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Altersdiskriminierung

Entscheidung des EuGH im Jahr 2014

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) läuft derzeit ein Entscheidungsverfahren zum Thema Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht. Hier liegen mittlerweile die Schlussanträge des Generalanwaltes vor.

Diese rückwirkenden Widerspruchs- und Klageverfahren gegen das bis einschließlich Februar 2012 geltende Besoldungsrecht mit Dienstaltersstufen unterstützt bekanntlich die GdP Schleswig-Holstein massiv.

Nach Auffassung des Generalanwaltes bestehen Bedenken, dass auch die Überleitung zu den Erfahrungsstufen im neuen Besoldungsrecht altersdiskriminierend sein könnten.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben Anfang dieser Woche in Gesprächen beim Finanzministerium vorgeschlagen, diese Verfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen. Zu einer Vereinbarung ist es aber nicht gekommen.

Die Frage, wann Ansprüche aus Altersdiskriminierung verjähren und ob jeder Beamte jetzt schon seine Ansprüche geltend machen soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Das BVerwG hat mit Beschluss vom 24.09.2013 (Az.: 2 B 48.13) in einem vergleichbaren Verfahren die Revision zugelassen, um diese Frage zu klären. Eine Entscheidung ist noch nicht absehbar und wohl nicht vor einer Entscheidung des EuGH zu erwarten. Schleswig-Holstein hat aber mit dem neuen Besoldungsrecht (SHBesG § 16) die Regelung getroffen, dass für die Verjährung von Ansprüchen nach diesem Gesetz die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 195, 199 BGB) gelten. Ob diese Regelung auch für die hier betreffenden Ansprüchen gilt lässt sich ebenfalls noch nicht abschätzen.

Wir können im Moment keine Prognose über den Ausgang dieses Verfahrens geben, insbesondere auch nicht, ob sich der EuGH tatsächlich der Auffassung des Generalanwaltes
anschließen wird.

Wir gehen nach Rücksprache mit unserem Vertragsanwalt Jan Güldenzoph aber davon aus, dass es ausreichend ist, nach einem Urteil des EuGH im Jahr 2014 zu reagieren.

Der Landesvorstand

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