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Innenministergespräch der JUNGEN GRUPPE (GdP)

Ein voller Erfolg

Flugblatt Nr. 23

Saarbrücken.

Am 25. Oktober 2019 trafen Vertreter*innen der JUNGEN GRUPPE (GdP) sich mit dem saarländischen Minister für Inneres, Bauen und Sport (MIBS), Herrn Klaus Bouillon, sowie dem Leiter der Abteilung D im MIBS, Herrn Stefan Spaniol, um sich über aktuelle Themen rund um die Polizei auszutauschen.


Als erstes Thema stand die Strafverschärfung des § 114 StGB – Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte auf der Tagesordnung. Sowohl die JUNGE GRUPPE (GdP) als auch Herr Minister Bouillon fordern hier vom Gesetzgeber die Erhöhung des Strafmaßes, welches derzeit eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht von Übergriffen auf Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte (PVB) die Rede ist. Alleine im Jahr 2018 wurden im Saarland insgesamt 105 PVB bei gewalttätigen Übergriffen verletzt, was Platz sechs in der bundesweiten Statistik bedeutet. Neben der gesellschaftlichen Verrohung, die insbesondere in sozialen Medien festgestellt werden kann, spielt auch der sinkende Respekt gegenüber PVB eine große Rolle. Milde Urteile oder gar Verfahrenseinstellungen sorgen gerade bei den Kolleginnen und Kollegen für Entsetzen. Der Innenminister signalisierte uns, dass die Polizei den besonderen Schutz des Staates verdient und er auf der im Dezember 2019 stattfindenden Innenministerkonferenz (IMK) in Lübeck erneut einen Vorstoß wagen und sich für die Erhöhung der Mindeststrafandrohung auf sechs Monate stark machen werde. Wir unterstützen dieses Unterfangen ausdrücklich und hoffen, dass dies auch bei der zuständigen Justiz auf offene Ohren stoßen wird.

Anschließend wurden die beiden Themen Durchsetzungsgewahrsam und Einführung der BodyCams in Wohnungen erörtert. Die beiden langjährigen Forderungen der JUNGEN GRUPPE (GdP), so versicherte uns der Minister, würden kurz vor ihrer Umsetzung stehen. Die Gesetzesänderung zum § 13 Saarländischen Polizeigesetz (SPolG) Gewahrsam sieht vor, dass ein Störer, zur Durchsetzung eines nach § 12 SPolG ausgesprochenen Platzverweises, in Gewahrsam genommen werden kann, sofern er dem Platzverweis nicht nachkommt. Das Durchsetzungsgewahrsam wurde bereits vom BVerfG auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft und findet sich in einigen Polizeigesetzen anderer Bundesländer wieder. Der Einsatz der BodyCams in Wohnungen, welcher derzeit im Saarland noch nicht möglich ist, soll fortan im neuen Saarländischen Polizei Datenverarbeitungsgesetz (SPolDVG) geregelt werden. Der Gesetzesentwurf ging bereits am 4. September 2019 in die externe Anhörung, die Ende Oktober 2019 enden wird. Die Initiative soll noch im Dezember 2019 dem Ministerrat vorgelegt und hoffentlich im Frühjahr 2020 im saarländischen Landtag verabschiedet werden.

Als nächster Tagesordnungspunkt wurde die Beschaffung neuer Einsatzhandschuhe im LPP erörtert. Bereits zu Beginn des letzten Jahres führte die JUNGE GRUPPE (GdP) anlässlich der aufkommenden Unzufriedenheit zahlreicher Kolleginnen und Kollegen eine Umfrage auf verschiedenen Dienststellen und an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes (FHSV) durch, um sich einen Eindruck über die Funktionalität der aktuellen Einsatzhandschuhen zu verschaffen. In der Umfrage zeigten sich von 205 PVB nur 17 der Befragten vollumfänglich mit den aktuellen Einsatzhandschuhe zufrieden, wohingegen sich die deutliche Mehrheit mittlerweile Privathandschuhe angeschafft hatte, um diese im täglichen Dienst zu nutzen. Da bei der dienstlichen Nutzung privat angeschaffter Handschuhe im Verletzungs- und möglichem Infektionsfall (Stich mit Nadel etc.) dienstrechtlich kein umfänglicher Schutz besteht, legten wir die Ergebnisse unserer Befragung vor, um die Beschaffung eines neuen Modells voranzutreiben. Da neben dem Handling auch weitere Voraussetzungen, wie z.B. Schnittschutz etc. gewährleistet sein müssen, wurden durch das LPP drei Modelle ausgewählt, welche nun in der engeren Auswahl stehen und bereits durch die Einsatztrainer an der FHSV getestet wurden. Seitens des LPP wird in den kommenden Wochen eine Umfrage an alle Bedarfsträger erfolgen. Wir hoffen, dass die Verausgabung der neuen Einsatzhandschuhe bereits im Frühjahr 2020 erfolgen kann.

Als letzter Punkt wurde über die von der JUNGEN GRUPPE (GdP) geforderte Einführung der vereinfachten Verkehrsunfallaufnahme (VU) von sog. 5.1-Unfällen (Bagatellschäden) gesprochen. In Zeiten personeller Engpässe sehen wir hierin eine Chance, die Kolleginnen und Kollegen aus dem täglichen Einsatzgeschehen zu entlasten und so wieder mehr Zeit für Prävention und Streifenfahrten einzuräumen. Der VU-Statistik zufolge machen sog. 5.1-Unfälle beinahe 50% aller Verkehrsunfälle im Saarland aus. Unserer Meinung nach würde die Gewährleistung des Personalienaustauschs sowie die Erstellung eines Kurzprotokolls vor Ort, so wie es bis zum Jahr 2006 noch im Saarland oder derzeit in vielen anderen Flächenländern wie z.B. Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg gehandhabt wird, ausreichen. Seitens des Ministeriums wurde uns zugesichert, dass der Vorschlag der JUNGEN GRUPPE (GdP) geprüft und man sich informieren werde, wie derartige VU in anderen Bundesländern bearbeitet werden.

Unter dem TOP Sonstiges wurde über den Auftritt in den sozialen Medien sowie die durch das MIBS erfolgreich initiierte Werbekampagne gesprochen, die im Vergleich zum letzten Jahr eine Erhöhung der Bewerberzahlen um fast 50 % auf 916 zur Folge hatte. Die JUNGE GRUPPE (GdP), die diese Themen bereits in einem Gespräch mit der Abteilungsleitung D zu Beginn des Jahrs angestoßen hatte, begrüßt die Werbekampagne ausdrücklich und unterstützt eine etwaige Fortschreibung für 2020. Wir möchten uns bei Herrn Innenminister Bouillon und Herrn Abteilungsleiter D Spaniol für das angenehme und konstruktive Gespräch bedanken und hoffen auch in Zukunft auf weitere Treffen, die dem gegenseitigen Austausch und der Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingen dienen sollen.

Der Landesjugendvorstand

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