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Aufatmen

Endlich…! Kollektives Aufatmen bei den „gestoppten“ A 10er / 56 Beförderungen zur A 11 sind sofort realisierbar!

Bundesverfassungsgericht lehnt die Beschwerde im Beförderungsstreitverfahren nach Urteil des OVG Saarlouis ab / Beschwerdeführer haben ALLE Rechtsmittel ausgeschöpft

Karlsruhe/ Saarbrücken.

Seit 01. April 2017 sind Beförderungen zur A 11 durch kurzfristige Stoppverfügungen des OVG Saarlouis und später auch des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe nicht möglich gewesen. Grund hierfür war, dass drei Kollegen aus der Gruppe der prüfungsfrei übergeleiteten A10er die Rechtmäßigkeit der Anwendung von Beförderungsauswahlkriterien des Ministeriums durch die Gerichte überprüfen ließen. Hierzu hatte in der ersten Instanz das VG Saarlouis in seiner umfangreichen Urteilsbegründung die Rechtmäßigkeit der einzelnen Auswahlkriterien beschrieben. In der zweiten Instanz wurde durch das OVG Saarlouis die Entscheidung des VG bestätigt.

Flugblatt Nr. 18/ 15.12.2017

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die bewährte Beförderungspraxis des Ministeriums den strengen Prüfungen der Gerichte standgehalten hat. Selbst die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde abgewiesen.

In diesem Zusammenhang mussten insgesamt 59 Kolleginnen und Kollegen finanzielle Ausfälle und Schäden hinnehmen. Zwei Kollegen, die bereits im April zur Beförderung vorgesehen waren, sind mittlerweile im Ruhestand. Weitere zwei Kollegen können die Ruhegehaltsfähigkeit ihrer jetzigen Beförderung auch nach Ausschöpfung aller Dienstzeitverlängerungsmöglichkeiten nicht mehr erreichen.

Eine rückwirkende Beförderung ist für die 48 verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten des Apriltermins (davon 6 prüfungsfrei übergeleitete / 26 FHSVler mit Funktion A12 u. RDA bis 04/2013 / 16 FHSVler mit RDA bis 11/2010) zum 01. September 2017 angezeigt. Weitere 8 Kandidatinnen und Kandidaten des Oktobertermins (8 FHSVler mit RDA bis 04/2012) können rückwirkend zum 01. Oktober befördert werden. Nach Auskunft des Ministeriums wird von der Möglichkeit der rückwirkenden Beförderung aus § 49 Landeshaushaltsordnung Gebrauch gemacht.

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Beförderungsurkunden schnellstmöglich ausgehändigt werden. Wie uns zwischenzeitlich von der Hausleitung mitgeteilt wurde, wird Innenminister Bouillon die Urkunden in der Aula überreichen und zwar am


Dienstag, 19. Dezember, 09:00 Uhr.

Mit dem Abschluss dieser Streitfrage sind nun auch die Wege für die nächsten Beförderungen 2018 geebnet.

Der Landesvorstand

PS.: Gründlichkeit vor Schnelligkeit und Frohe Weihnachten!

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