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Tarif- und Besoldungsrunde 2019 Länder

Zähe Verhandlungen – Ergebnis in den späten Abendstunden

Potsdam.

Am 28. Februar 2019 begann in Potsdam die dritte Verhandlungsrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (öD) waren wieder vertreten durch ver.di, GdP, GEW und IG BAU sowie durch die dbb tarifunion. Am Samstag in den späten Abendstunden einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeberseite auf folgende Punkte:

Erhöhung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen
  • 3,2 Prozent ab 1. Januar 2019, mindestens 100 €
  • 3,2 Prozent ab 1. Januar 2020, mindestens 90 €
  • 1,4 Prozent ab 1. Januar 2021, mind. 50 €

Es erfolgt eine Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um insgesamt 11 Prozent.

Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten
Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte
  • zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 45,40 Euro
  • zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro

Erhöhung der Tarifentgelte für Praktikantinnen und Praktikanten
  • zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro
  • zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro

Der Urlaubsanspruch hat sich um einen weiteren Urlaubstag auf insgesamt 30 Tage erhöht.

Sonstiges Tarifrecht
1. Anhebung Garantiebetrag bei Höhergruppierung

Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht.

2. Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b
Die Stufenlaufzeiten in der Entgeltgruppe 9a richtet sich nach § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L. Die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit wird Entgeltgruppe 9b.3. Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019 – 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren.

Verbesserung Entgeltordnung
Für die Beschäftigten im IT-Bereich wird es ab dem 1. Januar 2021 eine Übernahme der Regelungen der Entgeltordnung VKA geben.
Zudem hat es weitere Verbesserungen für die Beschäftigten in der Polizeiverwaltung gegeben. Hier konnten insbesondere für Beschäftigte in der Entgeltgruppe 3 Verbesserungen vereinbart werden.
Das Inkrafttreten der Regelungen findet rückwirkend zum 1. Januar 2019 statt. Die Laufzeit der Regelungen endet zum 30. September 2021.


Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der GdP:
Wir haben gegen den erbitterten Widerstand die Arbeitgeber dazu gebracht, bei der notwendigen Anpassung der Entgeltregelungen für die Länderbeschäftigten an die Beschäftigten im Bund und den Kommunen ebenfalls Zugeständnisse zu machen. Alles in allem ist das ein Abschluss, der die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöht.“

René Klemmer, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP und für Tarifpolitik zuständiges GBV-Mitglied: „Zehntausende Beschäftigte sind bei bundesweiten Aktionen auf die Straße gegangen, haben an Warnstreiks teilgenommen oder so genannte aktive
Mittagspausen eingelegt. Unter dem Strich hat das die Arbeitgeber beeindruckt.“
Zur Pressemeldung als pdf-Datei
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