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Eine Initiative der Gewerkschaft der Polizei

Flächendeckende Ausstattung aller operativ eingesetzten PVB mit der Unterziehschutzweste Plus

Flugblatt Nr. 14/ 2018

Saarbrücken.

Unsere Gewerkschaft begrüßt ausdrücklich das Vorhaben des Landespolizeipräsidiums, sämtliche operativ eingesetzten Kolleginnen und Kollegen mit einer persönlichen ballistischen Schutzweste auszustatten! Die GdP Saar hat erstmals vor ca. zwei Jahren die Ausstattung aller operativ eingesetzten Kolleginnen und Kollegen mit einer persönlichen ballistischen Schutzweste gefordert.

Die GdP Saar hat erstmals vor ca. zwei Jahren die Ausstattung aller operativ eingesetzten Kolleginnen und Kollegen mit einer persönlichen ballistischen Schutzweste gefordert. Maßgeblicher Grund hierfür war, dass die Kolleginnen und Kollegen des KD und ESD (samt KoPs) in der Vergangenheit nicht im Besitz einer solchen Schutzweste waren. Stattdessen mussten sie auf einen in den jeweiligen Dienststellen vorgehaltenen Pool an Unterziehschutzwesten zurückgreifen, was mit diversen Problemen verbunden war. Es wurde von den Kolleginnen und Kollegen beispielsweise geschildert, dass verschiedene Größen im Bedarfsfall nicht zur Verfügung stünden. Völlig inakzeptabel, denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine in der falschen Größe getragene Schutzweste eine wesentlich geminderte Schutzwirkung hat.

Auch die Tatsache, dass beispielsweise bei der PI Saarbrücken-St. Johann bei einer größeren Einsatzlage der vorhandene Pool an Schutzwesten für die jeweiligen Kolleginnen und Kollegen nicht ausreichend war, konnte nicht hingenommen werden. Deshalb richteten wir uns 2016 erstmals an die Direktionsleitung LPP 4. Von dort erging ein Antwortschreiben, worin mitgeteilt wurde, dass der Bedarf an Schutzwesten auf den Dienststellen gedeckt sei. Eine für unsere Mitglieder und uns völlig unbefriedigende Antwort. Unser Schriftverkehr mit LPP 4 fand vor den schrecklichen Amoktaten in München, Ansbach und Würzburg statt. Aber genau in solchen Szenarien ist die persönliche Schutzweste wesentlicher Sicherheitsaspekt für die Kolleginnen und Kollegen. Und deshalb blieben wir hartnäckig und wandten uns schriftlich an Herrn Innenminister Klaus Bouillon.

Tatsächlich wurde uns dann auch nach einem persönlichen Gespräch mit der Direktionsleitung LPP 4 schriftlich mitgeteilt, dass die Ausstattung der Kolleginnen und Kollegen mit einer persönlichen ballistischen Schutzweste vorgesehen sei. Da jedoch kein konkretes Datum dieser Umsetzung angegeben wurde, formulierten wir Anfang dieses Jahres erneut an LPP 4 die absolute Notwendigkeit einer solchen persönlichen Ausstattung für alle operativ eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Und endlich haben sich unsere Anstrengungen gelohnt! In 2020 sollen ballistische Unterziehschutzwesten (sog. Unterziehschutzweste Plus) in Kombination mit der taktischen Hülle, welche übrigens auf einer Initiative der JUNGEN GRUPPE beruht, für grundsätzlich alle im Operativdienst eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten beschafft werden! Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle Ralf Barrois, Leiter LPP 4, für die Umsetzung dieses wichtigen Projekts!

Der Landesvorstand

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