Zum Inhalt wechseln

GDP FORDERT NACH SONDER-PILKO

NICHT NUR BEIBEHALTUNG, SONDERN STEIGERUNG DER ATTRAKTIVITÄT IN DER FLÄCHE SOWIE IN DEN DIREKTIONEN UND IM PRÄSIDIALSTAB

Flugblatt Nr. 6 vom 11. Juni 2018

Saarbrücken.

Im Rahmen des Reformprozesses muss gewährleistet werden, dass DienstposteninhaberInnen, die vor der Reform bereits einen derartigen inne hatten, diesen auch nach der Reform behalten werden. Die Regelung soll nach Angaben des Landespolizeipräsidiums gleichermaßen für DienstposteninhaberInnen der Fläche sowie der Direktionen und des Präsidialstabes gelten.

In diesem Zusammenhang ist uns bewusst, dass es eine besondere Problematik im Bereich der VDGLs der bisherigen B-PIen sowie der A-PIen in Völklingen und St. Wendel geben wird. Die GdP wird den Veränderungsvorgang derart kritisch und haargenau begleiten, dass am Ende des Prozesses niemand als gefühlter „Verlierer“ dastehen soll. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird die GdP dem Landespolizeipräsidium einen entsprechenden Lösungsweg aufzeigen.
Um die Attraktivität in der Fläche zu steigern, vertreten wir die Auffassung, dass es nicht ausreichend ist, die identische Anzahl der Dienstposten beizubehalten. Vielmehr müssen die Stellen quantitativ sowie qualitativ aus- und aufgewertet werden. Diese Forderungslinie ist für uns handlungsleitend auch für zukünftige Ausgestaltungen der Dienstposten wie z.B. HauptsachbearbeiterInnen oder Fachkarrieren in den Direktionen und des Präsidialstabes. Sobald uns das Landespolizeipräsidium für diese Fachbereiche einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt hat, werden wir selbstverständlich auch zu diesem Stellung beziehen. Bei der Reform müssen auch die Belange der SachbearbeiterInnen ohne Funktion in den B-PIen sowie der Tarifbeschäftigten gebührend gewürdigt und entsprechend bewertet werden.

Die GdP begleitet die Reform hartnäckig getreu unserem Motto: Kollegial, Offensiv, Solidarisch!

Der Landesvorstand

This link is for the Robots and should not be seen.