ANTWORTEN DER LANDESREGIERUNG: FEHLANZEIGE
STARKE BESOLDUNGSANPASSUNG UND SOFORTIGE AUFHEBUNG DER ABGESENKTEN EINGANGSBESOLDUNG
Gemeinsame Pressekonferenz der öD-Gewerkschaften und des DGB zur Tarifrunde 2019 und zur Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Ungleichbehandlung der Besoldungsstufen in Form einer abgesenkten Eingangsbesoldung gerechtfertigt, wenn ein UMFASSENDES und SCHLÜSSIGES KONZEPT zur Konsolidierung bereits vor Einführung des § 3b SBesG vorgelegen hat. Dies wird von Seiten der ver.di, GEW und GdP vorliegend erheblich bezweifelt! Dieses Konzept müsste Inhalt der Gesetzgebungsmaterialien von 2011 sein; die Haushaltskonsolidierung also bereits zu diesem Zeitpunkt spruchreif gewesen sein. Selbst wenn dies der Fall wäre, wovon wir in keinster Weise ausgehen, wäre das Konzept unschlüssig, da Förder- wie auch Grundschullehrerinnen und -lehrer vor einigen Jahren aufgrund Bewerbermangels von der abgesenkten Eingangsbesoldung befreit worden sind.
Ver.di, GEW und GdP fordern die Landesregierung auf, Farbe zu bekennen und das nebulöse Konzept von 2011 vorzulegen! Ist dies nicht möglich, ist die abgesenkte Eingangsbesoldung mit sofortiger Wirkung aufzuheben, da sie gegen die verfassungsmäßigen Grundsätze verstößt. Wir appellieren hier an die Fürsorgepflicht des Saarlandes gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten, wonach die Rechtswidrigkeit eines Gesetzes nicht zur Durchsetzung eines Anspruchs führen darf!
Der Bericht ab Min. 16:36 im Aktuellen Bericht des SR vom 10.12.2018 findet sich hier.
Eure GdP