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Beförderungstermin 1. April 2022

Wir gratulieren den zur Beförderung anstehenden Kolleginnen und Kollegen.

Flugblatt

Saarbrücken.

Die „Beurteilungsperiode 2019 bis 2022“ neigt sich dem Ende zu. Der 01. April 2022 ist der vorletzte Beförderungstermin in dieser besagten Periode. Obwohl jede/r damit rechnete, dass der eigentliche Beförderungstermin vor der Landtagswahl (27. März 2022) liegen würde, war dem im Endeffekt nicht so. Nach etlichen Abstimmungsgesprächen, in die neben der Frauenbeauftragten auch der Polizeihauptpersonalrat sowie die Gewerkschaften eingebunden waren, kam zum Schluss das aufzeigte Ergebnis zustande.

Wichtig war - wie von der GdP nach dem letzten Beförderungstermin (Oktober 2021) gefordert-, dass diesmal der Schwerpunkt bei der Beförderung von A 10 nach A 11 (41) gelegt worden ist. Außerdem ist es gelungen, das Beförderungsgeschehen im Bereich der A 9 nicht aus den Augen zu verlieren (39).
Die Beförderungen im Bereich von A 11 nach A 12 (21) sowie die in das Spitzenamt des gehobenen Dienstes nach A 13 (7) sind im Rahmen des Möglichen ebenso realisiert worden. Dazu kam noch eine Überleitung in den höheren Dienst.

Natürlich kann man immer wieder sagen, „es hätte auch noch etwas mehr sein können“, aber der Stellenplan wie auch das Beförderungsbudget setzen irgendwo Grenzen.

Die GdP gratuliert allen zu ihrer Beförderung - herzlichen Glückwunsch, liebe Kolleginnen und Kollegen!

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