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Zusätzliche Stellenhebungen benötigen zusätzliche Beförderungsmittel

Landesregierung hüllt sich noch in Schweigen

Flugblatt Nr. 3

Saarbrücken.

In den letzten Monaten konnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in guter Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport insgesamt jeweils 35 zusätzliche Stellenhebungen in die A 10 im Doppelhaushalt verankern und die saarländische Polizei somit ein kleines Stück näher zur Regelbeförderung rücken. Allerdings gibt es derzeit immer noch keine valide Aussage seitens der Landesregierung, ob aufgrund der zusätzlichen Hebungen auch das Beförderungsbudget für die saarländische Polizei erhöht werden wird. Berechnet man eine Hebung mit 2.700 Euro im Haushalt, so müssten pro Haushaltsjahr zusätzlich 94.500 Euro in das Beförderungsbudget eingestellt werden.

Ministerpräsident Tobias Hans hat auf dem Empfang für Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen der CDU-Fraktion am 21. Januar 2019 in seiner Rede angekündigt, dass von der Landesregierung die 35 zusätzlichen Stellenhebungen geschaffen werden und zudem auch das Beförderungsbudget entsprechend erhöht werden würde. Es wäre auch nicht ansatzweise vermittelbar, wenn diese 35 zusätzlichen Stellenhebungen aufgrund eines nicht angepassten Budgets zu Lasten höherer Besoldungsgruppen gehen würden.
Mit Schreiben vom 1. Februar 2019 wendet sich die GdP daher an Innenminister Klaus Bouillon mit der Bitte, hier schnellstmöglich Klarheit zu schaffen. Der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß: „Eine Nichterhöhung des Beförderungsbudgets ist für uns nicht akzeptabel und würde die hochgelobten Stellenhebungen zu einer Luftnummer verkommen lassen. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit erwarten wir Antworten von den politisch Verantwortlichen.“

Der Landesvorstand

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