Beförderungstermin 1. April 2022
Wir gratulieren den zur Beförderung anstehenden Kolleginnen und Kollegen.
Flugblatt
Wichtig war - wie von der GdP nach dem letzten Beförderungstermin (Oktober 2021) gefordert-, dass diesmal der Schwerpunkt bei der Beförderung von A 10 nach A 11 (41) gelegt worden ist. Außerdem ist es gelungen, das Beförderungsgeschehen im Bereich der A 9 nicht aus den Augen zu verlieren (39).
Die Beförderungen im Bereich von A 11 nach A 12 (21) sowie die in das Spitzenamt des gehobenen Dienstes nach A 13 (7) sind im Rahmen des Möglichen ebenso realisiert worden. Dazu kam noch eine Überleitung in den höheren Dienst.
Die Beförderungen im Bereich von A 11 nach A 12 (21) sowie die in das Spitzenamt des gehobenen Dienstes nach A 13 (7) sind im Rahmen des Möglichen ebenso realisiert worden. Dazu kam noch eine Überleitung in den höheren Dienst.
Natürlich kann man immer wieder sagen, „es hätte auch noch etwas mehr sein können“, aber der Stellenplan wie auch das Beförderungsbudget setzen irgendwo Grenzen.
Die GdP gratuliert allen zu ihrer Beförderung - herzlichen Glückwunsch, liebe Kolleginnen und Kollegen!