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Amtsangemessene Alimentation

OVG Saarland bestätigt GdP-Forderung nach amtsangemessener Besoldung und Nachbesserung der Beamtenbezüge im Saarland

Flugblatt und Pressemitteilung

Saarbrücken.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes ist in dem von einem Finanzbeamten angestrengten Klageverfahren zu der Überzeugung gelangt, dass die Beamtenbesoldung A 11 jedenfalls in den klagegegenständlichen Jahren 2011 bis 2016 zu niedrig und daher verfassungswidrig war (das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Beamtenrechts im Sinne von Art. 33 GG). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit und mit Blick auf zahlreiche, auch im Bund und in anderen Ländern anhängige Verfahren (sie betreffen z.T. auch den Polizeibereich) hat das OVG die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, das dann auch entscheiden wird, ob die Bezüge nachträglich zu erhöhen sind.


Die GdP sieht sich durch die OVG-Auffassung in ihren Forderungen nach gezielter Nachbesserung der „rückständigen“ saarländischen Beamtenbesoldung bestätigt. Erst kürzlich haben wir auf unserem am 23./24. Mai 2018 in Püttlingen durchgeführten 22. GdP-Landesdelegiertentag einen Dringlichkeitsantrag angenommen, wonach der neue GdP-Vorstand mit Nachdruck eine Anpassung (Erhöhung) der Anwärter-, Dienst- und Versorgungsbezüge der saarländischen Beamtenschaft an das aktuell erreichte Durchschnittsniveau der Jahresbezüge beim Bund und bei den anderen Bundesländern einfordern soll. Die wesentlichen Punkte aus der Begründung:

· Der DGB-Besoldungsreport 2018 belegt eindeutig, dass das Saarland querbeet über die untersuchten Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13 (jeweils Eingangs- und Endstufen) schlecht abschneidet und dem Vergleich mit dem Bund und der weit überwiegenden Zahl der Bundesländer nicht (mehr) standhält.
· Überall steht das Saarland am Schluss der Vergleichstabellen. Nullrunden und die nach den Tarifrunden der letzten Jahre (zu) zurückhaltenden Besoldungsanpassungen unter dem Diktat von Haushaltsnotlage und Schuldenbremse haben ein Loch in den Portemonnaies der Beamten hinterlassen.
· Im Geleitzug von Bund und Ländern haben saarländische Richter und Beamte mittlerweile einen Besoldungsrückstand von rund 5 Prozentpunkten. In blanken Zahlen bedeutet dies beispielsweise in A 9 ein Minus von jährlich 2 800 Euro gegenüber Bayern, von 2 000 Euro gegenüber Hamburg und selbst gegenüber dem („armen“) Mecklenburg-Vorpommern ein Minus von 1 400 Euro. Bei A 13 kommt sogar eine Jahresdifferenz von bis zu 5 000 Euro zustande!
· Die Polizeibeschäftigten im Saarland arbeiten gewiss nicht schlechter als die saarlandexterne Kollegenschaft. Mehr noch als diese haben sie mit Aufgabenzuwächsen und Personalreduzierung zu kämpfen, Arbeitsverdichtung und Arbeitsdruck nehmen zu.

Die GdP macht jetzt Druck und fordert:
Schluss mit der unterdurchschnittlichen (und wohl teilweise sogar verfassungswidrigen) Unterbezahlung unserer Beamtinnen und Beamten!
Es ist Zeit für eine Nachbesserung bei der Beamtenbesoldung!

Der Landesvorstand
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