„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ (Art. 3 (1) GG), nicht aber bei der „Energiepreispauschale“
Protestbrief an den Bundesfinanzminister
Flugblatt der GdP-Seniorengruppe vom 29. April 2022
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ (Art. 3 (1) GG), nicht aber bei der „Energiepreispauschale“
… denn Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger fallen bei der Energiepreis-Entlastung einfach mal hinten runter.
Mit unverhohlener Verärgerung reagiert die Seniorengruppe der Saar-GdP auf die Entscheidung der Berliner Ampel-Koalition, die ältere Generation dieses Landes, die teilweise schon mit Altersarmut zu kämpfen hat, nicht an der „Energiepreispauschale“ in Höhe von 300 Euro zu beteiligen.
Es scheint bei der Berliner Regierungskoalition nicht bekannt zu sein, dass auch Rentner/innen und Versorgungsempfänger/innen von z. B. höheren Heizkosten betroffen sind. Oder ist man der Ansicht, dass diese mit einem (begrüßenswerten) 9 Euro-Ticket für den ÖPNV rund um die Uhr Bus und Bahn fahren sollen, um daheim Heizkosten zu sparen (Ironie aus)?
Die Entscheidung, älteren Menschen die 300 Euro-Einmalzahlung vorzuenthalten, ist aus Sicht der Seniorengruppe absolut unverständlich und inakzeptabel. Höhere Heiz- und Stromkosten treffen den in Rede stehenden Personenkreis im Zweifel sogar mehr als Beschäftigte, die über viele Stunden des Tages nicht zu Hause sind.
Herr Bundesfinanzminister Lindner, bewegen Sie sich!
Der Landesseniorenvorstand