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Einstellungsverfügung wird von Staatsanwaltschaft aufgehoben

GdP bedankt sich bei Justizstaatssekretär Roland Theis für das zügige Einschreiten

2. Pressemitteilung vom heutigen Tage

Saarbrücken.

Nach der heutigen Öffentlichkeitsarbeit der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, bzgl. der von der Staatsanwaltschaft eingestellten Beleidigung („Missgeburten“) zum Nachteil von vier Polizisten wurde umgehend durch das Justizministerium reagiert. Nach Gewerkschaftsinformationen wurde der Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken rechtlich erneut überprüft und die Einstellungsverfügung vom 5. August 2021 aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass die Strafsache zur Anklage gebracht und dort vor dem Strafgericht verhandelt werden wird.

Die GdP bedankt sich insbesondere bei Justizstaatssekretär Roland Theis für das zügige Einschreiten und erneute Überprüfen des Sachverhaltes. Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß, hierzu: „Während ich mich heute Morgen noch über die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung geärgert habe, so freue ich mich nun, dass der Beschuldigte zum Angeklagten wird und sodann seiner gerechten Strafe zugeführt werden kann. Meine Gewerkschaft duldet keine Gewalt gegen unsere Polizei und wird hiergegen auch in Zukunft mit aller Entschiedenheit in der Öffentlichkeit kämpfen. Unsere in der Strafsache geschädigten Mitglieder werden nun mit Rechtsbeiständen von uns ausgestattet – auf dem Zivilrechtsweg werden wir zudem Schmerzensgeld gegen den Angeklagten geltend machen. Für die Zukunft wünsche ich mir, dass in der Staatsanwaltschaft Synergien in Form einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft geschaffen werden, um Respektlosigkeit und Gewalt gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten entschieden die Stirn zu bieten!
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