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GdP Information

GdP: Wir erwarten jetzt konkrete Fürsorge-Vorschläge

Polizeibeauftragte unterstützt GdP-Forderungen nach Fürsorgeregelungen für Einsatzkräfte im Zuge der Corona-Pandemie

Kiel.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erhält in ihrer Initiative und für die eingeleiteten Bemühungen um einen Schutz von Polizistinnen und Polizisten im Zusammenhang mit der anhaltenden Corona-Pandemie Unterstützung durch die Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni. In einem Brief an den Innen- und Rechtsausschuss stellt El Samadoni die besonderen Herausforderungen und Gefahren für die Polizistinnen und Polizisten in der Corona-Krise heraus.

Die tägliche Arbeit der Polizei zeichne sich grundsätzlich aus durch zahlreiche Kontakte zu anderen Menschen sowie durch Einsätze zu jeder Tages- und Nachtzeit an unterschiedlichsten Orten. „Es sind die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die Anordnungen und Maßnahmen erforderlichenfalls auch unter Anwendung körperlichen Zwanges durchsetzen müssen. Abstands- und Hygienegebote, wie wir sie in diesen Wochen und Monaten zum Fremd- und Eigenschutz einhalten, sind in vielen Einsatzsituationen für die betroffenen Beamt*innen schlicht nicht umsetzbar. Aus diesem Grunde sind sie einem deutlich höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als der „Normalbürger". Dies gilt nicht nur in Bezug auf das Corona-Virus, sondern generell auch hinsichtlich anderer Infektionskrankheiten“, erklärte die Polizeibeauftragte. Sie sei der Auffassung, dass dieser besonderen Gefährdungslage, in welcher sich Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte tagtäglich bewegten, durch eine angemessene Fürsorge des Dienstherrn Rechnung getragen werden müsse. Deshalb sei es begrüßenswert, wenn im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung des Landesverwaltungsgesetzes eine neue Regelung geschaffen werden solle, wonach unter bestimmten Voraussetzungen etwa Blutproben von Personen zur Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten vorgenommen werden dürften (§ 183 b LVwG neu).


„Dies ist sicher ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem meines Erachtens allerdings weitere Schritte folgen sollten“, schreibt El Samadoni an den Ausschuss. Zu bedenken gelte insbesondere, dass mit dem neuen § 183 b LVwG zwar eine Rechtsgrundlage für eine wichtige und notwendige Gefahrenerforschungsmaßnahme geschaffen werde, damit aber keine Regelung für die Situation erfolge, in der es bei einer Polizeivollzugsbeamtin oder einem -vollzugsbeamten tatsächlich zu einer Infektion komme. Hier greife grundsätzlich das im Beamtenversorgungsgesetz geregelte Dienstunfallrecht des Landes. lnfiziere sich eine Beam-tin/ein Beamter bei Ausübung des Dienstes mit einer Krankheit, so könne ein Antrag auf Anerkennung der Infektion als Dienstunfall gestellt werden. Nach herrschender Rechtslage trage allerdings die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Beweislast für das Erfülltsein aller gesetzlichen Tatbestandsmerkmale. Im Zusammenhang mit der Infektion mit Krankheiten dürfte sich dies beim Merkmal der Kausalität problematisch gestalten. Gerade mit Blick auf die anhaltende Corona-Pandemie ließe sich argumentieren, dass die Beamtin bzw. der Beamte sich die Infektion derzeit auch bei jeder anderen Gelegenheit, also insbesondere auch außerhalb des Dienstes, zugezogen haben könnte.
„Hier droht also eine Versorgungslücke, die mit Blick auf das gesteigerte Risiko, dem unsere Polizistinnen und Polizisten ausgesetzt sind, und auch mit Blick auf mögliche heute noch gar nicht absehbare Spätschäden einer COVID-19-Erkrankung aus Fürsorgegründen, aber auch aus Gründen der Fairness den Beamtinnen/Beamten gegenüber nicht hingenommen werden sollte“, so Samiah El Samadoni.

Folglich rege sie eine Modifizierung des Dienstunfallrechts des Landes an. Dabei sollten mehrere Aspekte in die Überlegungen miteinbezogen werden:
- „Man könnte eine Beweislastumkehr regeln, so dass die Ansteckung eines*einer Polizei-vollzugsbeamt*in mit einer Corona-Infektion als Dienstunfall gilt, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Infektion nicht in Ausübung des Dienstes erfolgte.“

- „Zu überlegen wäre auch, ob man eine solche Regelung generell für Polizeivollzugsbeamt*innen schafft oder den Personenkreis lieber weiter fasst und die Regelung dafür auf bestimmte Einsatzsituationen bezieht.“ Hierbei denke sie beispielsweise an Einsatzsituationen in Asylunterkünften, wo oft nicht nur Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte‚ sondern auch andere Personen, etwa Mitarbeitende der Einrichtung, mitinvolviert sind und somit auch mitbetroffen sein könnten.
- „Zu diskutieren wäre weiter zudem, ob eine entsprechende Regelung zeitlich befristet, z.B. bis ein Impfstoff gegen COVID-19 zur Verfügung stehe.“ Hier stelle sich damit auch die Frage, ob eine Neuregelung nur in Bezug auf das Corona-Virus oder aber generell in Bezug auch auf andere Infektionskrankheiten, gegen die es keinen Impfschutz gibt, schaffen möchte.

Im Interesse unserer Polizistinnen und Polizisten appelliert die Polizeibeauftragte an den Innen- und Rechtsausschuss, die vorstehenden Anregungen vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie kurzfristig aufzugreifen und eine entsprechende Initiative zu prüfen und ggf. auf den Weg zu bringen.

Die GdP bekräftigt ihr Anliegen: „Die Anregungen der Polizeibeauftragten zur Überarbeitung des Dienstunfallrechts bei Infektionen von Polizeibeamten, die sich gerade in der momentanen unsicheren Pandemiezeit in vielfältigen Einsatzgeschehen eben nicht ausreichend schützen können, sind richtig und gut. Sie verleihen der GdP-Forderung nach einem besseren Schutz für Polizeibeamte Nachdruck“, so der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger. Auch die neue Innenministerin habe bereits Mitte Mai in einem ersten Gedankenaustausch mit der GdP die Idee eines Fürsorgeleitfadens zugunsten unserer Kolleginnen und Kollegen unterstützt. Nur leider fehlen nach den Worten bisher Taten. „Wir erwarten jetzt konkrete Vorschläge“, unterstrich Torsten Jäger.

Text: Thomas Gründemann
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