Auftaktgespräch mit dem neuen Abteilungsleiter D
Gewerkschaftliche Schwerpunktsetzung dabei in K-Angelegenheiten
Flugblatt Nr. 22/ 2019
Pauschvergütung in TES („Leichenpauschale“): Die GdP fordert eine Erhöhung der Leichenpauschale von derzeit 7,63 Euro auf 15,00 Euro. Seit 1997 wurde dieser Betrag nicht mehr erhöht. Die betroffenen Dienststellen (insb. LPP 211, 213, 243) haben eine quantitativ hohe Arbeitsdichte, und die Kolleginnen und Kollegen sind einer starken psychischen Belastung ausgesetzt. Die Mehrausgaben des Landes würden sich lediglich im vierstelligen Euro-Bereich pro Jahr bewegen.
Kleidergeld K: Die GdP fordert eine Erhöhung des Kleidergeldes von mtl. 16,00 Euro auf 25,00 Euro. PVB mit K-Amtsbezeichnung erhalten für die Abnutzung der Zivilkleidung und sonstiger persönlicher Ausstattung ein Kleidergeld. Seit 2003 wurde das Kleidergeld nicht mehr erhöht. Bei einem Mengengerüst von circa 700 PVB wären dies Mehrkosten von 75.000 Euro pro Jahr.
Spezialisierte kriminalpolizeiliche Fortbildungen: Die GdP fordert eine ausreichende Anzahl an notwendigen und fachspezifischen Plätzen in der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung. Eine geringere Personalstärke erfordert eine höhere Personalqualität. Trotz der Arbeit in Spezialgebieten warten viele PVB jahrelang auf Lehrgangsplätze beim BKA, in RLP oder BaWü. Des Weiteren übersteigt der Bedarf den derzeit vorhandenen Titel deutlich.
Die GdP wird auch in Zukunft den offenen, aber auch kritischen Dialog mit den Behördenleitungen und politisch Verantwortlichen zum Wohle aller Kolleginnen und Kollegen suchen. An dieser Stelle möchte sich der Landesvorstand bei Abteilungsleiter Stefan Spaniol für das erste intensive und konstruktive Auftaktgespräch bedanken.