GdP aktiv
Vieraugengespräch zwischen Innenminister Bouillon und unserem Landesvorsitzenden Maaß
Flugblatt

Maaß unterbreitete daher Innenminister Bouillon den Vorschlag, ähnlich wie bereits im Jahr 1999 geschehen, Polizeibeschäftigte aus anderen Bundesländern ins Saarland einzustellen. Hierfür würde es jedoch einer Absprache in der IMK oder externer Stellenausschreibungen bedürfen. Dadurch wäre es dem Saarland möglich, qualifiziertes und ausgebildetes Personal sofort einzustellen, wodurch die Arbeitsdichte in der Polizei verringert werden würde.
Im Rahmen der Fürsorge fordert die GdP schon seit Monaten, dass die Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt wird. Hierzu strengt die GdP auch derzeit ein Muster-Klageverfahren vor dem saarländischen Verwaltungsgericht an. Nachdem Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Dutzenden Polizeibeamtinnen und -beamten die Infektion als Dienstunfall anerkannt haben, muss dies auch zügig im Saarland umgesetzt werden. Unser Landesvorsitzender unterbreitete unserem Innenminister folglich die Idee, über das Finanzministerium einen Erlass zu initiieren, durch den Infektionen, die in den bloßen Zusammenhang mit der Dienstausübung gebracht werden können, auch als Dienstunfall anerkannt werden. Aus Sicht der GdP gebietet dies die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und würde gerade im Hinblick auf Langzeitfolgen vielen Polizistinnen und Polizisten helfen!
Im Rahmen der Fürsorge fordert die GdP schon seit Monaten, dass die Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt wird. Hierzu strengt die GdP auch derzeit ein Muster-Klageverfahren vor dem saarländischen Verwaltungsgericht an. Nachdem Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Dutzenden Polizeibeamtinnen und -beamten die Infektion als Dienstunfall anerkannt haben, muss dies auch zügig im Saarland umgesetzt werden. Unser Landesvorsitzender unterbreitete unserem Innenminister folglich die Idee, über das Finanzministerium einen Erlass zu initiieren, durch den Infektionen, die in den bloßen Zusammenhang mit der Dienstausübung gebracht werden können, auch als Dienstunfall anerkannt werden. Aus Sicht der GdP gebietet dies die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und würde gerade im Hinblick auf Langzeitfolgen vielen Polizistinnen und Polizisten helfen!