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Pressemitteilung Nr. 4/ 2015

Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Vorschläge von Justizminister Reinhold Jost zum besseren Schutz der Beamtinnen und Beamten von Polizei und Justiz vor Gewalttaten

Es muss endlich was auf den Weg gebracht werden

Saarbrücken.

Vor dem Hintergrund der Krawalle in Frankfurt und einer immer weiter sinkenden Hemmschwelle zur Ausübung von Gewalt gegen Polizei, Justiz, Feuerwehr und Rettungskräften geht die Initiative des saarländischen Justizministers Reinhold Jost genau in die richtige Richtung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hatten uns gegenüber der Presse positiv zu den Vorschlägen des saarländischen Justizministers Jost zum besseren Schutz der Beamtinnen und Beamten von Polizei und Justiz vor Gewalttaten geäußert.

Hier kann man 2 Reaktionen nachlesen:

beim Saarländischen Rundfunk:
http://www.sr-online.de/sronline/nachrichten/politik_wirtschaft/jost_will_polizisten_besser_schuetzen100.html

und beim Focus:
http://www.focus.de/regional/hessen/demonstrationen-justizminister-fordert-nach-blockupy-krawallen-neuen-straftatbestand_id_4564827.html

Wir bleiben da dran.

Herzlichen Gruß
Lothar Schmidt, Gewerkschaftssekretär


Hier unsere Pressemitteilung vom gestrigen Tag:

Von: Presse Saarland/Saarland/GdP
An: saarbruecken@dpa.de
Datum: 23.03.2015 17:59
Betreff: Pressemitteilung: Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Vorschläge von Justizminister Reinhold Jost zum besseren Schutz der Beamtinnen und Beamten von Polizei und Justiz vor Gewalttaten
Gesendet von: Lothar Schmidt


An die saarländische Presse



Sehr geehrte Damen und Herren,

der saarländische Justizminister hat heute Vorschläge zum besseren Schutz der Beamtinnen und Beamten von Polizei und Justiz vor Gewalttaten unterbreitet, welche die GdP sehr begrüßt:
    Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Vorschläge von Justizminister Reinhold Jost zum besseren Schutz der Beamtinnen und Beamten von Polizei und Justiz vor Gewalttaten

    Vor dem Hintergrund der Krawalle in Frankfurt und einer immer weiter sinkenden Hemmschwelle zur Ausübung von Gewalt gegen Polizei, Justiz, Feuerwehr und Rettungskräften geht die Initiative des saarländischen Justizministers Reinhold Jost genau in die richtige Richtung.

    Mit ihrer Kampagne „Auch Mensch - keine Gewalt gegen Polizeibeamte“ weist die GdP schon seit einigen Jahren auf die steigende Gewalt gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte hin. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes wurden im Vergangen Jahr rund 60.000 Polizeivollzugsbeamte Opfer einer Straftat.

    Der GdP-Landesvorsitzende Ralf Porzel dazu: „Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass statistisch gesehen in Deutschland etwa alle vier Tage eine Beamtin oder ein Beamter im Dienst Opfer eines versuchten Totschlages wurde.“

    Die GdP fordert einen neuen Paragrafen 115 im Strafgesetzbuch (StGB), der einen Angriff auf einen Polizisten in jedem Fall unter Strafe stellt. Der bisherige Straftatbestand (§113 StGB) setzt voraus, dass sich der Beamte bei einem Angriff in einer Vollstreckungshandlung befindet. Unvermittelte Attacken auf eingesetzte Polizeibeamte im täglichen Dienst oder ohne einen Bezug zur konkreten Einsatzhandlung, bei der Polizeibeamte ausschließlich in ihrer Funktion als Repräsentanten des Staates angegriffen werden, sind von dieser Vorschrift nicht erfasst. Einen vergleichbaren Anspruch auf Schutz kommt nach unserer Überzeugung auch der Justiz, Feuerwehrleuten und Rettungskräften zu. Wer Menschen angreift, die anderen Menschen in einer Notsituation zur Hilfe eilen und von denen wir auch erwarten, dass sie bei dieser Hilfeleistung gesteigerte Gefahren für ihr eigenes Leben und ihre eigene Gesundheit in Kauf nehmen, verwirklicht in besonderer Weise Unrecht.

