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1. Mai

Gute Arbeit - gute Löhne

Gilt für Beamte im Saarland eher die Formel „Mehr Arbeit – weniger Lohn“? – von unserem Landesvorsitzenden Ralf Porzel für die Deutsche Polizei

Saarbrücken.

Am Freitag, dem 1. Mai 2015, fand in Saarbrücken die traditionelle Mai–Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes statt.

4000 saarländische Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter trafen sich in Saarbrücken vor dem Staatstheater auf dem Tifliser Platz und zogen in einem beeindruckenden Zug durch die Landeshauptstadt zum Saarbrücker Schloss, wo unter dem Motto „Protest und Fest“ die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Mittelpunkt der Reden standen. Aktuelle Themen wie Zuwanderung, Mindestlohn, aktuelle Tarifauseinandersetzungen und Humanisierung der Arbeitswelt wurden vom DGB-Chef Eugen Roth und dem sozialpolitischen Mitarbeiter des Vorstandes der IG Metall, Christoph Ehlscheid, in ihren Reden aufgegriffen.

Die GdP hat gemeinsam mit den ÖD-Gewerkschaften im DGB: Ver.di, GEW und IG BAU die Veranstaltung genutzt, um auf die im Saarland noch immer offene zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses hinzuweisen. Wir haben unter dem Motto „Uns Beamten reichts – Tarifübertragung jetzt!“ dem Unmut unserer Beschäftigten Ausdruck verliehen. Seit Jahren wird die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien von politisch Verantwortlichen in den Ländern mit Füßen getreten, indem man über öffentliche Erklärungen und die Schaffung haushaltstechnischer Fakten Tarifverhandlungen zu beeinflussen versucht. Fallen die Tarifabschlüsse aus Arbeitgeber-Sicht zu hoch aus, wird reflexartig versucht, die unausweichlichen Ausgaben auf der Tarifseite bei der Beamtenbesoldung wieder einzusparen. Die inhaltliche oder zeitliche Abkopplung der Beamten von Tarifabschlüssen sowie die Deckelung von Besoldungserhöhungen führen zu einer sich immer weiter öffnenden Schere zwischen Tarif- und Besoldungsentwicklung, aber auch zwischen Besoldung und der allgemeinen Einkommensentwicklung. Sollte sich diese Entwicklung der Ausnutzung einer einseitigen Rechtssetzungskompetenz weiter fortsetzen, wird im Wege einer Klage zu prüfen sein, wo die Grenzen für die Dienstherren zu ziehen sind. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen zur Besoldungsabkopplung der Beamten in NRW ist hier beispielgebend. Das Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ muss wieder Standard in der Republik werden.
Die Ministerpräsidentin des Saarlandes hat die Spitzenverbände für den 19. Mai 2015 eingeladen, um unter Einbeziehung der aktuellen Steuerschätzung in der politischen Gesprächsrunde „Zukunftssichere Landesverwaltung“ die Übertragung des Tarifabschlusses zu verhandeln. Wir hoffen, dass mit dem Erscheinen dieser Ausgabe ein tragfähiges Ergebnis auf dem Tisch liegt und eine zeitnahe Zahlbarmachung folgt.
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