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Kausalität zwischen Dienst und Infektion

GdP in der politischen Diskussion mit der CDU- und SPD-Landtagsfraktion

Flugblatt

Saarbrücken.

Am 1. Februar 2021 traf sich die GdP mit den Abgeordneten Raphael Schäfer, Petra Fretter, Helma Kuhn-Theis und Alwin Theobald der CDU-Landtagsfraktion und am 5. Februar 2021 mit den Abgeordneten Petra Berg, Christina Baltes und Reiner Zimmer der SPD-Landtagsfraktion zu Videokonferenzen. Für die GdP jeweils ebenfalls anwesend war unsere Juristin Susanne Theobald, die die rechtliche Bewertung der GdP-Forderung hinsichtlich der Dienstunfallanerkennung bei einer Corona-Infektion abgab. Die GdP forciert zudem eine Musterklage vor dem saarländischen Verwaltungsgericht.

Die GdP fordert, dass die saarländischen Ministerien ihren Beamtinnen und Beamten ein erweitertes Ermessen aussprechen, wonach eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt werden könnte. Selbstverständlich beträfe dieses Vorgehen alle saarländischen Beamtinnen und Beamten, die durch ihre Dienstverrichtung einer erhöhten Infektionsgefährdung ausgesetzt sind – nach Ansicht der GdP muss es jedoch hier zu einer Binnendifferenzierung in den einzelnen Berufsgruppen kommen. Die Statistik wird dann zu einer Erleichterung der Beweislast führen.
Die Abgeordneten der CDU-Fraktion zeigten sich den Ideen der GdP gegenüber aufgeschlossen und werden das Thema „Corona-Infektion als Dienstunfall“ bei der nächsten Fraktionssitzung auf die Tagesordnung setzen. Die SPD-Fraktion unterstützt die vorgeschlagene Binnendifferenzierung im Hinblick auf die individuelle Gefährdung und wird die Thematik ebenfalls in der nächsten Fraktionssitzung erörtern. Des Weiteren wird die SPD die Angelegenheit im Innenausschuss aufrufen. Außerdem wird die Initiative mit Abgeordneten in den anderen Bundesländern beraten und ein bundeseinheitliches Vorgehen angestrebt. Die GdP bedankt sich bei den Regierungsfraktionen und wird weiter politischen Druck ausüben, um unsere saarländischen Polizistinnen und Polizisten wirksam abzusichern.
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