JUNGE GRUPPE der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert „Ekelzulage“
Pressemitteilung vom heutigen Tage
Neben der spürbaren Erhöhung der Polizeizulage fordern wir den Gesetzgeber auf, zu prüfen, ob die Einführung eines Paragraphen entsprechend § 17 EZulV (Bund, siehe Anhang) realisierbar ist. Der Passus sieht vor, dass Bundesbeamtinnen und -beamte (bspw. Bundespolizei, Zoll, etc.) für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen eine Zulage in Höhe von 11,10 Euro pro Tag geltend machen können. Unser Landesjugendvorsitzender Florian Irsch dazu: „Es entbehrt jeglicher Logik, wieso die Bundespolizei in einem solchen Fall bspw. am Saarbrücker Hauptbahnhof eine Art „Ekelzulage“ bekommt, unsere Kolleginnen und Kollegen jedoch bei demselben Sachverhalt in der Fußgängerzone auf der anderen Straßenseite in die Röhre schauen.“ Hier sollten unserer Meinung nach gleiche Arbeitsbedingungen gelten und somit eine Anpassung an die Verordnung des Bundes erfolgen.