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Die GdP informiert

Neues zum Thema Sonderzahlung

Erlass zu den Anträgen auf Neufestsetzung der Sonderzahlung

Weihnachten steht fast schon vor der Tür. Unsere alljährliche Nachfrage zum Sachstand „Amtsangemessene Alimentation bei Wegfall der Sonderzahlung“ bei der zuständigen 11. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat folgendes ergeben:

Aktuell liege eine Klage auf amtsangemessene Alimentation eines Richters (Richterverband) als Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Alle anderen anhängigen Verfahren seien in diesem Zusammenhang ruhend gestellt worden. Die Richter in Schleswig warteten derzeit also auf Rückmeldung aus Karlsruhe. Nach Auswertung der zu erwartenden verfassungsrechtlichen Rechtsprechung in dem Fall des betroffenen Richterkollegen würden dann entsprechend alle weiteren Verfahren, also auch unsere Musterverfahren, entschieden werden. Eine Befassung beim Verfassungsgericht sei jedoch im Dezember 2016 nicht mehr zu erwarten.

Diese Auskunft passt zu dem jährlichen Erlass des Finanzministeriums (dieses Jahr vom 15.11.2016). Danach müssen Anträge auf Neufestsetzung der Sonderzahlung nicht wiederholt werden. Im Falle einer „rechtskräftigen höchstrichterlichen Verurteilung des Landes“ nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz kämen alle Beamtinnen und Beamten – auch ohne Antrag – in den Genuss der Neufestsetzung der Sonder-
zuwendung.

Es ist also nach wie vor offen, ob das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht eine Unteralimentation feststellen wird. Wir bleiben für Euch dran!

Der Landesvorstand

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