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Besoldungserhöhung

MEHR GELD für Kommissaranwärterinnen und –anwärter schon ab Januar 2018

Flugblatt Nr. 17/ 2017

Saarbrücken.

In den Tarifverhandlungen für die Länder (TdL) hat die GdP im Verbund der unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zusammengeschlossenen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Verbesserungen bei Löhnen und Gehälter für die Jahre 2017 und 2018 erreicht. Dafür haben in Berlin auch unsere „Saarländer“ in der GdP-Bundestarifkommission (Andrea Thiel und Ralf Walz, beide Hauptpersonalrat Ministerium für Inneres, Bauen und Sport) erfolgreich gekämpft.


Flugblatt Nr. 17/ 15.12.2017

Die GdP-Saarland hatte dann – noch in Gesprächen mit der „alten“ Landesregierung vor der Landtagswahl 2017 – mit Erfolg die Übertragung der Tarifverbesserungen auf den Beamten- und Versorgungsbereich des Saarlandes eingefordert. Hierbei erreicht worden ist für das Jahr 2018 Folgendes:

Beamte und Versorgungsempfänger (allgemeine Regelung):

Mit Wirkung vom 1. September 2018 werden die Gehälter und Pensionen der Beamten und Versorgungsempfänger um 2,25 % erhöht.

Kommissaranwärterinen und –anwärter (besondere Regelung):

    Für die Gruppe der jungen Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst (also auch unsere Kommissaranwärterinnen und –anwärter) haben die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen und Folgegesprächen als „Festbetrags-Sozialkomponente“ (je 35 Euro mehr in 2017 und nochmals in 2018) prozentual bessere und früher wirksame Erhöhungen erreicht als im Bereich der sonstigen Beamten, nämlich nicht erst Erhöhung ab September, sondern ab 1. Januar.
      Der Anwärtergrundbetrag steigt ab dann von 1 142,21 Euro auf 1 177,21 Euro, was einer Steigerung gegenüber dem letzten Monatssalär aus 2017 um mehr als 3 % entspricht.

      Der Landesvorstand

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