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Gesetzesänderung vom Landtag beschlossen

Das Dienstrad-Leasing kommt

Flugblatt

Saarbrücken.

Im Frühjahr 2019 von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, gefordert, im Herbst 2019 von unserer Verkehrsministerin Anke Rehlinger initiiert und im Herbst 2021 vom Landtag des Saarlandes als Gesetzesänderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes beschlossen: Das Dienstrad-Leasing kommt, auch wenn zunächst noch Ausschreibungen und Detailklärungen erfolgen müssen.

Die Gesetzesänderung wird zu Beginn allerdings nur für Beamtinnen und Beamte gelten. Das Saarland folgt damit dem Modell von Baden-Württemberg, wonach Beamtinnen und Beamte durch eine Bezügeumwandlung ein geleastes Fahrrad zu günstigen Konditionen erwerben können. Aus Sicht der GdP muss das Dienstrad-Leasing im zweiten Schritt zwingend auch für die Tarifbeschäftigten eingeführt werden - hierfür wäre eine übertarifliche Regelung notwendig, um eine Schlechterstellung der Beschäftigten aufgrund der Entgeltumwandlung zu verhindern.

Verkehrsministerin Anke Rehlinger zur Gesetzesänderung: „Ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Dienstrad-Leasing ist geschafft. Viele Unternehmen machen das schon, ich bin überzeugt, dass auch das Land hier als gutes Vorbild vorangehen kann. Das ist auch dem Einsatz der GdP und anderen zu verdanken, die sich dafür stark gemacht haben.“

Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß: „Durch die Gesetzesänderung erfüllt sich ein oft artikulierter Wunsch unserer Polizistinnen und Polizisten. Der Dank der Polizei gilt den Regierungsfraktionen aus CDU und SPD – insbesondere hier aber unserer Ministerin Anke Rehlinger, die das Dienstrad-Leasing über ihr Haus initiiert hat. Das Finanz- und Innenministerium fordere ich auf, die Details zu klären und für unsere Tarifbeschäftigten eine übertarifliche Regelung zu finden – sie dürfen keine Beschäftigten zweiter Klasse sein!“
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