Beförderungen im Oktober
Erneuter Lichtblick in schwierigen „Corona-Zeiten“
Flugblatt Nr. 12/ 2020
Es ist sogar Folgendes möglich:
Sollte sich das im Jahr 2020 insgesamt verausgabte Beförderungsbudget auch in 2021 und 2022, also für den gesamten Beurteilungszeitraum verstetigen, wird es gelingen können, dem gemeinsamen Anliegen des Innenministers und der GdP Rechnung tragend alle überdurchschnittlich Beurteilten in der A 9 und A 10 zu befördern. Es blieben auch noch finanzielle Mittel, um in den anderen Besoldungsgruppen weitere Beförderungen realisieren zu können. Die GdP bedankt sich beim Innenministerium für die in diesen Zeiten zufriedenstellenden Beförderungszahlen und wird weiterhin daran arbeiten, dass zusätzliche Stellenhebungen geschaffen werden können. Das große Ziel der Regelbeförderung wird die GdP dabei nicht aus den Augen verlieren.
Sollte sich das im Jahr 2020 insgesamt verausgabte Beförderungsbudget auch in 2021 und 2022, also für den gesamten Beurteilungszeitraum verstetigen, wird es gelingen können, dem gemeinsamen Anliegen des Innenministers und der GdP Rechnung tragend alle überdurchschnittlich Beurteilten in der A 9 und A 10 zu befördern. Es blieben auch noch finanzielle Mittel, um in den anderen Besoldungsgruppen weitere Beförderungen realisieren zu können. Die GdP bedankt sich beim Innenministerium für die in diesen Zeiten zufriedenstellenden Beförderungszahlen und wird weiterhin daran arbeiten, dass zusätzliche Stellenhebungen geschaffen werden können. Das große Ziel der Regelbeförderung wird die GdP dabei nicht aus den Augen verlieren.
Die Einzelheiten gibt die Tabelle auf der Rückseite wieder (bitte wenden).
Wir gratulieren den zur Beförderung anstehenden Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich.