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Sicherheitsarchitektur 2020

GdP-Positionen zum Organisationsentwicklungsprozess

Einschätzungen zur Entwicklung der Polizeireform

Kirkel.

Die GdP-Initiativen der letzten Wochen und Monate sowie die deutliche Beschreibung der kommenden schwierigen Entwicklungen in der Polizei haben endlich dazu geführt, dass die Organisationsstruktur der Polizei und die damit verbundenen Problemstellungen ausnahmslos auf den Prüfstand gestellt werden. Die im Jahr 2010 geplante Organisationsreform traf schon gleich nach Start im Jahr 2012 auf politische Einflussnahmen mit Wirkung auf die Planungsgrundlagen. Sich stetig verändernde äußere Rahmenbedingungen (z.B. Migrationsströme, terroristische Bedrohungslagen, Tageswohnungseinbrüche, Cybercrime) sowie nicht geplante Defizitwirkungen in der Personalbewirtschaftung führten dazu, dass wesentliche Ziele der Polizeireform nicht erreicht wurden und die Reform zu scheitern droht.



Flugblatt Nr. 16 vom 21. November 2017
Das Bild zeigt die Vertrauensleutekonferenz am 9. November 2017 in Kirkel, auf der unser Positionspapier entwickelt wurde.

    - Die Effektivität der Polizeiarbeit im Sinne einer Entlastung im administrativen Bereich durch die Polizeireform hat sich nicht verbessert.
    - Die Übernahme von sogenannten vollzugsfremden Aufgaben durch Tarifbeschäftigte ist nicht im geplanten Umfang erfolgt.
    - Eine erkennbare und spürbare Aufgabenkritik oder gar ein Aufgabenwegfall mit einer Konzentration auf originäre Polizeiaufgaben wird als ein wichtiges Instrument gesehen, um die Arbeitsbelastungen zu reduzieren. Dies ist bisher nicht erfolgt.
    - Eine Optimierung der Aufgabenerfüllung in der zentralen und dezentralen Kriminalitätsbekämpfung ist weiterhin erforderlich.
    - Mit dem vollflexiblen Dienstzeitmodell verringerte sich der Zusammenhalt in den Dienstgruppen.
    - Die sogenannte „Startsachbearbeitung“ lässt sich praktisch kaum umsetzen.
    - Bezüglich des Veränderungsprozesses hätten sich die Beschäftigten eher einen klaren Schnitt gewünscht statt langfristig angelegter ständiger Veränderungen.

Zentrale Bestimmungsfaktoren der Polizeireform

Die wichtigsten Aspekte der Reform, welche die Gesamtbewertung und damit das Gesamtbild der Reform bei den Beschäftigten prägen:


    - die Auswirkungen der Veränderungen in der Aufbauorganisation und Ablauforganisation (Ein-Behörden-Modell, Mehr-Linien-Modell)
    - die Auswirkungen des bedarfsorientierten Personaleinsatzes
    - die Folgen der Reform für die Gewährleistung der Bürgernähe der Polizei sowie
    - die allgemeine Zufriedenheit mit der eigenen Tätigkeit und
    - die Wahrnehmung der Effektivität und Verbesserung der Polizeiarbeit durch die Reform

Die Reform insgesamt wird umso kritischer bewertet, je negativer die Auswirkungen dieser Aspekte wahrgenommen werden.

Folgerungen und Handlungsableitungen

Die Beschäftigten brauchen jetzt eine klare, planbare und vorhersehbare aufbau- und ablauforganisatorische Perspektive über das Jahr 2020 hinaus, die auf Grundlage der mittelfristig zu erwartenden Personalplanungsgröße von etwa 2500 Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten basiert. Dies bedeutet aus unserer Sicht ein Beenden des Verlaufsmodells und ein abschließender Organisationsentwicklungsschritt, der mit klar definierten Meilensteinen auch in einem stufenweisen Übergang erfolgen kann. Der zu prognostizierende weitere Personalabbau wird bei gleichbleibenden Aufgaben zu einer steigenden Arbeitsbelastung führen. Die Stabilisierung der Organisation muss auch eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitsbelastung sowie eine flexible Reserve zum Ziel haben.

Gewerkschaftliche Kernpunkte zur Weiterentwicklung der Reform unter dem Gesichtspunkt „Sicherheitsarchitektur 2020“


    - Die Bürgernähe der Polizei darf nicht verloren gehen und muss verbessert werden.
    - „B“-Polizeiinspektionen müssen schnellstmöglich fortentwickelt werden.
    - Die Verkehrssicherheitsarbeit darf nicht weiter eingeschränkt werden.
    - Die Belastungs-, Arbeitszeit- und Ausbildungssituation z.B. in der Bereitschaftspolizei müssen überprüft werden.
    - Die Kriminalitätsbekämpfung muss optimiert werden.
    - Verwaltungsstraffung in den Fachdirektionen darf nicht zur „effektfreien“ Strukturveränderung führen, nur um weniger Organisationstiefe vorzugaukeln.
    - Die Arbeitsbelastung sollte zugunsten originärer Aufgaben verringert werden.
    - Nicht hoheitliche und vollzugsfremde Aufgaben müssen identifiziert und im Sinne einer Aufgabenkritik überprüft werden.
    - Überprüfung der Auswirkungen der Reform auf das „Binnenklima“ und das „subjektive Sicherheitsgefühl“ der Beschäftigten selbst
    - Stärkung der Fläche durch den Einsatz von Tarifbeschäftigen
    - Schaffung von Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte in den Polizeiinspektionen
    - Berücksichtigung der höheren Einstellungszahlen von Frauen und daraus resultierender Wirkungen z.B. auch die Nutzung der frei werdenden Finanzmittel während der Elternzeit
    - Sofortige Einstellung der insgesamt 15 geplanten Tarifbeschäftigten in den POD und schnellstmögliche, dauerhafte Stabilisierung des POD auf 45 Vollzeitäquivalente
    - Weitere Steigerung der Attraktivität von Schichtarbeit durch zusätzliche finanzielle Anreize über das Zulagewesen
    - Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
    - Implementierung eines funktionierenden betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)

Gewährleistung einer beschäftigtenfreundlichen und sozialverträglichen Umsetzung

Für die Gewerkschaft der Polizei müssen die tragenden Säulen eines abschließenden Organisationsentwicklungsprozesses Transparenz sowie Mitarbeiter- und Führungskräftebeteiligung sein. Soweit erforderlich, muss von Übergangsregelungen und dem Instrument der Besitzstandswahrung Gebrauch gemacht werden.

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