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Entlastung für Wechselschichtdienst

Innenminister Stefan Studt: Umsetzung noch in diesem Jahr, aber nicht vor der Wahl

GdP unternimmt erneuten Vorstoß bei Innenminister Studt

Kiel.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt in ihren Bemühungen um eine frühzeitige Regelung für eine „Entlastung des Wechselschichtdienstes“ nicht nach.

So unternahmen der Geschäftsführende Landesvorsitzende Torsten Jäger (Foto links) und Landesvorstandsmitglied Sven Neumann (rechts) Dienstag einen erneuten Vorstoß bei Innenminister Stefan Studt. In dem Austausch ersuchten die GdP-Vertreter den Innenminister, bereits sofort, also noch vor der Landtagswahl im Mai dieses Jahres, eine Regelung zu forcieren, die es ermögliche, den Kolleginnen und Kollegen, die schon länger als 20 Jahre Wechselschichtdienst leisten, bereits ab August eine Wochenarbeitsverkürzung von zwei Stunden zu bieten.

Anlass für das von der GdP erbetene persönliche Gespräch war ein Mitarbeiterbrief, den der Innenminister vor einigen Tagen im Intranet veröffentlicht und in dem er auf eine Umsetzung der Entlastungsmaßahmen „beginnend noch in diesem Jahr“ hingewiesen hatte.

Bereits in den vergangenen Wochen hatte die GdP mit Torsten Jäger an der Spitze die Forderung nach einem zeitnahen ersten Umsetzungsschritt in verschiedenen Gesprächen mit Innenminister Studt und sogar Ministerpräsident Torsten Albig formuliert. Obwohl der Ministerpräsident daraufhin bei der Ernennungsfeier der neuen Polizeiobermeisterinnen und Polizeiobermeister am 20. Januar 2017 in Travemünde ein deutliches Bekenntnis zu dieser notwendigen Entlastung im Wechselschichtdienst formulierte, bleibt für die GdP eine Realisierung nach der Landtagswahl eine Rechnung mit zu vielen Unbekannten.

Sven Neumann erinnerte in dem Gespräch mit Studt daran, dass zum Ende des letzten Jahres die Behörden- und Amtsleiter einen entsprechenden Beschluss unterstützt hätten. Dies vor allem im Wissen um die herausragenden Belastungen des Wechselschichtdienstes und die exponentiell ansteigenden Gesundheitsgefahren nach mehr als 20 Jahren in diesem Arbeitszeitmodell.

Die sogenannte Experimentierklausel nach § 12 der Arbeitszeitverordnung würde eine entsprechende Verfahrensweise für den Polizeibereich mit Zustimmung des Ministerpräsidenten ermöglichen, unterstrich Torsten Jäger.

Jäger und Neumann wiesen noch einmal auf die GdP-Belastungskonferenz 2014 hin, die eindrucksvoll die Folgen des gesundheitsgefährdenden Wechselschichtdienstes vor Augen geführt habe.

Innenminister Studt zeigte Verständnis für die Forderungen der GdP, unterstrich jedoch, vom Zeitplan nicht abweichen zu wollen. „Damit halte ich mich weiter an mein Perspektivpapier, das ich bislang Punkt für Punkt umgesetzt habe“, warb der Minister um Vertrauen. Bereits mit dem Vorziehen der ersten Umsetzungsschritte von 2019 auf 2017 habe er sich von den GdP-Argumenten überzeugen lassen und seinen Zeitplan deutlich nach vorne korrigiert, so Studt.
Text/Foto: Thomas Gründemann
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