Nach Auskunft der Besoldungsstelle beim Landesamt für Zentrale Dienste erfolgt die Besoldungsanpassung incl. Nachzahlungen mit dem Maigehalt. Es gibt also keine Abschläge, sondern es wird korrekt abgerechnet.
Die Einmalzahlung für Kinder in Höhe von 100 Euro pro Kind nach Maßgabe des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung erfolgt mit dem Juni-Gehalt. Den Einkommensbescheiden für Mai ist zur Erklärung ein Merkblatt beigefügt.
Karl Recktenwald, Vorsitzender des Hauptpersonalrates (Tel.: 0681 962 1531), hat bestätigt, dass auch die Tariferhöhung für die Tarifbeschäftigten korrekt zum Ende diesen Monats umgesetzt wird.