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Kindergeld bis 25 Jahre oder bis 27 Jahre?

Bundesverfassungsgericht entscheidet

Betroffene Beamte, aber auch Tarifbeschäftigte, sollen Anträge bis zum 31. Dezember 2014 stellen

Kiel / Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die Absenkung des Lebensalters beim Bezug von Kindergeld von 27 Jahren auf 25 Jahre rechtens war.

2007 trat diese Änderung in Kraft. Die Karlsruher Entscheidung hat Auswirkung auf die Gewährung des Familienzuschlages, da der besoldungsrechtliche Familienzuschlag vom Kindergeldbezug abhängig ist.

Allen Betroffenen wird geraten, nicht nur gegen den Kindergeld- bzw. Steuerbescheid Einspruch einzulegen, sondern - unter Hinweis auf das anstehende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht - auch beim Finanzverwaltungsamt.

Auch für Tarifbeschäftigte kann dies unter Umständen wichtig sein: Allerdings aufgrund von Änderungen im Tarifrecht nur für die, die vor Oktober 2006 Angestellte waren.

Musteranträge sind unter www.gdp-sh.de im Mitgliederbereich abrufbar.

Der Landesvorstand

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