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Gespräche „Zukunftssichere Landesverwaltung“ fortgesetzt
Eugen Roth beschreibt ÖD-Dialog mit Landesregierung als "sehr transparenten Prozess" Ralf Porzel fasst für uns die Ergebnisse zusammen Saarbrücken Unter dem Arbeitstitel "Zukunftssichere Landesverwaltung" fand am 20. September dieses Jahres das Spitzengespräch der Landesregierung mit dem DGB, dem dbb, dem CGB und dem Saarländischem Richterbund statt. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund nahmen außer Eugen Roth als Verhandlungsführer auch Thomas Müller (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di), Ralf Porzel (Gewerkschaft der Polizei, GdP) und Andreas Sanchez-Haselberger (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW) an dem Spitzengespräch teil. Trotz oder gerade wegen der weiterhin angespannten Haushaltslage des Saarlandes beschrieb der stellvertretende DGB-Vorsitzende Rheinland-Pfalz/Saarland, Eugen Roth, den seit 2012 geführten ÖD-Dialog mit der Landesregierung als "sehr transparenten Prozess". Ihm seien "in Intensität und Dichte" keine vergleichbaren Verhandlungen in anderen Bundesländern bekannt, betonte Roth im Anschluss an das heutige Gespräch. Das Foto zeigt (v. l. n. r.) Ralf Porzel, Andreas Sanchez, Thomas Müller und Eugen Roth (© Thomas Schulz). {~subscriber_anrede1~} {~subscriber_firstname~}, Roth wörtlich: "Wir wissen, dass die Haushaltsnotlage des Saarlandes und der Druck der Schuldenbremse weiter fortbestehen. Auch wenn der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften die Schuldenbremse als Investitions- und Zukunftsbremse ablehnen, müssen wir dies zur Kenntnis nehmen. Außerdem wurde bisher bezüglich der enormen Altschulden noch keine Lösung erreicht. Die schwierigsten Haushaltsjahre stehen im Saarland 2018 und 2019 noch bevor. Doch besonders in so schwierigen Zeiten sind funktionierende öffentliche Dienste das Rückgrat eines funktionierenden Landes." Auch wenn die Gewerkschaften den geplanten Personalabbau ebenfalls zur Kenntnis nehmen müssten, sei es wichtig, sich hier umfassend auszutauschen und gemeinsam abzuwägen, welche Stellen wegfallen werden. Deshalb habe man eine weitere Zusammenarbeit vereinbart. Für den DGB seien „Zeiten der Veränderung auch Zeiten der Mitbestimmung“. Ein wichtiges Stück Arbeit bedeute in diesem Zusammenhang die anstehende Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes (SPersVG), das modern und Zukunft weisend für die digitalisierte Arbeitswelt „fit gemacht“ werden müsse. Eine Einschränkung in der Mitbestimmung werde man nicht akzeptieren. GdP-Standpunkte im Gespräch Der GdP-Landesvorsitzende hat in dem Spitzengespräch nochmals die schwierige Situation der saarländischen Polizei deutlich gemacht. Bezogen auf den bereits erfolgten Personalabbau, bei gleichzeitigem Aufgabenanstieg, ist auch in der Polizei bei vielen Beschäftigten die Belastungsgrenze erreicht oder gar überschritten. Aufgrund ihrer demographischen Entwicklung und der damit im Zusammenhang stehenden großen Anzahl an Ruhestandsversetzungen wird die Wucht des Personalabbaues die saarländische Polizei in den Jahren 2017 und 2018 treffen. Die mittel- und langfristigen Personalplanungen mit einem Einstellungskorridor von 120 bis 130 Polizeianwärterinnen und -anwärtern im Jahr sind perspektivisch über das Jahr 2021 hinaus ausreichend und gut. Die Polizei braucht jedoch kurzfristig personelle Hilfe, um den Korridor bis dorthin zu überbrücken. Neben der Substituierung durch Tarifbeschäftigte und der Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten, den Ruhestandseintritt freiwillig hinauszuschieben, wurden auch die Themen Aufgabenkritik und tatsächlicher Aufgabenwegfall angesprochen. Die einjährige Wiederbesetzungssperre, deren Wegfall eingefordert wurde, bereitet im Tarifbereich der Polizei erheblich Probleme. Die Veränderungen der äußeren und inneren Rahmenbedingungen seit Aufnahme des Wirkbetriebes nach Neuorganisation sind aus unserer Sicht so erheblich, dass es einer Überprüfung der jetzigen Strukturen mit dem Ziel der Optimierung bedarf. Über die verlaufsbegleitende Nachsteuerung im Rahmen der Organisationfortentwicklung hinaus müssen aus unserer Sicht auch grundsätzliche Organisationsentscheidungen überprüft werden. Bei den Rahmenbedingungen für unsere Beschäftigten wurde nochmals auf die Entwicklung der Bezahlungsstrukturen der Beschäftigten und der Beamten hingewiesen. Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) dürfen sich die Bezahlungsstrukturen nicht schlechter als das durchschnittliche Niveau der übrigen Bundesländer und des Bundes entwickeln. Wegen der starken Belastung der Beschäftigten müssen finanzielle Ausgleiche über Zulagensysteme und eine nachhaltige Erhöhung des Beförderungsbudgets erfolgen. Gesprächsergebnisse zur Agenda der Jahre 2017 – 2022 im Überblick Besoldung Verstetigung des Beförderungsbudgets Das Grundbeförderungsbudget in Höhe von 1,6 Mio. Euro wird ab dem Haushaltsjahr 2018 auf rund 2 Mio. Euro verstetigt. Darin enthalten sind dann die bisher befristen Zusatzbudgets: · Lehrer ; Funktionsstellen 54.100 € · Justizbedienstete 20.000 € · Finanzbedienstete 20.000 € · Generationenpakt Polizei 200.000 € · Allgemein 100.000 € Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung ab 2020 für alle Bereiche Als wesentlichem Teil des mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Sanierungsprogramms und der damit im Zusammenhang stehenden Konsolidierungshilfen des Bundes will die Landesregierung in den kommenden Jahren noch an der Absenkung der Eingangsbesoldung festhalten. Die bisher getroffenen Ausnahmeregelungen bleiben bestehen. Ausnahmeregelungen sollen in begründeten Ausnahmefällen auf Beschluss des Ministerrates aus weiterhin möglich sein. Versorgung Rechtsanspruch auf Versorgungsauskunft Das Ziel des Rechtsanspruchs auf Versorgungsauskunft für die Beamtinnen und Beamten soll durch Schaffung technischer Lösungen weiter verfolgt werden. Personal / Aufgaben Modifizierung des Stellenabbaus bis zum Jahr 2022 von 2.400 auf 2.000 Stellen Verringerung des Stellenabbaus im Lehrerbereich um rund 200 Stellen Verringerung des Stellenabbaus in Sonderbereichen um rd. 100 Stellen (10 % des ursprünglichen Abbauziels) · Polizei 30 · Finanzverwaltung 15,5 · Justiz 12,5 · Hochschulen 42 Schaffung von 20 zusätzlichen Stellen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Minderung des Stellenabbaus in der Allgemeinen Verwaltung um 30 Stellen zur Sicherung von Einnahmen und der Einhaltung von Mindeststandards im Aufgabenvollzug Abbau der Wiederbesetzungssperre bis zum Jahr 2020 2017: Sperre unverändert 12 Monate 2018: Reduzierung auf 8 Monate (Kosten 1 Mio. €) 2019: Reduzierung auf 4 Monate (Kosten 2 Mio. €) 2020: Wegfall der Wiederbesetzungssperre (Kosten 3 Mio. €) Flexibilisierung des Stellenplans Zur besseren Ausschöpfung des Stellenplans sowie der besseren Nutzung von „Stellenbruchteilen“ bei Teilzeitbeschäftigungen. Wegfall der Vorgaben die Anzahl der auf einer Stelle/Planstelle führbaren Personen. Aufgabenkritik In der AG „Aufgabenkritik“ sollen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) Messinstrumente wie z.B. die Gefährdungsbeurteilung erarbeitet werden, um die Arbeitsbelastungen der Kollegen zu erfassen und anschließend Maßnahmen für gezielte Entlastungen zu entwickeln. Eine AG "Arbeitsbelastung" wurde dazu gegründet. Einnahmeverbesserungen Die AG „Einnahmenverbesserung“ soll nochmals alle Möglichkeiten sondieren, wie das Saarland mit halbwegs realistischer Aussicht eine Verbesserung seiner Einnahmensituation erreichen könne und dazu auch konkrete Vorschläge entwickeln. Digitalisierung Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Digitalisierung der Verwaltung werden Mittel zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe durch Effizienzsteigerung und Nutzung neuer Technologien zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beigetragen werden soll. Eines der ersten Projekte soll die Einführung eines elektronischen Antrags- und Abrechnungssystems bei der Beihilfe (E-Beihilfe) sein. Der Landesvorstand
Herzlichen Gruß
Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Saarland Kaiserstr 258 66133 Saarbrücken Tel.: 0681/ 84124-10 Fax: 0681 / 84124-15 GdP Saarland im Internet Email an GdP Saarland Die GdP auf |