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Klaus Bouillon fordert Bundeswehr im Innern

Ralf Porzel im Interview beim Aktuellen Bericht

Saarbrücken.

In der angespannten Situation in der wir uns befinden sind Besonnenheit und Augenmaß gefragt. Eine bundesweit kaputt gesparte Polizei als Vehikel zu nutzen um die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit herbeizureden wäre fatal.

Die Polizei ist auch ohne die Armee Herr der Lage, wie der professionelle, allseits gelobte Polizeieinsatz in München zeigte. Die Polizeien des Bundes und der Länder müssen personell und materiell in die Lage versetzt werden ihre Aufgaben umfassend erfüllen zu können. Wir haben keinen Notstand (Art. 87a GG) in Deutschland der solche Schritte rechtfertigen würde. Darüber hinaus gibt es Bundeswehreinsätze im Innern unter anderen Vorzeichen schon fast solange wie die Bundeswehr selbst. Regelmäßig wird die Bundeswehr im Sinne des Art. 35 GG bei Naturkatastrophen (z.B. Flutkatastrophen) oder besonders schweren Unglücksfällen, aber ausdrücklich nur im Rahmen der Amtshilfe eingesetzt. Die Bundeswehr hat unstrittiger weise eine gute technische, logistische und medizinische Ausstattung die zusätzlich zur Gewährleistung oder Wiederherstellung der Inneren Sicherheit genutzt werden könnte. Der Einsatz muss sich aus unserer Sicht aber ausschließlich auf Fälle der Amtshilfe im Sinne des Art. 35 GG begrenzen, in dessen Auslegung das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 durchaus Möglichkeiten der Amtshilfe durch die Bundeswehr bei Terroristischen Einsatzlagen sieht. Amtshilfe bedeutet für uns Auf Anforderung der Polizei und die Einsatzführung und Entscheidungskompetenz muss in den Händen derer bleiben die für die Innere Sicherheit originär zuständig sind – der Polizeien der Länder und des Bundes.
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