenn Stellenzulagen nicht Bestandteil des Grundgehalts und insoweit nach der Regelungskonzeption des Gesetzgebers grundsätzlich auch nicht ruhegehaltfähig sind. Da sie aber die Funktionen eines Dienstpostens herausheben und vorübergehende Belastungen sowie erhöhte Anforderungen und Leistungen ausgleichen, hält die FDP die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für denkbar, sofern diese für einen bestimmten Zeitraum bezogen wurden. Bevor die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt werden kann, müssen aber zunächst die Auswirkungen auf den Landeshaushalt geprüft werden.
Sollten die finanziellen Mehrbelastungen vertretbar sein, wird sich die FDP der Forderung nicht verschließen. Aus Sicht der FDP haben aber die Erhöhung der Erschwerniszulagen und der Abbau des Beförderungsstaus Priorität.
6.3. Auch hier gilt, dass die FDP dem Anliegen grundsätzlich offen gegenübersteht, die Umsetzung aber von den zur Verfügung stehenden finanziellen Spielräumen abhängt.

7. Justizvollzug

Wären Sie bereit, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach dem LStVollzG SH eine externe Analyse des tatsächlichen Personalbedarfs in den einzelnen Justizvollzugsanstalten des Landes zu veranlassen?





Ja. Wir haben in den letzten Monaten immer wieder deutlich gemacht, dass das aktuell verfügbare Personal in den Justizvollzugsanstalten nicht ausreicht, um die bestehenden Anforderungen zu erfüllen. Die permanent hohen Krankenstände und damit verbunden der dauerhafte Ausfall eines erheblichen Anteils des Personals sind hierfür maßgebliche Faktoren. Mit dem Inkrafttreten des von SPD, Grünen und SSW beschlossenen Landesstrafvollzugsgesetzes erhöht den Aufgabendruck zusätzlich.

Die CDU-Fraktion hat im Landtag eine Initiative zur Durchführung einer Personalbedarfsanalyse ausdrücklich unterstützt. Diese ist jedoch an der Ablehnung von SPD, Grünen und SSW gescheitert.

Unabhängig von einer solchen Analyse werden wir Maßnahmen ergreifen, um die vollzuglichen Anforderungen mit den tatsächlichen personellen und räumlichen Möglichkeiten in Einklang zu bringen.





Wir sehen ebenfalls die Notwendigkeit einer Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarfs in den Justizvollzugsanstalten, damit eine konstruktive Diskussion zur Personalsituation geführt werden kann. Es handelt sich aber eher um eine klassische Aufgabe des Justizministeriums. Daher begrüßen wir, dass derzeit die Durchführung einer landeseigenen Personalbedarfsberechnung geplant wird.




Die FDP Schleswig-Holstein hält eine externe Personalbedarfsanalyse für den Justizvollzug für dringend erforderlich und wird im Fall einer Regierungsbeteiligung eine entsprechende Begutachtung in Auftrag geben. Eine Analyse durch eine externe Kommission, mit der berechnet werden soll, zu welchem zusätzlichen Personalbedarf in den einzelnen Justizvollzugsanstalten des Landes, aufgegliedert nach den einzelnen Fachrichtungen und dem allgemeinen Vollzugsdienst, das neue Landesstrafvollzugsgesetz führen würde, wurde auch bereits in der derzeitigen Legislaturperiode von der FDP-Landtagsfraktion gefordert (LT-Drucksache 18/4098).

Zu den Wahlprüfsteinen als pdf-Datei
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