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Corona-Infektion als Dienstunfall

GdP wendet sich an CDU und SPD

Pressemitteilung

Saarbrücken.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, intensiviert ihre Bemühungen, dass eine Covid-19-Infektion bei saarländischen Polizistinnen und Polizisten als Dienstunfall anerkannt wird. Seit Beginn der Pandemie verzeichnet das Landespolizeipräsidium 114 infizierte Polizeibeschäftigte – erkrankten Beschäftigten wird derzeit jedoch die Dienstunfallfürsorge verwehrt, da ein Kausalzusammenhang zwischen Infektion und Dienstausübung bei einer Viruserkrankung seitens der Betroffenen schwer zu beweisen ist.

Die Berufskrankheiten-Verordnung umfasst bei Infektionskrankheiten auch Personen, die durch ihren Dienst einer besonderen Infektionsgefährdung ausgesetzt sind. Die saarländische Polizei sieht sich unzweifelhaft einem erhöhten Kontakt- und damit Infektionsrisiko ausgesetzt und kann sich einsatzbedingt meist nicht selbst schützen. Daher führt die GdP in dieser Woche Gespräche mit der CDU- und SPD-Fraktion im saarländischen Landtag. Ziel der GdP ist, über den Ministerrat Beweiserleichterungen im Rahmen des Ermessensspielraumes des Dienstherrn für die saarländischen Polizeibeamtinnen und -beamte zu erwirken. Zudem bereitet die GdP in der Angelegenheit derweil eine Musterklage vor dem saarländischen Verwaltungsgericht vor.
Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß, hierzu: „Fürsorge darf keine leere Worthülse sein. Die saarländische Polizei leistet in der Pandemie Außergewöhnliches und ist einer steten Gefahr ausgesetzt, sich selbst zu infizieren. Aus diesem Grund müssen von Ministerpräsident Tobias Hans alle Register gezogen werden, um unsere Polizei bestmöglich zu schützen. Die Ministerien müssen folglich ihren Beamtinnen und Beamten, die im Dienst ein erhöhtes Kontakt- und Infektionsrisiko schultern, ermöglichen, eine Infektion als Dienstunfallunfall anerkannt zu bekommen. Wer täglich für die Gesellschaft seine Haut zu Markte trägt, verdient Wertschätzung in Form der Fürsorge des Staates!“

Das Bild zeigt die RAin Susanne Theobald (DGB-Rechtsschutz). Sie berät uns in dieser Sache. Susanne Theobald ist eine gute Ratgeberin.

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