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Ausgleichszahlung - Übergangslösung in Sicht

Verhandeln statt Verordnen! Oder: Retten, was zu retten ist!

Eine grundsätzliche Frage zur Ausrichtung der gewerkschaftlichen Strategie in allgemeinen Krisenzeiten

Saarbrücken.

„Manchmal ist Fortschritt, beim Rückwärtsgehen nicht hinzufallen.“ So oder so ähnlich lässt sich die aktuelle schwierige gewerkschaftliche Situation in der Krise beschreiben. Es ist nicht unsere gewerkschaftliche Strategie, nichts zu tun, um sich dann nachher zu beklagen, man sei nicht beteiligt worden, und dann hinterher zu erklären, man sei mit allem, was passiert ist, nicht einverstanden.

Tragendes Prinzip der Gewerkschaft der Polizei (GdP) war es immer zu versuchen, die Dinge im Sinne unserer Beschäftigten von Anfang an mitzugestalten, ganz im Sinne „Verhandeln – statt Verordnen“. Spätestens, als erkennbar wurde, dass die gegenüber dem Stabilitätsrat des Bundes abzugebende mittelfristige Finanzplanung des Saarlandes das Einsparpotenzial „Ausgleichzahlung“ (ca. 4,5 Mio. €) enthielt, mussten wir aktiv werden - auch mit Blick auf eine noch ausstehende Regelung zur weiteren Finanzierung des „Generationenvertrages“ und dem unmittelbar bevorstehenden Beförderungstermin „Oktober 2011“. In einem ersten Schritt ist es uns auf dem Verhandlungswege gelungen, die Hälfte der bereits als Einsparpotenzial definierten Ausgleichszahlung zu „retten“, um damit eine dauerhafte Finanzierung des Generationenvertrages sicherzustellen. Das Ergebnis ist bekannt - es konnten rund 150 Beförderungen zum 01. Oktober 2011 realisiert werden. Vor allem aber konnte und kann damit verhindert werden, dass die überwiegende Zahl der überdurchschnittlich beurteilten Kolleginnen und Kollegen in der A9 in Ruhestand gehen muss.

In einem zweiten Schritt geht es nun darum, eine Übergangslösung für alle an der Schnittstelle der gesetzlichen Regelung befindlichen Kolleginnen und Kollegen auszuhandeln. Nach ersten Gesprächen gibt es gute Ansätze, dass dies auch im Sinne einer sozialen Staffelung gelingen kann. Wichtig für uns ist aber auch, dass die Kolleginnen und Kollegen des Geburtsjahrganges 1951, die sich entschlossen haben, ihre Lebensarbeitszeit zu verlängern und sich damit freiwillig weiter in den Dienst der Organisation stellen, nicht schlechter gestellt werden dürfen, als wenn sie regulär in Ruhestand gegangen wären. Sie müssen somit von der Kürzung ausgenommen sein. Die davon betroffenen Kolleginnen und Kollegen möchten wir daher an dieser Stelle bitten, ihre Entscheidungsfindung an dem abschließenden Ergebnis der Verhandlungen, d.h. an den dann konkreten gesetzlichen Regelungen, zu orientieren.

Der Landesvorstand
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