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Unteralimentation

MUSTERWIDERSPRUCH DER GDP ZUGLEICH WIDERSPRUCH GEGEN DIE ABGESENKTE EINGANGSBESOLDUNG

Widerspruchsfrist wahren

Saarbrücken.

Bereits im Juni 2018 haben wir Euch unseren Musterwiderspruch gegen die Unteralimentation 2018 zugeschickt. Dieser Widerspruch ist umfassend und weitgehend, d.h., die abgesenkte Eingangsbesoldung ist als Teil der Alimentation hiervon ebenfalls mit umfasst.

Kolleginnen und Kollegen,
      bereits im Juni 2018 haben wir Euch unseren Musterwiderspruch gegen die Unteralimentation 2018 zugeschickt. Dieser Widerspruch ist umfassend und weitgehend, d.h., die abgesenkte Eingangsbesoldung ist als Teil der Alimentation hiervon ebenfalls mit umfasst.

      Wer also von der abgesenkten Eingangsbesoldung 2015, 2016, 2017 und/oder 2018 betroffen war/ist und bereits Widerspruch gegen die Alimentation in 2018 eingelegt hat, muss nichts weiter unternehmen. Anzumerken ist, dass das Prinzip der haushaltsnahen Geltendmachung gilt, wonach Ansprüche im entsprechenden Haushaltsjahr geltend gemacht werden müssen.

      Wer jedoch noch keinen Widerspruch gegen die Alimentation/ Abgesenkte Eingangsbesoldung einlegt hat, sollte unseren Musterwiderspruch noch bis zum 31.12.2018 einreichen, um etwaige Ansprüche zu sichern.

      Die GdP befindet sich derzeit in Verhandlungen mit dem Finanzministerium, damit von dessen Seite auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Weitere rechtliche Schritte gegen die Absenkung behalten wir uns vor. Den Musterwiderspruch erhaltet Ihr über unsere Geschäftsstelle oder über die Kreisgruppen.

      Eure GdP

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