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JUNGE GRUPPE der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert „Ekelzulage“

Pressemitteilung vom heutigen Tage

Saarbrücken.

Der Landtag des Saarlandes hat am 24. Juni 2020 einen umfassenden (Corona-) Nachtragshaushalt in Höhe von insgesamt 2,1 Milliarden Euro beschlossen. Darüber hinaus wurden vergangenen Sonntag von der Landesregierung die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2021/22 bekanntgegeben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen rund um die Polizei, gepaart mit den gewaltsamen Ausschreitungen in Stuttgart, wünschen wir uns seitens der Politik ein Zeichen der Anerkennung für die von unseren Kolleginnen und Kollegen jeden Tag hart geleistete Arbeit.

Neben der spürbaren Erhöhung der Polizeizulage fordern wir den Gesetzgeber auf, zu prüfen, ob die Einführung eines Paragraphen entsprechend § 17 EZulV (Bund, siehe Anhang) realisierbar ist. Der Passus sieht vor, dass Bundesbeamtinnen und -beamte (bspw. Bundespolizei, Zoll, etc.) für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen eine Zulage in Höhe von 11,10 Euro pro Tag geltend machen können. Unser Landesjugendvorsitzender Florian Irsch dazu: „Es entbehrt jeglicher Logik, wieso die Bundespolizei in einem solchen Fall bspw. am Saarbrücker Hauptbahnhof eine Art „Ekelzulage“ bekommt, unsere Kolleginnen und Kollegen jedoch bei demselben Sachverhalt in der Fußgängerzone auf der anderen Straßenseite in die Röhre schauen.“ Hier sollten unserer Meinung nach gleiche Arbeitsbedingungen gelten und somit eine Anpassung an die Verordnung des Bundes erfolgen.
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