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Tendenziöse Berichterstattung des SR

GdP verwahrt sich gegen die sachgrundlose Diffamierung der saarländischen Polizei

Pressemitteilung

Saarbrücken.

Der Saarländische Rundfunk (SR) berichtete im Aktuellen Bericht vom 3. April 2023 über eine angebliche Vertuschungsmentalität bei Fällen von „Körperverletzung im Amt“ in der saarländischen Polizei, die hauptsächlich auf einer methodisch zweifelhaften und nicht repräsentativen Erhebung des Kriminologen Prof. Dr. Singelnstein beruht. In dieser mittlerweile auch von der Wissenschaft angezweifelten Dunkelfeldforschung wurde mittels anonymen Online-Fragebogen u.a. die Frage gestellt, ob den Teilnehmerinnen und Teilnehmern „rechtswidrige Polizeigewalt widerfahren“ sei – die Tendenz der Studie ist damit offensichtlich.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), David Maaß: „Sinn der Studie ist reine Effekthascherei, zumal der Forscher selbst sagt, dass seine Studie nicht repräsentativ sei. Umso verwunderlicher ist, dass der SR diese zweifelhaften Aussagen als Tatsachen darstellt, ohne zu erwähnen, dass es hierbei an Wissenschaftlichkeit fehlt. Nicht der anonym Befragte stellt in unserem Rechtsstaat die etwaige Rechtswidrigkeit polizeilichen Handelns fest, sondern ein Gericht. Durch diese Studie wird unsere Polizei völlig sachgrundlos in eine Ecke gestellt, in die sie nicht gehört!“
Die Polizei hat das Gewaltmonopol des Staates inne, sprich, sie darf bzw. muss je nach Sachlage physische Gewalt zur Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen anwenden. Eine sogenannte „Reflexanzeige“ des Störers ist schnell erstattet. Maaß weiter: „Gewalt sieht nie gut aus. In den letzten vier Jahren gab es 104 Verfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen saarländische Polizistinnen und Polizisten. Alle endeten ohne eine Verurteilung. Das zeigt uns doch, dass unsere Polizei hochprofessionell auf dem Boden der Gesetze arbeitet und in allen 104 Fällen rechtmäßig Gewalt angewendet hat. Die im Einspieler der Sendung geschilderten Fälle liegen nicht nur bereits 10 Jahre zurück, sondern haben in beiden Fällen auch dazu geführt, dass die beteiligten Beamten am Ende der gewissenhaft geführten Ermittlungsverfahren verurteilt und aus dem Polizeidienst entlassen wurden. Der Rechtsstaat funktioniert. Von Vertuschung kann absolut keine Rede sein. Die Tatsache, dass bei repräsentativen Meinungsumfragen 85 % der Bevölkerung angeben, Vertrauen in die Polizei zu haben, kommt nicht von ungefähr. Das Saarland sollte stolz auf seine Polizei sein – ein haltloser Generalverdacht ist hier vollkommen deplatziert!“
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