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David Maaß mit klarer Kante für die saarländische Polizei

David Maaß mit klarer Kante für die saarländische Polizei

Flugblatt Nr. 25/ 2019

Saarbrücken.

Am 10. Dezember wurde unser Landesvorsitzender vor den Innenausschuss des Landtages geladen, um zum Thema „Speicherung personenbezogener Daten in INPOL“ zu sprechen. Im Sommer stellte die Fraktion Die Linke zum wiederholten Male den Landtagsantrag, die Stigmatisierung von HIV-Infizierten in polizeilichen Datenbanken zu beenden. Konkret geht es hier um den personengebundenen Hinweis „Ansteckungsgefahr“ (PHW ANST), dessen Notwendigkeit in Frage gestellt wurde.

David Maaß zeigte hier klare Kante für die Polizei! Der Hinweis ist einsatztaktisch für die Polizei hinsichtlich der Eigensicherung elementar. Stigmatisierend wirkt dieser Hinweis nicht, da er nur intern für Präventionszwecke verwendet wird. Ähnlich „stigmatisierend“ wären dann auch die erfassten Straftaten einer Person. Des Weiteren handelt es sich bei den Personen mit v.g. Hinweis überwiegend um Personen aus dem sozialen Submilieu und/oder dem BTM-Milieu, also nicht um Tante Gretchen am Ende der Straße. Diese Personen stellen oft aufgrund einer Vielzahl an Fällen, einer erhöhten Gewaltbereitschaft und einer ansteckenden Infektion eine nicht unerhebliche Gefahr für die eingesetzten Kräfte dar.
Nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts sind 70 Prozent der Abhängigen in Deutschland, die BTM über eine Injektion konsumieren (IVD), mit HIV, Hepatitis B und/oder C infiziert. Zwar kann die Ansteckungsgefahr mit einer medikamentösen Behandlung minimiert werden, jedoch ist die Behandlungstreue gerade im BTM-Milieu kaum bis gar nicht ausgeprägt. Dies zeigt ein Fakt der DRUCK-Studie, wonach 44 Prozent der IVD eine aktive Hepatitis C haben und infektiös sind.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Polizei auf den PHW ANST angewiesen ist. Sie verdient den Schutz des Staates. Hier darf der Datenschutz des Störers/Beschuldigten nicht über dem Leib/Leben der Polizei stehen. Die GdP wird nicht zulassen, dass aus datenschutzrechtlichem Irrsinn die Kolleginnen und Kollegen unnötig gefährdet werden.

Hier steht das Flugblatt im PDF-Format zur Ansicht bereit.
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