    Die GdP fordert die Justizminister und –senatoren der Länder auf, den Vorstoß des saarländischen Justizministers Reinhold Jost zu unterstützen. Ralf Porzel: “Das wäre ein wichtiges Signal für alle Polizeibeamtinnen und –beamten Deutschlands, die bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit ein erhebliches Risiko für Leib oder Leben eingehen. Es muss klar sein: Wer einen Polizeibeamten angreift, macht sich in jedem Fall strafbar und riskiert seine Freiheit.“


Wir bitten um Veröffentlichung!

Danke!

Lothar Schmidt



Anlage:
Pressemitteilung Nr. 4/ 2015 vom 23. März 2015



Hier die PM des Justizministers:


Von:
Pressestelle Justiz (Justiz)
Gesendet:
Montag, 23. März 2015 14:59
An:
Pressestelle Justiz (Justiz)
Betreff:
PM: Justizminister Jost für Schaffung eines neuen Straftatbestandes - Gewalt gegen Beamtinnen und Beamten von Polizei und Justiz




Presse-Info


Minister Jost: Nach Frankfurter Krawallen ist die Zeit reif für eine Strafvorschrift zum Schutz von Beamtinnen und Beamten von Polizei und Justiz vor Gewalttaten

Nach den jüngsten Gewaltausschreitungen gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten anlässlich der Eröffnung des neuen Gebäudes der Europäischen Zentralbank in Frankfurt in der vergangenen Woche hat sich der saarländische Justizminister Jost für die Schaffung eines neuen Straftatbestandes, der die Gewaltausübung gegenüber Beamtinnen und Beamten von Polizei und Justiz unter Strafe stellt, ausgesprochen.

Minister Jost erklärte hierzu wörtlich: „Die jüngsten Vorfälle in Frankfurt reihen sich ein in die schon seit längerer Zeit festzustellende Tendenz, dass die Hemmschwelle zur Ausübung von Gewalt gegenüber Beamtinnen und Beamten von Polizei und Justiz sinkt. Dabei geht es den Tätern in der Regel nicht darum, eine individuelle Person zu treffen oder bestimmte Amtshandlungen zu bekämpfen, sondern darum, die Beamtinnen und Beamten auf Grund ihrer Amtsstellung, also quasi stellvertretend für den Staat, den sie repräsentieren, anzugreifen und zu verletzen. Die bestehenden Strafvorschriften im Strafgesetzbuch tragen derartigen Angriffen nach meiner Überzeugung nicht ausreichend Rechnung. § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) schützt nur Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr oder Beamtinnen und Beamte, die zur Vollstreckung von Rechtsvorschriften, Gerichtsentscheidungen oder Verfügungen berufen sind, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung. Angriffe aus dem „Nichts“, etwa gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte auf Streife oder gegen Richterinnen und Richter bei der Urteilsverkündung werden hiervon nicht erfasst. Die allgemeinen Körperverletzungsdelikte werden von ihrer Tatbestandsfassung und ihrem Strafrahmen der Besonderheit derartiger Fälle, dass Beamtinnen und Beamte als solche angegriffen werden, ebenso wenig gerecht. Ich unterstütze daher nachdrücklich die langjährige Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GDP) nach Einführung einer Sondervorschrift für Gewalthandlungen gegen Vollstreckungsbeamte, mit einer erhöhten Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten und einem Strafrahmen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und der Möglichkeit der Strafschärfung für besonders schwere und der Strafmilderung für minder schwere Fälle. Dies würde auch den Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugs zu Gute kommen. Allerdings sollte man hierbei nicht stehen bleiben, sondern auch die übrigen Beamtinnen und Beamten der Justiz wie Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den Schutzbereich dieser neu zu schaffenden Vorschriften einbeziehen, da sie nicht minder schutzwürdig und schutzbedürftig als Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind.“ Der Minister hierzu weiter wörtlich: „Wer als Beamtin oder Beamter der Polizei, Justizvollzugsbeamtin oder Justizvollzugsbeamter, Richterin oder Richter, Rechtspflegerin oder Rechtspfleger Körperverletzungen zu Lasten von Bürgerinnen und Bürgern begeht, wird schärfer bestraft, da man diesen Beamten ein erhöhtes Vertrauen entgegen bringt, das in der Konsequenz bei Missbrauch eine schärfere Strafe fordert. Wer umgekehrt solche Beamtinnen und Beamte körperlich angreift, die tagtäglich für die Sicherheit unseres Staates und den Rechtsstaat einstehen und den Kopf hinhalten, muss dann aber auch damit rechnen, dass ihn die volle Härte des Gesetzes trifft. Hierzu bedarf es einer Ergänzung der bestehenden Gesetzeslage“.


Im Auftrag
Robert Klein

Richter am Amtsgericht



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