Tarifinfo: Es wird Zeit ...
Eingruppierung für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
EGO Teil II Abschn. 11 – ab 01.01.21 –
Werden jetzt alle Beschäftigte im Bereich IKT automatisch einer passenden höheren Entgeltgruppe zugeordnet?
Nein! Zunächst einmal ist eine Veränderung natürlich nur dann möglich, wenn die Tätigkeitsmerkmale der bisher auszuübenden Tätigkeiten im neuen Abschnitt 11 des Teil II der EGO in einer günstigeren (höheren) Entgeltgruppe angesiedelt sind.
Das kann beispielsweise diejenigen betreffen, die bisher wegen eines fehlenden Abschlusses (Studium) entsprechend den Richtlinien der TdL eine um eine Entgeltgruppe abgesenkte Vergütung erhalten. Es kann aber auch SAB betreffen, die beim Inkrafttreten der EGO zum TV-L 2012, aufgrund eines nicht gestellten Antrags, nicht in die (kleine) E 9 höhergruppiert wurden.
Und genau das ist auch jetzt zu beachten. Es erfolgt keine Überleitung in die neuen Eingruppierungsnormen der IKT und somit keine Höhergruppierung, wenn nicht bis zum 31.12.2021 ein entsprechender Antrag an das MIBS, Referat D4, gestellt wird. Eine mögliche Höhergruppierung erfolgt dann grundsätzlich rückwirkend zum 01.01.2021! Das bedeutet aber auch, dass die in diesem Jahr erreichten Stufenaufstiege nicht berücksichtigt werden (einzige Ausnahme: der Stufenaufstieg fand zum 1. Januar 2021 statt)!
Kann ein Antrag auch zu einer Rückgruppierung führen?
Nein! Tatsächlich kann ein Antrag zur Überprüfung der Eingruppierung aufgrund der neuen Tätigkeitsmerkmale im Bereich der IKT nicht zu einer Rückgruppierung führen! Werden mit der bisher auszuübenden Tätigkeit die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale im neuen Abschnitt 11 des Teil II der EGO nicht erfüllt, bleibt es bei der bisherigen Eingruppierung!
Also denkt an den Stichtag 31.12.2021. Danach können keine Anträge mehr gestellt werden! Das gilt natürlich nicht, wenn nach dem 31.12.2021 höherwertige Tätigkeiten übertragen werden!
Bei Fragen wendet euch über unsere Landesgeschäftsstelle an unsere BTK-Mitglieder Andrea Thiel und Ralf Walz!